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Beschlussantrag
Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich der vom Kreistag zu erteilenden Zustimmung / Der Kreistag stimmt wie folgt zu:
Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 in der Fassung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100) sowie in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften stellt der Verwaltungsrat nach § 9 Abs. 2 lit. b) der Anstaltssatzung der Kliniken Ostalb gkAöR den vom Vorstand aufgestellten Wirtschaftsplan fest.
Sachverhalt/Begründung
Der vom Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR aufgestellte Wirtschaftsplan 2020 wurde in der Sitzung des Kreistags am 05.11.2019 den Mitgliedern des Verwaltungsrats übergeben. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung des Verwaltungsrats am 03.12.2019 über eine Kurzpräsentation durch den Vorstand Finanzen/zentrale Infrastruktur (wesentliche Planungsparameter).
Politische Rahmenbedingungen:
Die Unterfinanzierung der Personalkosten in Baden-Württemberg (7% höheres Lohnniveau) hält an. Die Pflegekosten („Pflege am Bett“) werden ab 2020 auf Nachweis finanziert. Tendenziell profitieren hiervon auch die Kliniken Ostalb gkAöR (vgl. InEK-Kalkulation: Unterdeckung der Pflegekosten). Die Finanzwirkung kann jedoch noch nicht der Höhe nach berechnet werden, da die Kürzungsbeträge der DRG-Fallpauschalen bislang immer noch nicht feststehen. Diese Finanzierungsthematik beschäftigt derzeit die Verbände auf Bundes- und Landesebene sowie das Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK).
In den Jahren 2018+2019 konnten spürbare Erlössteigerungen (schrittweises Wiederaufholen von Leistungsrückgängen aus 2017 sowie Anpassung des Landesbasisfallwertes) erzielt werden. Auch drohende Budgetabzüge in Millionen Höhe für medizinische Zentren und Schwerpunkte konnten bislang verhindert werden (z. B. neurologische und intensivmedizinische Komplexpauschalen und Zentrumszuschläge).
Aktuelle Finanzierungsfragen wie z.B. die Finanzierung onkologischer oder geriatrischer Schwerpunkte und das neue MDK-Gesetz bergen neue Risiken. So werden ab Beginn 2020 bei fehlerhafter Abrechnung sogenannte Strafzölle eingeführt. Das heißt, der DRG-Rechnungsbetrag wird nicht nur gekürzt oder entfällt gänzlich (wenn z.B. lt. MDK eine ambulante Behandlung ausgereicht hätte), sondern es müssen zusätzlich empfindliche Beträge, sogenannte „Strafzölle“ (mindestens 300 € je Fall) von den Kliniken bezahlt werden. Weiterhin werden Prüfquoten je nach Beanstandungsquote festgelegt.
Die Personalkosten drohen weiterhin überproportional anzusteigen. Die erheblich ausgeweiteten Personaluntergrenzenvorgaben (vgl. erhebliche Erweiterung der gesetzlichen Personaluntergrenzenverordnung) zwingen zu einem Personalaufbau in vielen Bereichen. Der Fachkräftemangel vor allem in den Bereichen Medizin und Pflege verschärft sich zunehmend, so dass weiterer Kostendruck entsteht und die Vorgaben der Personaluntergrenzenverordnung nur schwer einzuhalten sind. Eine Gegensteuerung erfolgt durch eine umfangreiche Organisations- und Prozessentwicklung innerhalb der Klinikstandorte und im Klinikverbund im Rahmen der Medizinstrategie 2025 sowie einer weiteren Steuerung des bereits erfolgreichen Projektmanagements im Bereich Sachkosten und Infrastruktur. Weitere Einsparungen werden hier in den Bereichen Servicedienstleistungen, Energiekosten und Prothesen im Jahr 2020 und in den Folgejahren und im Rahmen von Projekten zur Prozessverbesserung erzielt.
Finanzierung und Folgekosten
Wesentliche Planungsgrundlage im Rahmen der Wirtschaftsplanung sind die kalkulierten Preiserhöhungen des Landesbasisfallwertes, eine Leistungssteigerung um ca. 300 Case-Mix-Punkte und die Personalkostensteigerungen laut Stellenplänen und zu erwartende Tarifsteigerungen. Bei den Sachkosten werden weitere Einsparungen entsprechend eingepreist. Auch die Planansätze für externe Beratungskosten und „Honorarfachkräfte“ wurden erheblich reduziert. Die Erlösplanung enthält zusätzlich eine Zuweisung zum Erfolgsplan (Strukturbeitrag auf Grundlage Kreistagsbeschluss) in Höhe von 4 Millionen Euro.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender gez. Schneider, Vorstand gez. Pavel, Verwaltungsratsvorsitzender
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