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Vorlage - 016/2020  

 
 
Betreff: Bericht über die neue Organisationsstruktur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Servicebereichen Küchendienste und Reinigung sowie Information über die neuen Tarifregelungen
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien
11.02.2020 
Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1:Servicegesellschaft Tarifvergleich

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat nimmt den Bericht des Vorstandes der Kliniken Ostalb gkAöR über die neue Organisationsstruktur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Servicebereichen Küchendienste und Reinigung sowie neue Tarifregelungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Bereitstellung der Service-Dienstleistungen (Küche, Reinigung etc.) erfolgte in einer historisch gewachsenen Struktur durch drei selbständige Servicegesellschaften der bis zum 31.12.2016 bestandenen drei Klinik-Eigenbetriebe. In Aalen wurde die Servicegesellschaft in der Vergangenheit zusammen mit dem externen Dienstleistungsunternehmen Klinikdienste Süd GmbH (KDS) geführt, in Ellwangen in Klinik-Eigenregie und in Schwäbisch Gmünd gab es eine Mischform.

In der Sitzung des Verwaltungsrats am 04.06.2019 wurde im Zuge der Übernahme des Geschäftsanteils der Klinikdienste Süd GmbH auch der Gesellschaftsvertrag der damaligen Ostalb-Klinikum Service GmbH neu gefasst (vgl. Vorlage 072-1/2019). Mit dem neuen Gesellschaftsvertrag wurde der Firmierung als „Servicegesellschaft Ostalb Klinken mbH“ in 100%iger Trägerschaft der Kliniken Ostalb gkAöR (Tochterunternehmen) sowie der Erweiterung des Unternehmensgegenstandes auf die erbrachten Dienstleistungen der drei Servicegesellschaften der Kliniken Ostalb gkAöR zugestimmt.

In einem ersten Schritt wurden die Service-Gesellschaften in Ellwangen und Schwäbisch Gmünd vor dem Hintergrund des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 01.10.2018 umstrukturiert (insbesondere Dienstleistungsverträge zwischen Klinik und Servicegesellschaften, Inventarübernahme durch die Servicegesellschaften, Interessensausgleiche für die Beschäftigten der Servicegesellschaften).

 

In einem zweiten Schritt wurden für die Standorte Ellwangen und Schwäbisch Gmünd mit der Tarifkommission (Betriebsrat und ver.di) Haustarifverträge neu verhandelt und abgeschlossen (Ellwangen) bzw. verlängert (Schwäbisch Gmünd). Dies mit rückwirkender Wirkung und Umsetzung zum 01.01.2019 – Laufzeit bis 31.12.2020.

 

In einem dritten Schritt wurde am 29.07.2019 im Rahmen eines Sondierungsgesprächs mit der Tarifkommission bereits ein neuer Entgelttarifvertrag rückwirkend zum 01.07.2019 mit einer Laufzeit ebenfalls bis Ende 2020 für den Standort Aalen verhandelt.

 

In seiner Sitzung am 23.09.2019 (vgl. Vorlage 185/2019) hat der Verwaltungsrat der Verschmelzung der drei bestehenden Servicegesellschaften der Kliniken Ostalb gkAöR zu einer Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH zum 01.01.2020 zugestimmt. Die verschmolzene Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH wird in eigener Führungs- und Organisationsstruktur ohne externes Management als 100%iges Tochterunternehmen der Kliniken Ostalb gkAöR geführt und betrieben. Die Kliniken Ostalb gkAöR sind Träger der Service Gesellschaft, der Landkreis ist Eigentümer der Kliniken Ostalb gkAöR inkl. Tochterunternehmgen.

 

Die Alleingesellschaftereigenschaft hatte auch zum Ziel, die Management- und Verwaltungsaufgaben durch eigene Führungskräfte und Mitarbeiter/innen ohne externe Dienstleister zu erbringen und hierdurch weitere Qualitätssteigerungen und Einsparungen zu erzielen. Die Mitarbeiter/innen profitieren durch die erheblichen Einsparungen in den Bereichen Managementkosten, Sachkosten und neuer Gesamtorganisation in Form der neuen Haustarifverträge, welches zu weiten Teilen eine Anlehnung an den TVöD vorsehen. Zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse wurden hierbei bis auf wenige Einzelfälle (objektiver Sachgrund) zeitlich entfristet (Festanstellung).

Durch den Abschluss eines Gesamtentgelttarifvertrages und eines neuen Manteltarifvertrages konnten gegenüber den unterschiedlichen bisher angewendeten Tarifverträgen einheitliche Regelungen und hierdurch erhebliche Verbesserungen für die Mitarbeiter/innen erzielt werden. Die neuen Vertragsabschlüsse sind zu weiten Teilen an den TVöD angelehnt.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

-

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: Vergleich tarifliche Elemente Haustarif Servicegesellschaft und TVöD-K

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender

gez. Schneider, Vorstand

gez. Pavel, Verwaltungsratsvorsitzender

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1:Servicegesellschaft Tarifvergleich (43 KB)