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Vorlage - 024/2020  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Teilhabeplans für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
03.03.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses (offen)   
Kreistag
10.03.2020 
Sitzung des Kreistags zurückgestellt   
Anlagen:
ENTWURF vom 19.02.2020 - Fortschreibung des Teilhabeplans für Menschen mit Behinderung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Jugendhilfeausschuss empfehlen/der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Teilhabeplans für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Ostalbkreis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Mit der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern ging zum 01.01.2005 unter anderem die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auf die Stadt- und Landkreise über. Bereits im Frühjahr 2005 begann der Ostalbkreis als einer der ersten Landkreise in Baden-Württemberg, in Zusammenarbeit mit den Trägern und Einrichtungen der Behindertenhilfe, Vertretern der Kreistagsfraktionen und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), eine Sozial- bzw. Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen zu erstellen. Mit diesem Schritt sollte vermieden werden, dass die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe dem Zufall überlassen bleibt. Vielmehr sollte ein regional ausgewogenes, dezentrales und möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot im Ostalbkreis geschaffen werden, das sich am Bedarf der Menschen mit Behinderungen orientiert. Dabei sollte auch der Grundsatz „ambulant vor stationär“ berücksichtigt werden.

 

Zielgruppe der ersten Planung waren Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Ostalbkreis. Auf der Grundlage einer umfangreichen und soliden Datenbasis wurde in dem Bericht die Angebotsstruktur detailliert beschrieben und analysiert. Kernstück des Teilhabeplans war die Bedarfsvorausschätzung bis zum Jahr 2015. Die Ergebnisse wurden sowohl für den Ostalbkreis insgesamt, als auch für verschiedene Planungsräume dargestellt. Ein Ausblick mit Fazit und Perspektiven bot schließlich wichtige Impulse für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Behindertenhilfe im Ostalbkreis. Der Teilhabeplan wurde im Herbst 2006 im Sozialausschuss und Kreistag beraten und verabschiedet.

 

Im Jahr 2011 wurde dann ein zweiter Teilhabeplan und zwar für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung fertig gestellt und verabschiedet.

 

 

II. Fortschreibung des Teilhabeplans

 

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Jahr 2009 hat eine wesentliche Neuausrichtung der Behindertenhilfe in Deutschland eingesetzt. Diese setzt sich mit der Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) fort.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses am 14.02.2017 wurde deshalb beschlossen, den Teilhabeplan fortzuschreiben und dazu die Unterstützung eines Fachinstituts in Anspruch zu nehmen. Mit der Fortschreibung wurde der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) in Stuttgart beauftragt.

 

 

III. Planungsprozess

 

Die Fortschreibung wurde von Anfang an von einem Arbeitskreis begleitet und unterstützt mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreistagsfraktionen, der Großen Kreisstädte, der Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), des Integrationsfachdienstes (IFD), der Agentur für Arbeit, des Integrationsamtes, des Medizinisch-Pädagogischen Dienstes (MPD), der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), der Angehörigenvertreter, der Elternvertreter und verschiedener Geschäftsbereiche der Landkreisverwaltung.

 

Nach der Entwicklung einer Planungskonzeption erstreckte sich die Fortschreibung von umfangreichen Datenerhebungen und -auswertungen, einer Bedarfsvorausschätzung, der Entwicklung von Handlungsempfehlungen bis hin zur Erstellung eines Abschlussberichts.

 

Die Fortschreibung des Teilhabeplans fand unter großer Beteiligung von betroffenen Menschen statt. Bereits zur Auftaktveranstaltung waren Vertreter/innen der Heimbeiräte und der Werkstatträte eingeladen. Auch bei den Fachgesprächen in den Einrichtungen waren Menschen mit Behinderungen vertreten und konnten ihre Meinung einbringen.

 

Im Juli 2019 fand im Landratsamt in Aalen ein Workshop für Menschen mit Behinderungen statt. Ziel war es, Anregungen für die Weiterentwicklung der Unterstützungslandschaft zu sammeln. Die Teilnehmer konnten sich in einfacher Sprache über die Teilhabeplanung informieren und anschließend in Kleingruppen ihre Ideen und Fragen einbringen. Mit rund 30 Teilnehmern und einigen Begleitpersonen waren die Workshops gut besucht und es fanden sehr angeregte Diskussionsrunden statt. Im Fokus standen die Themen „Wohnen“, „Arbeiten“, „Freizeit“ und „Beteiligung“. Im Ergebnis kam eine Vielzahl an Wünschen und Anregungen zusammen, die in einem eigenen Kapitel im Teilhabeplan zusammengefasst wurden.

 

 

IV. Entwurf des Teilhabeplans

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Teilhabeplans wird der erste Teilhabeplan aus dem Jahr 2006 unter Berücksichtigung der seitherigen Entwicklungen aktualisiert. Vor allem die Zielsetzung der Inklusion hat in der Zwischenzeit Veränderungen des gesetzlichen Rahmens, der Unterstützungslandschaft und der Gesellschaft herbeigeführt und wird auch noch weiteren Wandel bedingen. Deshalb sollen an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasste Empfehlungen für die quantitative und qualitative Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten der Eingliederungshilfe gegeben werden.

 

Das Ziel der Fortschreibung ist es, Verwaltung, Politik und Leistungserbringern im Ost-albkreis eine gesicherte und fundierte Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit über die Situation von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung informiert und für deren Belange sensibilisiert werden, um so dem Ziel der Inklusion – im Sinne einer uneingeschränkten Teilhabe an allen Lebensbereichen – ein Stück näher zu kommen.

 

Hierzu wurden die Angebote zur Unterstützung von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Ostalbkreis erhoben und eine Bedarfsprognose für die kommenden Jahre erstellt. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wurden Einschätzungen zu den Ergebnissen vorgenommen und hieraus Ansatzpunkte für Vorschläge zu einer Weiterentwicklung der Angebote abgeleitet. Die Fortschreibung des Teilhabeplans soll dabei keine statische Beschreibung sein, sondern Ausgangspunkt und Grundlage für fortlaufende Konkretisierungen und die Umsetzung weiterer Planungsprozesse mit allen Beteiligten vor Ort bilden.

 

Frau Julia Lindenmaier vom KVJS wird in der Sitzung am 03.03.2020 die Eckpunkte und Ergebnisse des Teilhabeplans vorstellen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Leistungen des KVJS belaufen sich auf insgesamt 37.887 Euro und sind über den Haushalt abgedeckt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Fortschreibung des Teilhabeplans für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Ostalbkreis - Entwurf vom 19.02.2020.

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ENTWURF vom 19.02.2020 - Fortschreibung des Teilhabeplans für Menschen mit Behinderung (4671 KB)    
Stammbaum:
024/2020   Fortschreibung des Teilhabeplans für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung   Beratung, Planung, Prävention   Beschlussvorlage
024-1/2020   Fortschreibung des Teilhabeplans für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung   Beratung, Planung, Prävention   Beschlussvorlage