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Vorlage - 268/2019  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2020 - Sozialhaushalt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
05.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Scan_2019-11-13-134622901

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt dem Entwurf des Haushaltsplans 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltes 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsplanansätze, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit fallen.

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

In die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit fallen Planansätze des Teilhaushaltes 5.

 

Der Haushaltsentwurf 2020 umfasst im

 

 

Anteilige ordentliche Erträge

Anteilige ordentliche Aufwendungen

Teilhaushalt 5

112.517.037 €

251.223.455 €

 

Der Zuschussbedarf für die Leistungen der Bereiche Sozialhilfe, Jobcenter, Asylbewerberleistungsgesetz, Kriegsopferfürsorge, Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichgesetz, Landesblindenhilfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags-/ Wohngeldempfänger ist mit 92.275.100 € veranschlagt (vgl. Anlage 6).

 

Die Anlagen 8 und 9 des Haushaltsplanentwurfs enthalten Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände sowie Zuschüsse an soziale Einrichtungen. Die Anlage 7 zeigt die Leistungsausgaben im Bereich Jugendhilfe auf.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

siehe Haushaltsplanentwurf

 

 


Anlagen

 

Haushaltsunterlagen für beratende Mitglieder

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Götz, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Scan_2019-11-13-134622901 (39008 KB)