Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Stuttgart benennt der Kreistag des Ostalbkreises die auf den beiliegenden Vorschlagslisten der Fraktionen bzw. der Gruppierung aufgeführten Personen.
Sachverhalt/Begründung
Die ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten werden auf die Dauer von jeweils fünf Jahren aus Vorschlagslisten gewählt, die die Landkreise und Stadtkreise den Verwaltungsgerichten mitzuteilen haben.
Da die Amtszeit der zuletzt berufenen ehrenamtlichen Richter mit Ablauf des 30. Mai 2020 endet, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart gebeten, Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Wahlperiode 2020-2025 vorzulegen. Laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart sind für diese Wahlperiode für den Ostalbkreis 46 Personen zu benennen. Ein beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingerichteter Wahlausschuss wird anschließend aus diesen Listen die ehrenamtlichen Richter wählen.
In Anlehnung an das Verteilungsverfahren St. Lagué/Schepers berechnet sich die von den Fraktionen bzw. der Gruppierung des Kreistags jeweils zu nennende Anzahl an Mitgliedern nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 wie folgt:
CDU-Fraktion: 16 Mitglieder Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 8 Mitglieder SPD-Fraktion: 8 Mitglieder Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis: 8 Mitglieder AfD-Fraktion: 3 Mitglieder Fraktion Die Linke: 2 Mitglieder FDP: 1 Mitglied
Die Vorsitzenden und Geschäftsführer der im Kreistag vertretenen Fraktionen sowie die Gruppierung FDP wurden gebeten, Personen zur Aufnahme in die Vorschlagslisten zu benennen und dabei auf eine paritätische Besetzung nach § 13 Chancengleichheitsgesetz zu achten. Daraufhin sind die beiliegenden Vorschlagslisten eingegangen.
Die vorgeschlagenen Personen müssen nach den Bestimmungen der §§ 20 bis 22 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für das Amt des ehrenamtlichen Richters geeignet sein. Insbesondere wird in diesem Hinblick auf § 22 Abs. 3 VwGO verwiesen, wonach Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Vorschlagsliste aus der Mitte des Kreistags (NICHTÖFFENTLICH) Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Sichtvermerke
gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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