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Vorlage - 025/2020  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Sozialberichts Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
23.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses (offen)   
Kreistag
Anlagen:
Sozialbericht für den Ostalbkreis 2020 - Entwurfsfassung vom 20.03.2020
Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt / der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Sozialberichts Ostalbkreis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Die Bekämpfung von Armut ist nach wie vor eine große gesellschaftspolitische Herausforderung. Auch im Ostalbkreis gibt es Menschen, die unter schwierigen Bedingungen leben, die zu zentralen gesellschaftlichen Bereichen keinen Zugang finden oder unter Benachteiligungen leiden. Oft wirken mehrere gesellschaftliche und persönlich-biografische Faktoren zusammen und führen dazu, dass einzelne Personen oder Personengruppen geringere Chancen der gesellschaftlichen Teilhabe haben als andere.

 

Vor diesem Hintergrund wurde im September 2009 der „Sozialbericht Ostalbkreis – Analyse belasteter Lebenslagen und Handlungsempfehlungen“ vorgelegt. In diesem Sozialbericht wurden zentrale Probleme beschrieben und analysiert, es wurden bestehende Hilfestrukturen einschließlich innovativer Ansatzpunkte dargestellt und der Weiterentwicklungsbedarf aufgezeigt.

 

Im Rahmen zweier öffentlicher Foren 2010 und 2014 haben sich jeweils zahlreiche Beteiligte mit den Handlungsempfehlungen auseinandergesetzt und konkrete Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet. Diese Vorschläge fanden Niederschlag in der Sozial- und Jugendhilfepolitik des Ostalbkreises.

 

 

II. Fortschreibung des Sozialberichts

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Kreistag bereits Ende 2017 beschlossen, den Sozialbericht aus dem Jahr 2009 fortzuschreiben. Für die Fortschreibung wurde erneut das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik – ISG in Köln beauftragt.

 

Die Fortschreibung des Sozialberichts basiert auf dem Lebenslagenansatz, wonach sich die Berichterstattung nicht nur auf Aspekte monetärer Armut beschränkt, sondern Ausgrenzung und Benachteiligung in vielfältigen Lebenslagebereichen untersucht. Prekäre Lebensverhältnisse können mit dem Lebenslagenansatz in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen analysiert werden, die monetären und auch nicht-monetären Charakter haben. Dabei werden Armut, Ungleichheit und soziale Ausgrenzung als unterschiedliche Konzepte zur Beschreibung benachteiligter Lebenslagen gesehen, die sich teilweise überschneiden, teilweise aber auch verschiedene Sachverhalte bezeichnen. Eine umfassende Sozialberichterstattung sollte diese drei Konzepte integrieren, damit sich die unterschiedlichen Perspektiven wechselseitig ergänzen können.

 

Der nun vorliegende Berichtsentwurf enthält unter anderem einen Überblick über die Rahmenbedingungen im Ostalbkreis in Form der Bevölkerungsstruktur sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Es werden die zentralen Bereiche, die die Lebenslagen der Bevölkerung ausmachen, beleuchtet. Hierbei wird versucht, soweit es die Datenlage erlaubt, neben dem aktuellen Stand auch die Entwicklungen seit dem Sozialbericht aus dem Jahr 2009 in den Blick zu nehmen.

 

Die Beschreibung der Lebensverhältnisse in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und die jeweils abgeleiteten Handlungsempfehlungen werden ergänzt um die Ergebnisse der Bürgerbefragung. Im Rahmen einer breit angelegten Online-Umfrage wurde ergründet, wie die Lebensqualität im Ostalbkreis ist, was die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Engagement dazu beitragen können, was sie tun müssen, um den demografischen Wandel zu bewältigen oder was sie tun können, um die lebendige Atmosphäre des Ostalbkreises zu erhalten.

 

Rund 2.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich an der Umfrage beteiligt. Die Ergebnisse ermöglichen mehrdimensionale Analysen zu Belastungen in unterschiedlichen Lebensbereichen wie z. B. Arbeit, Bildung, Wohnen, Gesundheit, Mobilität, Engagement und Partizipation sowie Sport, Kultur und Freizeit.

 

Der Bericht enthält abschließend auch eine Zusammenfassung nach Raumschaften (Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen).

 

Die Fortschreibung des Sozialberichts wurde von einem Arbeitskreis unterstützt mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreistagsfraktionen, der Städte und Gemeinden, der Agentur für Arbeit, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, des Bündnisses gegen Armut Ostalbkreis, den Geschäftsbereichen des Sozialdezernats und des Bildungsbüros Ostalbkreis.

 

Herr Dr. Dietrich Engels (Geschäftsführer) und Frau Lisa Huppertz (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) vom ISG in Köln werden in der Sitzung am 23.06.2020 die Eckpunkte und wesentlichen Ergebnisse des Sozialberichts vorstellen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Leistungen des ISG belaufen sich auf insgesamt 61.642 Euro und werden über das Produkt 3110010000/42910000 abgerechnet.

 

 

 


Anlagen

 

- Sozialbericht für den Ostalbkreis 2020 - Entwurfsfassung vom 20.03.2020

- Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabstelle V/01

gez. Götz i.V. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sozialbericht für den Ostalbkreis 2020 - Entwurfsfassung vom 20.03.2020 (3933 KB)    
Anlage 2 2 Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen (101 KB)