Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beschließt eine Änderung der Satzung über die Allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des OstalbMobil-Tarifs als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr im Ostalbkreis „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ zum 1. Januar 2020.
Sachverhalt/Begründung
Der Ostalbkreis definiert anhand der ÖPNV-Höchsttarifsatzung („Allgemeine Vorschrift“) die Abgabepreise (Fahrpreise) für die ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer im gesamten Ostalbkreis. In der Regel findet eine alljährliche Fahrpreisanpassung zum 1. August eines jeden Jahres statt.
Bezuschussung der Umweltkarte Aalen durch die Stadt Aalen Für das Stadtgebiet Aalen gibt es einen besonderen Stadttarif mit der übertragbaren ÖPNV-Netzkarte zum monatlichen Abonnementpreis von derzeit 51 Euro, die sogenannte Umweltkarte Stadt Aalen. Der Gemeinderat der Stadt Aalen hat entsprechend der Sitzungsvorlage Nr. 3019/024-1 am 26. September 2019 beschlossen, dieses Angebot mit Wirkung zum 1. Januar 2020 mit 12 Euro je Karte und Monat zu bezuschussen, um die Nutzung des ÖPNV in der Stadt zu fördern. Der neue Abgabepreis beträgt daher 39 Euro. Aus rechtlichen Gründen bedarf es nun einer aktualisierten Abbildung in der kreisweit gültigen ÖPNV-Höchsttarifsatzung. Hierfür ist die in der Anlage 1 beigefügte Satzungsänderung erforderlich. Finanzierung und Folgekosten
Die Kosten der Tarifabsenkung werden von der Stadt Aalen getragen. Für den Ostalbkreis entstehen keine Kosten.
Anlage
Satzungsänderung ÖPNV-Höchsttarifsatzung
Sichtvermerke
gez. Gehlhaus, Geschäftsbereich Nahverkehr gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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