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Vorlage - 281/2019  

 
 
Betreff: Feststellung der Jahresergebnisse der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Kliniken Ostalb gkAöR   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien
03.12.2019 
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   
Kreistag
17.12.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat beschließt vorbehaltlich der vom Kreistag zu erteilenden Zustimmung/ Der Kreistag stimmt wie folgt zu:

 

1. Das Jahresergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR wird wie folgt festgestellt:

 

Bilanzsumme Aktiv-/Passivseite  102.179.281,80 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

das Anlagevermögen 24.955.097,81 €

das Umlaufvermögen 76.876.673,98 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

das Eigenkapital  1.428.095,30 €

die Rückstellungen 12.803.234,58 €

die Verbindlichkeiten                                          76.629.746,68 €

 

Summe der Erträge  242.140.557,12 €

Summe der Aufwendungen                                     255.963.182,76 €

Jahresverlust lt. G+V  -13.822.625,64 €

 

Entnahme aus der Kapitalrücklage

für Abschreibungen 1.127.834,62 €

für Betriebsmittelzinsen 12.593,45 €

für Prüfungsgebühren                                             19.518,41 €

Bilanzverlust  -12.662.679,16

 

Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bilanzkreise Kliniken + Pflegeheim Wachkoma -12.558.952,14 €

davon Kliniken -12.619.828,42 €

davon Pflegeheim Wachkoma 60.876,28 €

 

Bilanzkreise Vermögensverwaltungen 103.727,02 €

davon Medizinisches Dienstleistungszentrum Aalen -133.625,56 €

davon MediCenter Schwäbisch Gmünd 70.640,81 €

davon Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen 13.061,00 €

davon Vermögensverwaltung Immobilie Bopfingen -53.803,27 €

 

 

2. Verwendung des Jahresergebnisses:

 

a)      Der in den Bilanzkreisen der Kliniken entstandene Bilanzverlust in Höhe von
- 12.619.828,42 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und vom Ostalbkreis ausgeglichen.

 

b)      Der im Pflegeheim für Menschen im Wachkoma erwirtschaftete Bilanzgewinn in Höhe von 60.876,26 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c)       Der im Medizinischen Dienstleistungszentrum Aalen entstandene Bilanzverlust in Höhe von - 133.625,56 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ein Ausgleich durch den Ostalbkreis erfolgt nicht.

 

d)      Der im MediCenter Schwäbisch Gmünd erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 70.640,81 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

e)      Der im Arzt- und Therapiezentrum Ellwangen entstandene Bilanzgewinn in Höhe von 13.061,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

f)        Der in der Vermögensverwaltung der Immobilie Klinik am Ipf entstandene Bilanzverlust in Höhe von -53.803,27 wird auf neue Rechnung vorgetragen und – sobald und soweit nach dem EU-Beihilfenrecht zulässig vom Ostalbkreis ausgeglichen.

 

 

3. Der Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR wird entlastet.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das vorläufige Rechnungsergebnis der Kliniken Ostalb gkAöR für das Jahr 2018 wurde im Verwaltungsrat in der Sitzung am 04.06.2019 bekannt gegeben.

 

Die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen wurden im 15.10.2019 aufgestellt. Der Jahresabschluss ist durch einen Lagebericht zu erläutern. Der Lagebericht wurde am 11.11.2019 erstellt.

 

Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat den Kliniken mit E-Mail vom 07.11.2019 den vorläufigen Prüfungsbericht übersandt. Nach einem Abschlussgespräch der Rechnungsprüfung mit den Vorständen Herrn Thomas Schneider und Frau Silvia Pansow am 12.11.2019 erhielt die Kliniken Ostalb gkAöR mit Schreiben vom 13.11.2019 den endgültigen Schlussbericht, der auch den Fraktionssprechern des Verwaltungsrats übersandt wurde.

 

 

Die Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses lautet wie folgt:

 

Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2018 der Kliniken Ostalb gkAöR entsprechend § 102 d Abs. 2 GemO i. V. mit § 111 Abs. 1 und § 110 Abs. 1 GemO i. V. mit § 48 LKrO, § 1 Abs. 1 Ziffer 2 GemPrO i. V. mit § 13 Abs. 1 GemPrO sachlich geprüft:

 

Die Prüfung hat sich auf Schwerpunkte und Stichproben (§ 3 Abs. 2 GemPrO) beschränkt.

 

Es wird festgestellt, dass die Klinikverwaltung die gesetzlichen Vorschriften und Beschlüsse des Verwaltungsrates und des Kreistages beachtet hat. Insbesondere ist bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden, sind die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt und sind das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden.

 

Gemäß den Beschlüssen des Kreistags vom 22.06.2004, 17.10.2006 und 14.10.2008 wurden die Bilanzen unter Verwendung der Jahresergebnisse aufgestellt.

 

Der Beschlussfassung des Kreistags über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Kliniken Ostalb gkAöR steht seitens des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung nichts

im Wege.

 

 

Verlustausgleich für die Vermögensverwaltung Bopfingen

 

Im Bilanzkreis der Vermögensverwaltung Bopfingen wird die Vermietung und Bewirtschaftung der Immobilie Klinik am Ipf geführt. Aufgrund der nicht vollständigen Vermietung (z.B. ehemaliger OP-Bereich der Klinik) und wegen des Alters und Gesamtzustandes des Gebäudes erforderlichen Reparaturen und Instandhaltungen in den vergangenen Jahren ergaben sich Bilanzverluste, die auf neue Rechnung vorgetragen bzw. vom Ostalbkreis ausgeglichen wurden. Auch das Wirtschaftsjahr 2018 wurde mit einem Verlust i. H. v. - 53.803,27 abgeschlossen.

 

Da weitere Instandhaltungsarbeiten am Gebäude anstehen (z.B. Fensteraustausch, Fassadensanierung) und es nicht absehbar ist, in welchem Zeitraum die aufgelaufenen Verluste durch Gewinne im Bilanzkreis ausgeglichen werden können, wird vorgeschlagen, den im Wirtschaftsjahr 2018 entstandenen Verlust i. H. von
-53.803,27 durch den Ostalbkreis auszugleichen, sobald und soweit dies nach dem EU-Beihilfenrecht möglich ist.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Heisig, Assistenz Vorstandsvorsitzender

gez. T. Schneider, Vorstand

gez. Busan, Kreisrechnungsprüfungsamt

gez. Pavel, Verwaltungsratsvorsitzender