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Vorlage - 018/2020  

 
 
Betreff: Rückdelegation der Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege an den Landkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses Entscheidung
03.03.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Organigramm

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß Sozialgesetzbuch VIII ist die Förderung von Kindern in Kindertagespflege gesetzlich normierter Bestandteil der öffentlichen Jugendhilfe. Ab dem Jahr 2001 wurde per Kooperationsvertrag die Kindertagespflege im Ostalbkreis auf den Verein PATE e. V., Bahnhofstr. 64, 73430 Aalen, als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe übertragen.

 

Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform, hauptsächlich für Kinder unter drei Jahren und ist in § 23 Sozialgesetzbuch VIII geregelt.

Dabei betreut eine Tagespflegeperson bis zu fünf Kinder. Dazu benötigt sie eine Pflegeerlaubnis, die die Geeignetheit der Räume sowie der Person und deren Qualifikation bescheinigt.

 

Der Verein PATE e. V. hat die Kindertagespflege im Ostalbkreis seit 2001 stark ausgebaut. Die Kindertagespflege hat dabei in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung in der Betreuungslandschaft gewonnen und beträgt inzwischen ein Vielfaches des ursprünglichen Umfangs.

Zum Jahresende 2006 wurden im Ostalbkreis 81 Kinder in Kindertagespflege gefördert. Aktuell bestehen 767 durch den Landkreis geförderte Tagespflegeverhältnisse.

 

Damit der Verein PATE e. V. die Kapazität hat, sich neuen Geschäftsfeldern in der individuellen Kindertagesbetreuung zu widmen - die auch im Ostalbkreis dringend benötigt werden - sind der Landkreis und der Vorstand des Vereins PATE e. V. übereingekommen, dass der Landkreis Ostalbkreis das klassische Aufgabengebiet Kindertagespflege zukünftig wieder in eigener Zuständigkeit wahrnehmen soll. Dies umfasst die Werbung und Gewinnung von Kindertagespflegepersonen, deren Qualifizierung und Fortbildung sowie die Beratung, Vermittlung und Begleitung von Tagespflegepersonen und Eltern. Es ist angedacht, dass der Verein PATE e. V. weiterhin die Arbeitgeberfunktion bei TigeR-Modellen mit Festanstellung (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen) übernimmt und innovative Produkte im Bereich der Kindertagesbetreuung im Ostalbkreis entwickelt.

 

Um einen geordneten Übergang organisieren zu können, haben sich der Vorstand des Vereins PATE e. V. und die Landkreisverwaltung auf den 01.01.2021 als Übergabezeitpunkt geeinigt. Selbstverständlich wird der Ostalbkreis, wenn er die genannten Aufgaben übernimmt, auch die mit diesen Aufgaben beim Verein PATE e. V. betrauten (derzeit 16) Mitarbeiterinnen übernehmen, sofern die Mitarbeiterinnen dies möchten.

 

Mehrere erste Gespräche bezüglich der Übergabe sind erfolgt, um die rechtliche Abwicklung korrekt vornehmen zu können.

 

Eine Information der Mitarbeiterinnen des Vereins PATE e. V. bezüglich der Rahmenbedingungen einer Beschäftigung bei der Landkreisverwaltung erfolgte am 06.02.2020. Hierbei wurde auch die geplante organisatorische Einbindung in den Geschäftsbereich Jugend und Familie vorgestellt. Es ist angedacht, dass es ein eigenes Sachgebiet Kindertagesbetreuung (Kindertagespflege und Übernahme Kindergartenbeiträge) einschließlich der finanziellen Abwicklung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe geben soll (siehe Organigramm).

 

Für die Klärung der individuellen Fragen werden zeitnah Einzelgespräche unter Beteiligung des Geschäftsbereichs Personal sowie des Personalrates geführt.

Bis zum 31.03.2020 wird die Rückmeldung der Verein PATE-Mitarbeiterinnen dazu erwartet, ob sie zum Landkreis wechseln möchten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Nettofinanzierung an den Verein PATE e. V.  (= Auszahlungen an Verein PATE e. V. abzüglich Landeszuschüsse) wird für das Jahr 2020 rund 674.000 Euro betragen. Der Landkreis erwartet durch die Rückdelegation mittelfristig Einsparungen von bis zu 165.000 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Organigramm des Geschäftsbereichs Jugend und Familie

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Organigramm (27 KB)