Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / Der Kreistag beschließt:
Der Jahresabschluss 2018 des Ostalbkreises wird wie folgt festgestellt:
1. Ergebnisrechnung
1.1 Summe der ordentlichen Erträge 449.525.074,00 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 435.788.841,89 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 13.736.232,11 € 1.4 Außerordentliche Erträge von 284.393,54 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 260.725,58 € 1.6 Sonderergebnis 23.667,96 €
1.7 Gesamtergebnis 13.759.900,07 €
2. Finanzrechnung
2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 437.196.162,85 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 407.923.530,93 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 29.272.631,92 €
2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.657.304,49 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 21.144.826,49 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -19.487.522,00 €
2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 9.785.109,92 €
2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.531.116,13 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -2.531.116,13 €
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres -7.253.993,79 €
Summe der haushaltsunwirksamen Einzahlungen 300.756.403,65 € Summe der haushaltsunwirksamen Auszahlungen 314.047.968,26 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -13.291.564,61 €
2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln -33.802.021,33 €
2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -6.037.570,82 €
2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres -39.839.592,15€ *)
*) Im Endbestand sind Auszahlungen von Betriebsmitteln an die Kliniken Ostalb gkAöR und an den Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb in Höhe von 58.816.910,13 EUR enthalten, die noch als Forderungen gegenüber diesen bestehen.
3. Bilanz
3.1 Immaterielles Vermögen 277.084,89 € 3.2 Sachvermögen 246.632.150,89 € 3.3 Finanzvermögen 74.193.440,07 € 3.4 Abgrenzungsposten 28.486.005,10 € 3.5 Nettoposition 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 349.588.680,95 €
3.7 Basiskapital 166.261.464,67 € 3.8 Rücklagen 63.565.479,13 € 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 Sonderposten 43.553.105,91 € 3.11 Rückstellungen 36.478.888,92 € 3.12 Verbindlichkeiten 39.151.909,46 € 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 577.832,86 € 3.14 Gesamtbetrag der Passivseite 349.588.680,95 €
Sachverhalt/Begründung
Die Kämmerei hat den Jahresabschluss des Ostalbkreises für das Jahr 2018 zum 30.08.2019 aufgestellt.
Nach § 48 LKrO i. V. m. § 95 und 95 b GemO sowie §§ 47 ff. GemHVO hat der Kreistag das Ergebnis des Jahresabschlusses festzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung (Bilanz) und ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat nach § 48 LKrO i. V. m. § 110 GemO den Jahresabschluss vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob
1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.
Eine Ausfertigung des Schlussberichts des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Ostalbkreises vom 14.11.2019 ist beigefügt.
Anlagen
Anlage 1: Bilanz zum 31.12.2018 Anlage 2: Dokumentation mit Erläuterungen zum Jahresabschluss 2018 Anlage 3: Schlussbericht der örtlichen Prüfung
Sichtvermerke
gez. Stocker, Kämmerei gez. Dollmann, Rechnungsprüfung gez. Busan, Rechnungsprüfung gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||