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Vorlage - 274/2019  

 
 
Betreff: Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der Tochtergesellschaften der Kliniken Ostalb gkAöR
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Persönliche Referentin und Leiterin Diversity / Kliniken und Gesundheitsstrategie / Pressereferentin   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien Entscheidung
03.12.2019 
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH
Anlage 2: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH
Anlage 3: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH
Anlage 4: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH
Anlage 5: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH
Anlage 6: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb ermächtigt den Vorstand der Kliniken Ostalb gkAöR als Gesellschafter

 

  1. der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH in der Gesellschafterversammlung:

 

a)      der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH zuzustimmen.

 

b)      der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH zuzustimmen.

 

 

  1. der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH in der Gesellschafterversammlung:

 

a)      der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH zuzustimmen.

 

b)      der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH zuzustimmen.

 

 

  1. der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH in der Gesellschafterversammlung:

 

a)      der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH zuzustimmen.

 

b)      der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH zuzustimmen.

 


Sachverhalt/Begründung

 

1. Geschäftsordnungen der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR hat in seiner Sitzung vom 21. April 2018 auf Weisung des Kreistags der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Tochtergesellschaft der Kliniken Ostalb gkAöR in der Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zugestimmt. In seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 hat der Verwaltungsrat der Verabschiedung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zugestimmt.

 

Der Aufsichtsrat der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH hat sich in seiner Sitzung am 8. November 2019 eine Geschäftsordnung gegeben sowie über die Neufassung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung vorberaten.

Nach § 12 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf. Gemäß § 9 Abs. 1 j) des Gesellschaftsvertrages beschließen die Gesellschafter der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH über die Änderung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung. Die Ausübung des Stimmrechts des Vorstands in Gesellschafterversammlungen von Tochtergesellschaften bedarf gemäß § 9 Abs. 2 k) der Zustimmung des Verwaltungsrats.

 

2. Geschäftsordnungen der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken GmbH

 

Der Ausschuss für Kliniken und Gesundheit hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2004 dem Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zugestimmt.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 8. November 2019 auf der Grundlage von § 12 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages eine Geschäftsordnung gegeben sowie die Neufassung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung vorberaten.

 

Nach § 9 Abs. 1 n) des Gesellschaftsvertrages der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken GmbH bedarf der Erlass und die Änderung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Hierzu ist nach § 9 Abs. 2 k) der Geschäftsordnung des Vorstands der Kliniken gkAöR die Zustimmung des Verwaltungsrats notwendig.

 

3. Geschäftsordnungen der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH

 

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 1. September 2011 eine Geschäftsordnung gegeben. Die Ermächtigung zur Zustimmung der Gesellschafterversammlung zu den Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für die Geschäftsführung wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 12. April 2011 erteilt. In seiner Sitzung am 13. November 2019 hat der Aufsichtsrat die Neufassung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat beschlossen sowie über die Neufassung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung vorberaten.

 

§ 11 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages ermächtigt den Aufsichtsrat, sich eine Geschäftsordnung zu geben, die der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf. §6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages regelt, dass durch Gesellschafterbeschluss eine bestehende Geschäftsordnung geändert werden kann.

Nach § 9 Abs. 2 k) der Geschäftsordnung des Vorstands ist hierzu die Zustimmung des Verwaltungsrats einzuholen.

 

 

Mit der Neufassung der Geschäftsordnungen für die Aufsichtsräte und die Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften der Kliniken Ostalb gkAöR soll eine Übereinstimmung der Richtlinien und Regeln hergestellt werden.

 

Die Geschäftsordnungen für die Aufsichtsräte beinhalten insbesondere Regelungen zum Vorsitz und zu den Sitzungen des Aufsichtsrats. Die Geschäftsordnungen für die Geschäftsführungen legen im Wesentlichen die Wertgrenzen für zustimmungsbedürftige Geschäfte fest. Die Wertgrenzen wurden dabei an das Geschäftsvolumen der jeweiligen Gesellschaft angepasst.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH

Anlage 2: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH

Anlage 3: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken
mbH

Anlage 4: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Servicegesellschaft Ostalb
Kliniken mbH

Anlage 5: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Rehabilitationsmedizin Ostalb
GmbH

Anlage 6: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung Rehabilitationsmedizin Ostalb
GmbH

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Stäb, Stabstelle 01

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH (21 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH (116 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH (21 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH (116 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH (21 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH (117 KB)