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Vorlage - 041/2020  

 
 
Betreff: Linienbestimmungsverfahren B 29neu Röttingen - Nördlingen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
10.03.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Planungsvereinbarung B29 Röttingen-Nördlingen

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag stimmt der Planungsvereinbarung „B 29 neu Röttingen - Nördlingen“ zwischen dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Landratsamt Ostalbkreis zur Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens (vgl. Anlage) zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung
 

Vorbemerkung

 

Der Kreistag hat am 24.09.2019 einstimmig die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens für die B 29 neu Röttingen - Nördlingen im Auftrag des Regierungspräsidiums durch den Geschäftsbereich Straßenbau zugestimmt.

 

Seit dem 02.09.2019 ist die Stelle der Sachgebietsleitung Großprojekte im Geschäftsbereich Straßenbau des Landratsamt Ostalbkreis besetzt. Dem Landratsamt steht damit ein Projektleiter zur Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens zur Verfügung.

 

 

Ein Linienbestimmungsverfahren wird nach dem Bundesfernstraßengesetz notwendig, da mit der B 29 neu die Ortsdurchfahrten mehrerer Gemeinden im Zuge einer Bundesstraße beseitigt werden. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass mehrere Ortsumgehungen sich als einheitliche Teilabschnitte einer neu geführten Bundesstraße darstellen, ist die Erforderlichkeit eines Linienbestimmungsverfahrens gegeben. Durch die Einstufung der B 29 neu Röttingen - Nördlingen als ein Projekt in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans hat das Bundesverkehrsministerium dieses festgelegt.


 

Planungsvereinbarung

 

Die Planungsvereinbarung über die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens zwischen dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Landratsamt Ostalbkreis wurde abgestimmt. Sie liegt nun unterschriftsreif vor (siehe Anlage 1 - Planungsvereinbarung). Geregelt ist darin u. a. die Übernahme sämtlicher Kosten für externe Planungsleistungen durch das Regierungspräsidium.

 

Aufgrund der großen umweltfachlichen Komplexität des Linienbestimmungsverfahrens ist auch Gegenstand der Vereinbarung, dass das Landratsamt Ostalbkreis ein/e Ingenieur/in für Umwelt- und Landschaftsplanung bis EG 13 TVöD gegen Kostenersatz durch das RPS einstellen kann. Das Landratsamt Ostalbkreis wird hierzu eine entsprechende Stelle ausschreiben.

 

 

Information Städte und Gemeinden

 

Am 26.11.2019 fand bei Herrn Landrat Pavel ein Informationsgespräch auf Bürgermeisterebene mit den Markungsgemeinden statt. Hierbei wurde mit den Beteiligten die verschiedenen, in der Machbarkeitsstudie von 2015 dargestellten Varianten diskutiert. Es bestand Einvernehmen, unvoreingenommen ohne Festlegung auf Varianten mit einer Verkehrsuntersuchung zu beginnen. Der Verkehrsraum (siehe Abbildung 1) wurde daher so groß gewählt, dass alle denkbaren Varianten darin abgebildet sind. Die Verkehrsuntersuchung dient als Grundlage zur Abbildung der Verkehrsmengen und der Verkehrsnachfrage innerhalb des Untersuchungsraumes sowie des Durchgangsverkehrs. Auf der Basis kann die Beurteilung der verkehrlichen Sinnhaftigkeit von Varianten erfolgen und das weitere Untersuchungsgebiet abgeschichtet werden.

 

Die Beteiligten waren sich einig, dass eine Vermischung der Linien im Linienbestimmungsverfahren: z. B. B 29, B 466 und L 1060 nicht zielführend ist. Nach der Verkehrsuntersuchung sind die Grundlagen vorhanden, mit denen die verschiedenen Projekte als Einzelprojekte weiter verfolgt werden können.

 

Abbildung 1 Verkehrsraum Verkehrsuntersuchung

 

 

Ressourcenbeschaffung in 2020

 

Hauptaufgabe im Jahr 2020 ist es, für das Projekt die geeigneten Planungsressourcen zu beschaffen und die notwendigen vorplanerischen Untersuchungen durchzuführen, um mit der eigentlichen Vorplanung beginnen zu können, die Grundlage für die Linienbestimmung ist. Die benötigten Ressourcen für das Planungsjahr 2020 sind im wesentlichen:

 

  1. Verkehrsplaner zur Durchführung einer neutralen Verkehrsuntersuchung
  2. Scoping Planer zur Erstellung der umweltfachlichen Beiträge für das Scoping
  3. Ingenieurtechnische Unterstützung zur Durchführung der Vergabeverfahren (VgV-Verfahren) für die Straßenplanung und die Umweltplanung
  4. Ingenieur/in für Umwelt- und Landschaftsplanung für das Sachgebiet Großprojekte im Geschäftsbereich Straßenbau
  5. ggf. weitere Gutachter

 

 

Die Abbildung 2 zeigt den Zusammenhang zwischen Ressourcenbeschaffung und Verfahrensfortgang.

 

Abbildung 2 Weg zum Beginn der Planung

 

 

Planung für Verkehrsuntersuchung

 

Für die Verkehrsuntersuchung hat das Landratsamt Ostalbkreis mit dem Büro Modus Consult, Karlsruhe einen kompetenten Verkehrsplaner beauftragt, der seine Tätigkeit mit Verkehrserhebungen im März 2020 beginnt. Zwischenergebnisse sind im Juli zu erwarten. Der Ablauf der Verkehrsuntersuchung gliedert sich wie folgt:

 

1. Beauftragung des Verkehrsplaners

2. Erhebung vorhandener Verkehrsdaten im Untersuchungsraum

3. Durchführung von Verkehrserhebungen

4. Erstellen des Gesamtverkehrsmodells

5. Prognose des Nullfalles 2035

6. Prognose von Planfällen 2035

7. Vorstellen von Zwischenergebnissen

8. Vorstellen von Ergebnissen

 

 

Planer für das Scoping

 

Dem Linienbestimmungsverfahren ist ein Raumordnungsverfahren vorgeschaltet. Auf Ebene der Raumordnung erfolgt die Umweltverträglichkeitsprüfung. Start der Umweltverträglichkeitsprüfung ist der Scoping Termin, der durch die Raumordnungsbehörde des Regierungspräsidiums Stuttgart, das Referat 24 durchgeführt wird. Grundlage für einen Scoping Termin ist ein Scoping-Bericht. Das Landratsamt Ostalbkreis hat einen Entwurf des Scoping Berichts erstellt, welcher im Bereich der Umwelt im Hinblick auf Untersuchungsgegenstand und Methodik umfangreich ergänzt werden muss. Dies muss durch einen Umweltplaner umgesetzt werden. Das Landratsamt Ostalbkreis hat mit dem Büro Anuva, Nürnberg hierfür ein kompetentes Planungsbüro beauftragt. Dieses wird im März 2020 seine Tätigkeit beginnen. Ziel ist es, im Juni den Scoping Termin durchzuführen.

 

 

Ablauf Scoping

 

1. Beauftragung eines Umweltplanungsbüros für: 

 - Die Erstellung des umweltfachlichen Scoping Teils des Scoping Berichtes

 - Die fachtechnische Unterstützung während der Scoping Termins.

 - Die Erstellung der umweltfachlichen Leistungsbilder für die Planungsleistung

   der VgV Verfahren.

2. Durchführung einer Planungsraumanalyse

3. Festlegung der Untersuchungskorridore und Untersuchungsumfanges

4. Erstellung des Scoping Berichtes

5. Durchführung „Scoping Termin“ durch die Raumordnungsbehörde (Ref. 24 RPS)

6. Ergebnis Scoping Termin

 

Mit den Ergebnissen aus dem Scoping Termin werden der Untersuchungsgegenstand und die -methoden definiert. Daraus können die Leistungsbilder für die Straßenplanung und die Umweltplanung entwickelt werden. Die Leistungsbilder sind Grundlage für die Durchführung der beiden VgV-Verfahren a) Straßenplanung und b) Umweltplanung.

 

 

Ingenieurtechnische Unterstützung für die Durchführung der VgV Verfahren

 

Für die Durchführung der Vorplanungsleistungen der Linienbestimmung geht das Landratsamt Ostalbkreis von einem Planungsvolumen von ca. 2,5 - 4 Mio. € aus. Die dafür notwendigen Planungsressourcen müssen über europaweite Vergaben (VgV –Verfahren) ausgeschrieben und vergeben werden. Das Landratsamt Ostalbkreis wird zwei VGV-Verfahren durchführen. Eines für die Straßenplanung und eines für die Umweltplanung. Für die Durchführung der VgV -Verfahren benötigt das Landratsamt Ostalbkreis aufgrund des Arbeitsumfang, insbesondere aber auch wegen der Komplexität erfahrene, externe fachliche Hilfestellung und Unterstützung. Das Landratsamt Ostalbkreis hat für die Durchführung der VgV-Verfahren ein geeignetes Ingenieurbüro (Klotz und Partner) beauftragt, das die VgV-Verfahren abwickelt. Die Durchführung der VGV-Verfahren hat aufgrund der verfahrensimmanenten Mindestfristen einen sehr hohen Zeitbedarf. Mit ersten Auftragsvergaben ist deshalb im Herbst dieses Jahres zu rechnen.

 

Der Ablauf eines VgV-Verfahrens erfolgt in folgenden Schritten:

1. Beauftragung einer ingenieurtechnischen Unterstützung

2. Erstellung der Vertragsunterlagen für die Straßenplanung und Umweltplanung

3. Durchführung der VgV-Verfahren

3.1 Bekanntmachung

3.2 Teilnahmewettbewerb

3.3 Eignungsprüfung

3.4 Angebotsabgabe

3.5 Angebotsprüfung und Verhandlung

3.6 Vergabe

4. Beauftragung der Planungsleistungen

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für externe Planungsleistungen und Sachverständige sowie die Kosten für den/die Landschaftsplanungsingenieur/in werden vom Regierungspräsidium entsprechend der Planungsvereinbarung getragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Planungsvereinbarung

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Weiß, Geschäftsbereich Straßenbau

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planungsvereinbarung B29 Röttingen-Nördlingen (94 KB)