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Vorlage - 031/2020  

 
 
Betreff: Bildung eines beschließenden Bauausschusses für den Neubau eines Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
10.03.2020 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Bildung eines beschließenden Bauausschusses für die weitere Begleitung der Planungen für den Neubau eines Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal wird zugestimmt.

 

  1. Der beschließende Bauausschuss ist für Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Neubau eines Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal zuständig. Die in § 9 der Hauptsatzung des Ostalbkreises geltenden Zuständigkeiten für beschließende Ausschüsse des Kreistags sind auf den Bauausschuss analog anzuwenden.

 

  1. Dem beschließenden Bauausschuss gehören − außer dem Landrat als Vorsitzenden − 14 Kreisrätinnen und Kreisräte an. Entsprechend dem Vorschlag aus den Reihen der Fraktionen und den fraktionslosen Mitgliedern gehören dem beschließenden Bauausschuss folgende Mitglieder des Kreistags an:

 

CDU-Fraktion (4 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder   Stellvertretende Mitglieder

 

Georg Ruf (Fraktionssprecher)  Karl Bux

Nikolaus Ebert    Andrea Schnele

Inge Birkhold     Ralf Leinberger

Wolfgang Steidle    Ralf Schamberger

 

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder   Stellvertretende Mitglieder

 

Dr. Rolf Siedler (Fraktionssprecher)  Volker Grab

Dr. Susanne Garreis    Ute Schlipf

Elmar Hägele     Martina Häußler

 

SPD-Fraktion (2 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder   Stellvertretende Mitglieder

 

Thilo Rentschler (Fraktionssprecher) Dr. Carola Merk-Rudolph

Andrea Hatam    Bernhard Richter

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis (2 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder   Stellvertretende Mitglieder

 

Jürgen Opferkuch (Fraktionssprecher) Josef Bühler

Herbert Witzany    Martin Mager

 

 

AfD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied   Stellvertretende Mitglieder

 

Wolfgang Wacker    Dr. Frank Gläser

      Andreas Wörner

 

 

Fraktion Die LINKE (1 Mitglied)

 

Ordentliches Mitglied   Stellvertretende Mitglieder

 

Cynthia Schneider    Roland Hamm

      Alexander Relea-Linder

 

 

FDP (1 Mitglied)

 

Ordentliches Mitglied   Stellvertretendes Mitglied

 

Michael Lang     Manuel Reiger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Bildung eines beschließenden Bauausschusses

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2017 der Auslobung eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs gemeinsam mit der Stadt Aalen zugestimmt und gleichzeitig ein Begleitgremium für das Bauvorhaben auf dem Union-Areal gebildet. Das Begleitgremium „Union-Areal“ hat sich insbesondere mit den Rahmenbedingungen des Wettbewerbs und Entscheidungsgrundlagen für die Beauftragung der Architekturbüros und Fachingenieure befasst.

 

Das Begleitgremium „Union-Areal“ hat sich in seiner letzten Sitzung am 10. Februar 2020 darauf verständigt, einen Bauausschuss zur weiteren Begleitung der Planungen für den Neubau eines Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal zu bilden. Gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 Landkreisordnung (LKrO) für Baden-Württemberg können durch bloßen Kreistagsbeschluss beschließende Ausschüsse für einzelne (begrenzte oder befristete) Angelegenheiten gebildet werden.

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2020 dem Kreistag einstimmig empfohlen, einen beschließenden Bauausschuss aufgrund von § 34 Abs. 1 LKrO zu bilden.

 

 

2. Zuständigkeitsrahmen des beschließenden Bauausschusses

 

Der beschließende Bauausschuss entscheidet selbständig an Stelle des Kreistags über Angelegenheiten aus dem Bereich Neubau eines Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal. Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Kreistag vorbehalten sind, sollen im beschließenden Bauausschuss vorberaten werden.

 

Die in § 9 der Hauptsatzung des Ostalbkreises geltenden Zuständigkeiten für beschließende Ausschüsse des Kreistags sind auf den Bauausschuss analog anzuwenden. Somit wird der Bauausschuss für Vergaben von mehr als 200.000 Euro bis 1 Mio. Euro im Einzelfall zuständig sein.

 

 

3. Zusammensetzung des beschließenden Bauausschusses

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat sich in seiner Sitzung am 18. Februar 2020 im Interesse einer effizienten Beratung für maximal 14 Mitglieder neben dem Landrat als Vorsitzenden ausgesprochen. Diese werden auf die Fraktionen wie folgt verteilt:

 

CDU-Fraktion:    4 Mitglieder

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 3 Mitglieder

SPD-Fraktion:    2 Mitglieder

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis: 2 Mitglieder

AfD-Fraktion:    1 Mitglied

Fraktion Die Linke:    1 Mitglied

FDP:      1 Mitglied

 

Für die Zusammensetzung des beschließenden Bauausschusses sind von den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern die im Beschlussantrag der Verwaltung genannten Vorschläge gemacht worden.

 

Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt, der dieses im Verhinderungsfall vertritt (persönlicher Stellvertreter). Ist auch der persönliche Stellvertreter verhindert, so tritt bei Parteien und Wählervereinigungen mit mehr als einem Ausschussmitglied an seine Stelle der nächste, nicht verhinderte und nicht bereits als Verhinderungsstellvertreter in Anspruch genommene Stellvertreter (Stellvertreter nach Reihenfolge). Über die Reihenfolge ist zugleich mit der Bestellung des Stellvertreters zu entscheiden.

 

Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat