Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Hintergrund:
In den dünner besiedelten Bereichen um Ellwangen und nördlich von Bopfingen ist in Zeiten schwächerer Verkehrsnachfrage ein klassischer Busverkehr wirtschaftlich kaum umzusetzen. Eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in diesen Bereichen kann durch die Einführung von Angeboten, die nur nach Bedarf verkehren (z. B. RufTaxi), erreicht werden.
Erste Überlegungen zum Thema RufTaxi im Raum Ellwangen/ Bopfingen gibt es seit 2014. In der Folgezeit wurden in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, den betroffenen Gemeinden und FahrBus Ostalb Fahrplan- und Bedienungskonzepte erarbeitet. Eine Abfrage im Herbst 2018 bei den Gemeinden ergab den Bedarf nach zusätzlichen Verbindungen in den Abendstunden und den Bedarf nach mehr Fahrtmöglichkeiten an Wochenenden.
RufTaxi-Konzept:
Die RufTaxis sind für acht Korridore im Raum Ellwangen/ Bopfingen vorgesehen. Von etwa 19:00 Uhr bis 1:00 Uhr verkehren die RufTaxis nach Bedarf von den Bahnhöfen in Ellwangen und Bopfingen ausgehend nach einem festgelegten Fahrplan mit festen Haltestellen und bringen die Fahrgäste in die Ortschaften bzw. holen sie dort ab. Dabei wurden vor allem die Zugfahrpläne, aber auch z. B. die Kinozeiten in Ellwangen berücksichtigt. In den einzelnen Korridoren gibt es in Abhängigkeit des Verkehrstages zwischen einer und sechs Fahrten.
Insgesamt werden durch die RufTaxi-Verkehre in den acht Korridoren 7.281 neue Fahrplanverbindungen und 275.813 zusätzliche Fahrplankilometer im Jahr angeboten. Es werden nur die Fahrten und Strecken gefahren, die tatsächlich von den angemeldeten Fahrgästen in Anspruch genommen werden. Unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte aus anderen Regionen kann von einem tatsächlichen Abrufgrad von 10 – 30 % ausgegangen werden.
Der Fahrgast muss seinen Fahrtwunsch mindestens eine Stunde vorher telefonisch mit Einstiegs- und Ausstiegshaltestelle anmelden. Dabei ist der Ein- und Ausstieg innerhalb eines Ortes nicht erlaubt. Für die Fahrten sind Fahrzeuge mit mindestens vier Fahrgastplätzen vorzusehen.
Es werden alle gültigen OstalbMobil-Fahrkarten sowie BW-Ticket und Metropolticket anerkannt. Für Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein wird der RufTaxi-Fahrer einen Einzelfahrschein nach OstalbMobil-Tarif verkaufen.
Die Vergütung für den Auftragnehmer besteht aus zwei Komponenten, einem fixen Bereitstellungentgelt sowie einem variablen und vom Unternehmer zu kalkulierenden Kilometersatz.
Der Unternehmer erhält somit für jede Fahrt im Fahrplan das fixe und vom Landkreis vorgegebene Bereitstellungsentgelt in Höhe von 7,50 Euro. Zusätzlich wird jeder tatsächlich gefahrene Kilometer vergütet. Diesen Kostensatz pro Kilometer hat der Unternehmer in seinem Angebot anzugeben. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung mit dem Ostalbkreis mit der Verrechnung des Bereitstellungsentgelts und des Entgelts für gefahrene Kilometer mit den Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf.
Rechtlicher Rahmen:
Die Vergabe erfolgt gemäß der Unterschwellenvergabeordnung.
Ausschreibung der RufTaxi-Verkehre:
Am 25. Februar 2019 und 17. Oktober 2019 fanden Informationsveranstaltungen zum Thema „RufTaxi für den östlichen Ostalbkreis“ für alle Taxi- und Mietwagenunternehmen im Ostalbkreis statt. 17 Taxi- und Mietwagenunternehmen haben daran teilgenommen. Am 5. November 2019 wurden die Ausschreibungsunterlagen an insgesamt 26 Interessenten verschickt.
Der Ausführungszeitraum der Verkehrsleistung beginnt am 20. Januar 2020 und endet zunächst am 31. Dezember 2022.
Folgende Fristen wurden in den Vergabeunterlagen festgelegt:
Der Bieter hat dem Angebot den von ihm für die ausgeschriebene Leistung kalkulierten Kilometerpreis zugrunde zu legen. Den Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot.
Am 25. November 2019 wurde ein Erinnerungsschreiben mit dem Hinweis auf die Fristen an alle 26 Interessenten versendet.
Die Angebotssichtung und Auswertung erfolgt im Zeitraum vom 10. Dezember 2019 – 12. Dezember 2019. Über das Ergebnis und die Auftragserteilung wird mündlich berichtet, bzw. eine Tischvorlage erstellt.
Bei Vorliegen angemessener Angebote ist eine Betriebsaufnahme für den 20. Januar 2020 vorgesehen. In der Zwischenzeit würde das neue Angebot beworben werden. Je nach Ergebnis der Ausschreibung und der Annahme durch die Nutzerinnen und Nutzer sind Angebotserweiterungen denkbar. Finanzierung und Folgekosten
Für die RufTaxi-Verkehrsleistung steht im Haushaltsplan ein Betrag von 500.000 Euro zur Verfügung. Die letztlichen Kosten für den Landkreis sind abhängig vom Ausschreibungsergebnis und der tatsächlichen Nutzung.
Anlage
Skizze RufTaxi-Korridore
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nahverkehr gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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