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Vorlage - 033/2020  

 
 
Betreff: Feststellung der Schlussabrechnung für den Neubau der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber in der Knöcklingstraße 16 in Aalen-Unterkochen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft Beteiligt:Stabsstelle Rechnungsprüfung
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
26.05.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

 

 

Antrag der Verwaltung

 

  1. Die Schlussabrechnung für den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft in Aalen-Unterkochen mit Gesamtkosten von 2.590.202,39 € wird anerkannt.

 

  1. Die Mehrausgaben gegenüber den in den Haushaltsplänen 2016 und 2017 bereitgestellten Mitteln in Höhe von 2.200.000 € werden als überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 390.202,39 € genehmigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Auf Grund der steigenden Flüchtlingszahlen hat der Kreistag am 20.10.2015 trotz des LEA-Privilegs auf freiwilliger Basis beschlossen, rund 1.500 Plätze im Rahmen der vorläufigen Unterbringung zu schaffen und vorzuhalten. Damit sollte ein Solidarbeitrag gegenüber den Landkreisen ohne LEA-Privileg und für die insgesamt landesweit angespannte Flüchtlingssituation geleistet werden.

 

Dieses Ziel war kurzfristig nur über Neubauvorhaben des Ostalbkreises zu erzielen. Die Landkreisverwaltung hat daraufhin in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises verschiedene Überlegungen zur Realisierung von kreiseigenen Wohngebäuden angestellt. Im Stadtgebiet Aalen schlug der DRK-Kreisverband Aalen e.V. der Verwaltung vor, selbst ein Wohngebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen mit der Firma Holzbau Schlosser (Jagstzell) zu errichten und zu finanzieren und dann an den Ostalbkreis zu vermieten. Der DRK-Kreisverband Aalen e.V. hatte aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen von diesem Angebot zum schlüsselfertigen Bau mit anschließender Vermietung jedoch wieder Abstand genommen.

 

Im Hinblick auf die Dringlichkeit zur Bereitstellung von entsprechendem Wohnraum hat die Landkreisverwaltung das Projekt vom DRK-Kreisverband Aalen e.V. übernommen und Kontakt mit der Firma Holzbau Schlosser aufgenommen. Die vorgesehene Bebauungskonzeption wurde durch die Landkreisverwaltung zu einer Wohnanlage mit zwei separaten Wohngebäuden mit jeweils zwei Geschossen und einer Bewohnerkapazität von insgesamt 80 Plätzen weiterentwickelt. Das Grundstück in der Knöcklingstraße 16 in Aalen-Unterkochen stellte die Stadt Aalen im Wege des Erbbaurechts zur Verfügung. Der Gebäudekomplex steht im Eigentum des Ostalbkreises.

 

Dem Aspekt der Nachhaltigkeit wurde eine hohe Bedeutung beigemessen, sowohl im Hinblick auf die Verwendung des Baustoffs Holz wie auch im Hinblick auf die Anschlussnutzung.

 

Der Kreistag hat am 23.02.2016 die Baufreigabe mit Investitionsmitteln in Höhe von 2.100.000 € erteilt.

 

Bei der Detailplanung für das Bauvorhaben wurde offensichtlich, dass zusätzlich Leistungen notwendig wurden, die in der ursprünglichen Konzeption nicht enthalten waren.

 

Ursprünglich waren Elektroheizkörper und Elektrodurchlauferhitzer vorgesehen, die jedoch bei den hohen Strompreisen im Betrieb sehr unwirtschaftlich gewesen wären. Deshalb wurde eine Zentralheizung mit Erdgas-Brennwerttherme in Kombination mit einer Solarthermieanlage vorgeschlagen.

 

Außerdem waren im Entwurf der Firma Holzbau Schlosser keine Sichtschutz- und Verdunklungsmöglichkeiten für die einzelnen Wohneinheiten vorgesehen. Es wurden deshalb Vorbaurollläden an allen Fenstern der Bewohnermodule zur Umsetzung empfohlen.

 

Weitere Mehrkosten ergaben sich durch die Lage des Grundstücks Knöcklingstraße 16 in der Hochwasserzone des Kochers. Durch Vorgaben des Hochwasserschutzes musste ein unterirdisches und auftriebssicheres Retentionsbecken für das Niederschlagswasser umgesetzt werden. Dadurch läuft das Regenwasser zeitversetzt und kontrolliert ab.

 

Eine Baugrunduntersuchung hatte ergeben, dass zahlreiche Auffüllungen vorhanden waren und ein Bodenaustausch erforderlich wurde, da das vorhandene Material nicht tragfähig war. Dadurch ergaben sich zusätzliche Erd- und Betonarbeiten.

Schließlich musste ein weiterer Kostenansatz für die Gestaltung der Außenanlagen, Fußwege und Parkplatzflächen aufgenommen werden.

 

Die beschriebenen zusätzlichen Leistungen summierten sich auf 165.000 €. Sie wurden am 19.04.2016 verwaltungsintern zur Planung freigegeben.

 

In der Kreistagssitzung am 08.11.2016 wurde über weitere Mehrkosten von 100.000 € bei den Erschließungs- und Fundamentarbeiten berichtet. Der Kreistag stimmte mehrheitlich der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 100.000 € zu.

 

Der durch den Kreistag durch Beschlüsse am 23.02.2016 und 08.11.2016 bewilligte Kostenrahmen beträgt somit 2.200.000 €. Werden die intern am 19.04.2016 freigegebenen Leistungen hinzugerechnet, beträgt der erweiterte Kostenrahmen 2.365.000 €.

 

Thema

Kosten

Kreistag, 23.02.2016, Baufreigabe

2.100.000 €

Zusätzliche Leistungen, 19.04.2016

165.000 €

Kreistag, 08.11.2016, Mehrkosten Erschließung

100.000 €

Gesamtkostenrahmen

2.365.000 €

 

 

Mit dem Herstellungsbeginn der Module bei der Firma Holzbau Schlosser im Januar 2017 wurde die Baumaßnahme begonnen. Auch die Erd-, Tiefbau- und Hausanschlussarbeiten vor Ort in der Knöcklingstraße 16 wurden im Januar 2017 aufgenommen.

Ab März 2017 wurden die Module vor Ort aufgebaut und zu den beiden Unterkunftsgebäuden zusammengesetzt. Nach einer Bauzeit von rund acht Monaten erfolgte im August 2017 die Fertigstellung des Gebäudes. Die ersten Bewohner zogen Mitte September 2017 in die einzelnen Wohnungen ein.

 

Im damaligen Bauzeitraum war die Baukonjunktur sehr überhitzt und angespannt. So mussten beispielsweise die Erd- und Tiefbauarbeiten sowie die Entwässerungsarbeiten drei mal ausgeschrieben werden, da die Angebote im ersten Verfahren überteuert waren und bei der zweiten Ausschreibungsrunde überhaupt kein Angebot eingegangen war.

Auf Grund dieser Umstände musste auch der Baubeginn zwei mal verschoben werden.

 

Neben den oben beschriebenen zusätzlichen Leistungen von 165.000 € (Sonnenschutz, Zentralheizung, Hochwasserschutz etc.) und den Mehrkosten bei der Erschließung in Höhe von 100.000 € führte deshalb die überhitzte Baukonjunktur zur Kostensteigerung auf insgesamt 2.590.202,39 €.

 

Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat die Baumaßnahme mit Prüfbericht vom 31.01.2019, abschließende Fassung vom 11.05.2020 nach Eingang der Stellungnahmen des Geschäftsbereichs Hochbau und Gebäudewirtschaft, geprüft. Die Baukosten wurden von der Rechnungsprüfung in Höhe von 2.590.202,39 € anerkannt.

 

 


 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

 

Für die Baumaßnahme wurden in den Haushaltsplänen 2016 und 2017 Finanzmittel in Höhe von 2.200.000 € bereitgestellt. Die festgestellten Baukosten betragen 2.590.202,39 €. Die Mehrausgaben sollen nachträglich als überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 390.202,39 € genehmigt werden.

 

Die Investitionskosten für das Unterkunftsgebäude werden über die jährlichen Abschreibungen mit dem Land Baden-Württemberg im Zuge der Erstattung der Aufwendungen für die staatliche Erstunterbringung abgerechnet.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Bihr, Hochbau und Gebäudewirtschaft

gez. Busan, Rechnungsprüfung

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat