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Vorlage - 034/2020  

 
 
Betreff: Feststellung der Schlussabrechnung für den Neubau der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber in der Oberbettringer Straße 177/1 in Schwäbisch Gmünd-Bettringen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft Beteiligt:Stabsstelle Rechnungsprüfung
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
26.05.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

 

 

Antrag der Verwaltung

 

  1. Die Schlussabrechnung für den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in Schwäbisch Gmünd mit Gesamtkosten von 5.139.895,65 € wird anerkannt.

 

  1. Die Überschreitung des bewilligten Kostenrahmens um 84.895,65 € wird genehmigt.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Lange Zeit waren auf Kreisebene die beiden Gemeinschaftsunterkünfte in Aalen und Schwäbisch Gmünd mit einer Kapazität von insgesamt 330 Plätzen ausreichend.

 

Im Zeitraum von 2009-2013 stiegen die Asylanträge in Deutschland von 27.600 auf rund 109.600 pro Jahr. Dies führte dazu, dass der Ostalbkreis allein im Jahr 2013 neuen Wohnraum für rund 450 Flüchtlinge bereitstellen musste. Ein Großteil des benötigten Wohnraums wurde angemietet.

 

Verschärft wurde die Situation durch das Auslaufen des Mietvertrags der größten Gemeinschaftsunterkunft auf dem Hardt (ehemaliges Kasernengebäude) mit einer Kapazität von 220 Plätzen. Der Mietvertrag wurde nicht verlängert, da die Stadt Schwäbisch Gmünd hier im Zuge einer städtebaulichen Neuordnung den Abriss der Kasernen für das Wohngebiet „Am Sonnenhügel“ plante. Die Landkreisverwaltung musste somit eine neue Gemeinschaftsunterkunft schaffen. Die Stadt Schwäbisch Gmünd stellte hierfür ein Grundstück im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung.

 

 

Durchführung eines beschränkten Planungswettbewerbs

 

Ausgehend von dem Bewusstsein, dass der Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht nur der besonderen Lebenssituation der betroffenen Personen gerecht werden muss, sondern sich auch in städtebaulicher Hinsicht gut in die Umgebungsbebauung integrieren sollte, wurde in enger Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Gmünd ein beschränkter Planungswettbewerb unter Beteiligung von drei lokalen Architekturbüros durchgeführt.

 

Die Planungsvarianten der drei Architekturbüros wurden hinsichtlich städtebaulicher Einfügung, Konstruktion, Funktionalität, Herstellungskosten und der Bauzeit bewertet. Der Bewertungskommission gehörten an: Herr Landrat Pavel, Herr Oberbürgermeister Arnold, Herr Baubürgermeister Mihm, Herr Sozialdezernent Rettenmaier, Herr Architekt Kikowatz. Die Bewertungskommission empfahl den Entwurf des Architekturlabors Hoiker (Schwäbisch Gmünd) zu realisieren.

Dieser Entwurf überzeugte vor allem durch die funktionale Anordnung der Baukörper als Wohn-, Gemeinschafts- und Haupthaus und deren klare Zuordnung. Die einzelnen zweigeschossigen Wohngebäude bilden dabei einen gemeinsamen Innenhof mit teilweiser Überdachung. Durch die vorgefertigte Elementbauweise konnte zudem eine kürzere Bauzeit erreicht werden.

 

 

Baufreigabebeschluss

 

Der Kreistag schloss sich der Empfehlung der Bewertungskommission an und stimmte dem Neubau der Gemeinschaftsunterkunft auf dem Hardt am 24.02.2015 auf Grundlage der Kostenberechnung des Architekturbüros Martin Hoiker (Schwäbisch Gmünd) über 3.755.000 € zu und erteilte die Baufreigabe.

 

Auf Grund der damals weiter stark ansteigenden Flüchtlingszahlen wurde in der Kreistagssitzung am 20.10.2015 beschlossen, dass das nur optional vorgesehene vierte Gebäude sofort gebaut werden sollte. Die Baukosten wurden mit 980.000 € veranschlagt und bewilligt. Zusätzlich wurden insgesamt 320.000 € für die Ausstattung genehmigt.

Der bewilligte Kostenrahmen betrug somit 5.055.000 €.

Mit der Baumaßnahme wurde am 09.09.2015 begonnen. Nach einer Bauzeit von rund einem Jahr konnte die Gemeinschaftsunterkunft mit einem kleinen Einweihungsfest am 30.07.2016 in Betrieb genommen werden.

 

Prüfungsergebnis

 

Die Rechnungsprüfung des Ostalbkreises hat die Baumaßnahme mit Prüfbericht vom 11.09.2018, abschließende Fassung vom 07.05.2020 nach den Stellungnahmen des Geschäftsbereichs Hochbau und Gebäudewirtschaft, geprüft.

Auf Grund der Prüfung wurden Baukosten in Höhe von 5.139.895,65 € festgestellt.

Der Kostenrahmen von 5.055.000 € wurde somit um 84.895,65 € (rund 1,7 %) überschritten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für die Baumaßnahme wurden Finanzmittel in Höhe von 5.055.000 € bereitgestellt.

Die festgestellten Baukosten inklusive Ausstattung betragen 5.139.895,65 €. Der bewilligte Kostenrahmen wurde um 84.895,65 € (rund 1,7 %) überschritten.

 

Die Investitionskosten für das Unterkunftsgebäude werden über die jährlichen Abschreibungen mit dem Land Baden-Württemberg im Zuge der Erstattung der Aufwendungen für die staatliche Erstunterbringung abgerechnet.

 

Für die Finanzierung des Neubaus der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber auf dem Hardt konnte der Ostalbkreis einen äußerst zinsgünstigen Kredit bei der KfW in Anspruch nehmen.

 

 

 

 

 


Anlagen

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Sichtvermerke

 

gez. Bihr, Hochbau und Gebäudewirtschaft

gez. Busan, Rechnungsprüfung

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat