Bürgerinformationssystem

Vorlage - 007/2020  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht zur Radnetzwegkonzeption des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
04.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - RadnetzBW
Anlage 2 - Radwegenetz des Ostalbkreises

Antrag der Verwaltung

 

 

 

  1. Der Ausschuss nimmt den Bericht zum Radverkehrsnetz im Ostalbkreis zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss stimmt dem aufgezeigten Konzept der Landkreisverwaltung für die Weiterentwicklung des Radverkehrs im Ostalbkreis innerhalb einer gesamthaften, zukunftsfähigen und nachhaltigen Mobilitätskonzeption zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Vorbemerkung

 

Im Rahmen der Beratungen für den Kreishaushalt 2020 waren von den Fraktionen zum Thema Radverkehr folgende Anträge gestellt worden.

 

Bündnis 90/Die Grünen:

  • Anstellung eines/r Mitarbeiter/in für die Radwegplanung
  • Planung von schnellen Radwegen für den Alltagsradverkehr

 - Schwäbisch Gmünd - Lorch

 - Schwäbisch Gmünd - Aalen

 - Schwäbisch Gmünd - Abtsgmünd

 - Aalen - Ellwangen

 - Aalen - Bopfingen

 - Aalen - Oberkochen

 - Aalen - Abtsgmünd

 

Freie Wähler:

  • Erarbeitung eines Ausbau- und Optimierungskonzepts für ein kreisweites Radwegnetz unter Beteiligung der Städte und Gemeinden

 

 

Sachverhalt

 

  1. Radnetzwegkonzeption des Ostalbkreises

 

Der Ostalbkreis hatte bereits im Jahr 2011 ein Ingenieurbüro beauftragt, ein flächendeckendes Radwegnetz für den Alltagsradverkehr im Ostalbkreis zu entwickeln. Das erste ausgearbeitete Konzept des Ingenieurbüros PGV, Hannover, wurde im Sommer 2011 zunächst den großen Kreisstädten, dem Sprecher der Bürgermeister des Ostalbkreises, der Polizei und dem ADFC vorgestellt. Die dabei vorgetragenen Anregungen wurden geprüft und in das Radverkehrskonzept eingearbeitet. Eine Anhörung aller Städte und Gemeinden fand dann Ende 2011/Anfang 2012 statt. Die Auswertung dieses Abstimmungsprozesses ergab, dass die Änderungswünsche sich hauptsächlich auf die Routensysteme der lokalen Radwege bezogen und zu einer zu hohen Netzdichte und zu einer insgesamt schlechteren Wegequalität geführt hätten. Daraufhin wurde im Sommer 2012 eine weitere Abstimmungsrunde mit den Städten und Gemeinden durchgeführt. Teilweise kamen neue und abweichende Vorschläge. Diese wurden mit den Kommunen nochmals abgestimmt und im Februar 2013 eine abschließende Festlegung für die Radwegnetzkonzeption getroffen. Daraufhin wurden die neu hinzugekommenen Abschnitte befahren. Für das nun insgesamt 1.175 km lange kreisweite Radwegnetz für den Alltagsradverkehr wurde im Jahr 2014 ein Wegweisungskonzept erarbeitet und dieses mit den Städten und Gemeinden abgestimmt.

 

Nachdem das Land die Bezuschussung der erstmaligen Herstellung der Radwegweisung zugesagt hatte, konnte die Ausführung noch kurz vor Jahresende 2014 nach einer öffentlichen Ausschreibung für knapp 300.000 € vergeben werden. Die Realisierung erfolgte durch einen Schilderhersteller mit einem Subunternehmer im Jahr 2015. Von zahlreichen Gemeinden wurden die gelieferten Wegweiser selber durch ihre Bauhöfe aufgestellt. Die letzten Arbeiten und die Mängelbeseitigung erfolgten in 2016.

 

Mit der Abnahme der Wegweisung ging diese absprachegemäß in die Unterhaltungslast der Markungsgemeinden über. D. h. diese haben nun für die Vollständigkeit der Wegweisung zu sorgen, müssen die Wegweiser unterhalten und bei Änderungen von Wegführungen die Wegweisung anpassen. Die Herstellungskosten der Wegweisung wurden vom Land großzügig bezuschusst. Die vom Zuschuss nicht abgedeckten Kosten wurden auf die Markungsgemeinden entsprechend den auf ihren Markungen entstandenen Kosten umgelegt. Für den Ostalbkreis blieb die Finanzierung der nicht zuschussfähigen Planungskosten in Höhe von rund 140.000 €.

 

Im Sommer 2016 war damit ein abgestimmte Radwegenetzkonzeption für den Alltagsradverkehr im gesamten Ostalbkreis vorhanden, das mit einer Radwegwegweisung ausgestattet war.

 

 

  1. Qualitätskontrolle

 

Um eine Qualitätskontrolle der Wegweisung sicherzustellen, wurde mit dem ADFC vereinbart, dass dieser festgestellte Mängel, d.h. mutwillig entfernte, umgefahrene oder verdrehte und beschädigte Wegweiser an das Landratsamt meldet. Das Landratsamt gibt diese Mängelmeldungen an die Markungsgemeinden zur Mängelbeseitigung weiter. Der ADFC erhält für seine Leistung insbesondere aber auch für die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen eine kleine Aufwandsentschädigung. So hat der ADFC Vorschläge entwickelt für alternative Radwegführungen und Verbesserungen im Detail (z. B. verkehrsrechtliche Maßnahmen, Markierungen, etc.) zu den Strecken

 

  • B 298 Spraitbach - Mutlangen
  • L 1060 Ellwangen - Rosenberg - Kreisgrenze
  • L 1165 Bartholomä - Steinheim
  • K 3275 Waldstetten - Unterbettringen
  • K 3333 Neuler - Espachweiler

 

Diese Vorschläge wurden bzw. werden mit den Markungsgemeinden oder den Verkehrsbehörden abgestimmt.

 

 

Die Radwegweisung ist keine in der StVO verankerte Beschilderung, sodass eine gesetzliche Regelung zur Aufgabenerledigung bezüglich Erstausstattung, Fortentwicklung und Unterhaltung fehlt und alle diese Aufgaben sowohl von den Städten und Gemeinden als auch vom Landkreis als Freiwilligkeitsleistung erledigt werden.

 

 

  1. Fortschreibung der Radwegenetzkonzeption und der Wegweisung im Rahmen einer nachhaltigen Mobilitätskonzeption für den Ostalbkreis

 

Die Radwegweisung erfährt andauernd Veränderungen. Zum einen verdichten die Städte und Gemeinden durch den Bau weiterer Radwege im innerkommunalen Bereich das Radwegnetz, zum anderen ergänzt das Land im Zuge des RadnetzBW die Radwegebeschilderung um übergeordnete Zielangaben. Das kann dazu führen, dass neue Wegverbindungen sinnvoller werden und ggf. sowohl die Radwegenetzkonzeption fortzuschreiben als auch die Wegweisung anzupassen ist. Diese laufenden Ergänzungen und Änderungen müssen kontinuierlich begleitet werden. Erheblicher Koordinierungsaufwand ist erforderlich, um die Sinnhaftigkeit und Widerspruchsfreiheit der Wegweisung sicherzustellen. Eine weitere Rolle spielen dabei die zahlreichen touristischen Radwege, die oft vom Alltagsradnetz abweichen und über Umwege an touristisch besonders attraktiven Punkten vorbei zum Ziel führen.

 

Die Aufgabenerledigung der Radverkehrskoordinierung bedarf zusätzlicher Ressourcen, die über die beim Landratsamt derzeit vorhandenen hinausgehen.

 

Diese zusätzlichen Ressourcen sollen als Teil eines Geschäftsbereichs „Nachhaltige Mobilität“ geschaffen werden. Dieser Geschäftsbereich soll eine zukunftsfähige Mobilitätskonzeption für den Ostalbkreis entwickeln, die eine gesamthafte Betrachtung von Schienenverkehr, Busverkehren, Radverkehr und Fußgängerverkehr, Car- und Bikesharing-Projekten sowie die Sicherstellung der Mobilität mit alternativen Antrieben beinhaltet. Weitere Aufgaben werden die Mitwirkung in Mobilitätspakten, die Begleitung der Entwicklung von Mobilitätskonzepten der Städte und Gemeinden im Kreis und die Weiterverfolgung von Ideen sein, die im Rahmen des Mobilitätskongresses am 17.03.2020 in Oberkochen entwickelt werden.

 

 

4. Radschnellwege (Radschnellverbindungen)

 

Radschnellverbindungen sind nach Definition des Verkehrsministeriums besondere Routen für den Radverkehr, die sich deutlich von herkömmlichen Radwegen unterscheiden. Ab einem Verkehrsaufkommen von 2.000 Radfahrten pro Tag kommen Strecken als Radschnellverbindung in Betracht. Sie verbinden Städte miteinander oder mit dem jeweiligen Umland, erschließen Stadtzentren, Arbeitsplatzschwerpunkte und Hochschulstandorte und reduzieren so das Verkehrsaufkommen auf stark frequentierten Pendlerstrecken. Radschnellverbindungen zeichnen sich durch hohe Qualitätsstandards aus. Die Trassen werden so geführt, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auch längere Distanzen zügig mit dem Rad zurücklegen können.

 

Folgende Kriterien zeichnen Radschnellverbindungen aus:

 

  • Gesamtstrecke mindestens 5 km
  • Prognostiziertes Potenzial von mindestens 2.000 Fahrradfahrten pro Tag
  • Breite zwischen mindestens 3 m (bei Einrichtungsverkehr) und mindestens 4 m (bei Zweirichtungsverkehr)
  • Strecken sind von anderen Verkehrsmitteln (KFZ, Fußgänger, Landwirtschaftlicher Verkehr) getrennt
  • Routen sind möglichst kreuzungsfrei oder mit minimalen Wartezeiten an Kreuzungen befahrbar
  • hohe Belagsqualität und eine möglichst geringe Steigung

 

Solche Radschnellverbindungen erscheinen unabhängig davon, ob das geforderte Radverkehrsaufkommen überhaupt erreicht werden kann, im Ostalbkreis aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse in den engen Talräumen des Rems- und Kochertals in Konkurrenz mit den Siedlungsflächen und den Verkehrsflächen anderer Verkehrsträger schwer realisierbar. Sie würden in erheblichem Umfang eine Umnutzung dieser Flächen erfordern und darüber hinaus auch die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen notwendig machen. Inwieweit hierfür ein Konsens erzielt werden kann, ist im Einzelfall zu erörtern.

 

Zielführend erscheint deshalb viel mehr die weitere Optimierung des vorhandenen Radwegenetzes, das bereits eine hohe Qualität aufweist, bezüglich der auf den Radwegen erreichbaren Reisezeiten. Eine Netzkonzeption und die Entwicklung der notwendigen Maßnahmen zur Realisierung solcher „schneller“ Radwege (Hauptradverkehrsverbindungen) wird Teil der Mobilitätskonzeption des Ostalbkreises sein.

 

 

 

 

 

5. Neue schnelle Radwegverbindungen

 

Die geforderten schnellen Radwege sind mit Ausnahme eines Weges von Schwäbisch Gmünd nach Abtsgmünd Bestandteil des Radnetzes BW. Für dieses Radnetz BW hat das Land einen Zielstandard definiert, der durch Ausbau, verkehrsrechtliche Maßnahmen und auch kleinteilige Verbesserungen sowie durch eine einheitliche Wegweisung erreicht werden soll. Aufgabe der Regierungspräsidien ist es nun, insbesondere die baulichen Maßnahmen umzusetzen und so das Zielnetz herzustellen. Der insgesamt bereits hohe Standard entlang der Tallängslinien des Rems-, Kocher-, Brenz-, Lein- und Jagsttales soll dabei durch einzelne Maßnahmen verbessert werden. Das Radnetz BW ist in der Anlage dargestellt.

 

Radverkehrsverbindung Aalen - Heidenheim

 

Für Realisierung der B 19-parallelen Radverkehrsverbindung Aalen - Heidenheim fanden unter der Federführung des Ostalbkreises bereits 2 Abstimmungsrunden mit den Markungsgemeinden und dem Landkreis Heidenheim statt. Die Vorschläge der Markungsgemeinden zur Wegführung wurden in der zweiten Besprechung am 20.05.2019 zusammengetragen und um die mutmaßlich kaum realisierbaren Varianten abgeschichtet. Dabei zeigte sich, dass insbesondere für den Bereich der Gemeinde Königsbronn wegen des Interkommunalen Gewerbegebietes Oberkochen/Königsbronn/Heidenheim noch viele Fragen offen sind. Die Gemeinde Königsbronn sagte daher zu, ein Radverkehrskonzept zu entwickeln. Sobald für den Bereich Königsbronn - Oberkochen ein auf die künftige Siedlungsentwicklung abgestimmtes Konzept vorliegt, kann die Radverkehrsverbindung Aalen - Heidenheim als ganzes im Netzzusammenhang mit den notwendigen Einzelmaßnahmen dargestellt werden. Aufgabe der Markungsgemeinden wird es dann sein, diese Einzelmaßnahmen mit einer finanzieller Unterstützung durch das Regierungspräsidium oder als Maßnahme nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) umzusetzen.

 

Radverkehrsverbindung Aalen - Schwäbisch Gmünd - Lorch

 

Hier sind zahlreiche gut zu befahrenden Radwegverbindungen vorhanden. Hier ist im Rahmen der Planung für den 4spurigen Ausbau der B29 darauf zu achten, dass diese Radwege erhalten bleiben bzw. zusammenhängend ausgebildet und fortentwickelt werden. Insbesondere muss bei dieser Planung eine schnelle Radwegeverbindung mit einfließen.

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Für den Bau von Kreisradwegen sind die entsprechenden Mittel in der Mittelfristigen Finanzplanung eingestellt. Für die Erarbeitung weiterer Konzepte werden die Personalressourcen und finanziellen Mittel im Rahmen des Geschäftsbereichs „Nachhaltige Mobilität“ bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Anlage 1: RadnetzBW

Anlage 2: Radwegenetz des Ostalbkreises

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Weiß, Geschäftsbereich Straßenbau

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - RadnetzBW (8565 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Radwegenetz des Ostalbkreises (8549 KB)