Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
CDU-Fraktion (4 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Georg Ruf (Fraktionssprecher) Karl Bux Nikolaus Ebert Andrea Schnele Inge Birkhold Ralf Leinberger Wolfgang Steidle Ralf Schamberger
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Dr. Rolf Siedler (Fraktionssprecher) Volker Grab Dr. Susanne Garreis Ute Schlipf Elmar Hägele Martina Häußler
SPD-Fraktion (2 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Thilo Rentschler (Fraktionssprecher) Dr. Carola Merk-Rudolph Andrea Hatam Bernhard Richter
Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis (2 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Jürgen Opferkuch (Fraktionssprecher) Josef Bühler Herbert Witzany Martin Mager
AfD-Fraktion (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretende Mitglieder
Wolfgang Wacker Dr. Frank Gläser Andreas Wörner
Fraktion Die LINKE (1 Mitglied)
Ordentliches Mitglied Stellvertretende Mitglieder
Cynthia Schneider Roland Hamm Alexander Relea-Linder
FDP (1 Mitglied)
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Michael Lang Manuel Reiger
Sachverhalt/Begründung
1. Bildung eines beschließenden Bauausschusses
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2017 der Auslobung eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs gemeinsam mit der Stadt Aalen zugestimmt und gleichzeitig ein Begleitgremium für das Bauvorhaben auf dem Union-Areal gebildet. Das Begleitgremium „Union-Areal“ hat sich insbesondere mit den Rahmenbedingungen des Wettbewerbs und Entscheidungsgrundlagen für die Beauftragung der Architekturbüros und Fachingenieure befasst.
Das Begleitgremium „Union-Areal“ hat sich in seiner letzten Sitzung am 10. Februar 2020 darauf verständigt, einen Bauausschuss zur weiteren Begleitung der Planungen für den Neubau eines Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal zu bilden. Gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 Landkreisordnung (LKrO) für Baden-Württemberg können durch bloßen Kreistagsbeschluss beschließende Ausschüsse für einzelne (begrenzte oder befristete) Angelegenheiten gebildet werden.
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2020 dem Kreistag einstimmig empfohlen, einen beschließenden Bauausschuss aufgrund von § 34 Abs. 1 LKrO zu bilden.
2. Zuständigkeitsrahmen des beschließenden Bauausschusses
Der beschließende Bauausschuss entscheidet selbständig an Stelle des Kreistags über Angelegenheiten aus dem Bereich Neubau eines Verwaltungsstandorts auf dem Union-Areal. Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Kreistag vorbehalten sind, sollen im beschließenden Bauausschuss vorberaten werden.
Die in § 9 der Hauptsatzung des Ostalbkreises geltenden Zuständigkeiten für beschließende Ausschüsse des Kreistags sind auf den Bauausschuss analog anzuwenden. Somit wird der Bauausschuss für Vergaben von mehr als 200.000 Euro bis 1 Mio. Euro im Einzelfall zuständig sein.
3. Zusammensetzung des beschließenden Bauausschusses
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat sich in seiner Sitzung am 18. Februar 2020 im Interesse einer effizienten Beratung für maximal 14 Mitglieder − neben dem Landrat als Vorsitzenden − ausgesprochen. Diese werden auf die Fraktionen wie folgt verteilt:
CDU-Fraktion: 4 Mitglieder Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 3 Mitglieder SPD-Fraktion: 2 Mitglieder Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis: 2 Mitglieder AfD-Fraktion: 1 Mitglied Fraktion Die Linke: 1 Mitglied FDP: 1 Mitglied
Für die Zusammensetzung des beschließenden Bauausschusses sind von den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern die im Beschlussantrag der Verwaltung genannten Vorschläge gemacht worden.
Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt, der dieses im Verhinderungsfall vertritt (persönlicher Stellvertreter). Ist auch der persönliche Stellvertreter verhindert, so tritt bei Parteien und Wählervereinigungen mit mehr als einem Ausschussmitglied an seine Stelle der nächste, nicht verhinderte und nicht bereits als Verhinderungsstellvertreter in Anspruch genommene Stellvertreter (Stellvertreter nach Reihenfolge). Über die Reihenfolge ist zugleich mit der Bestellung des Stellvertreters zu entscheiden.
Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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