Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Umsetzung der Pflegeberufereform in Baden-Württemberg
Ab dem Jahr 2020 startet die neue generalistische Pflegeausbildung auch in Baden-Württemberg. Alle künftigen Pflegekräfte erlernen dann in den ersten beiden Jahren ihrer Ausbildung die gleichen Inhalte in Theorie und Praxis. Mit der Neugestaltung der Pflegeberufe soll die Ausbildung vielfältiger und damit attraktiver werden, um mehr Auszubildende für die Pflege zu gewinnen. Damit leistet die Pflegeberufereform einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Mit der Reform der Pflegeberufe entfällt die alte Aufteilung in Alten-, Kinderkranken- oder Krankenpflege. Möglich bleibt eine Vertiefung in den Bereichen Altenpflege und Kinderkrankenpflege im dritten Ausbildungsjahr. Auszubildende können wählen, ob sie sich entsprechend spezialisieren oder die generalistische Pflegeausbildung fortsetzen wollen.
Die neue Ausbildung enthält Praxisbausteine aus dem gesamten Pflegespektrum vom Krankenhaus über die stationären Pflegeeinrichtungen bis hin zu den ambulanten Pflegediensten. Entsprechend breit gefächert sind die beruflichen Tätigkeitsfelder für die neuen Pflegefachkräfte. Darüber hinaus wird ergänzend ein Pflegestudium eingeführt. Dadurch werden nicht nur neue Zielgruppen für eine Berufstätigkeit in der Pflege angesprochen, sondern auch Karriereperspektiven im Anschluss an eine berufliche Pflegeausbildung eröffnet.
Notwendigkeit der Zusatzqualifikation
Das Pflegeberufegesetz des Bundes sieht vor, dass Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter (Pflegekräfte, die Schüler/innen im Rahmen der praktischen Ausbildung anleiten) ab dem 01.01.2020 über eine Anleiterqualifikation im Umfang von 300 Stunden verfügen müssen.
Ziel der Weiterbildung nach §1 (3) der Schulversuchsbestimmungen ist es, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb von Zusatzqualifikation mit dem entsprechenden Zertifikat im Anschluss an einen bereits erreichten Berufsabschluss zu ermöglichen.
Im Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBRefG) §6 (3) wird ein gegenüber der bisherigen Regelung erhöhter Anteil an Praxisanleitung in der Ausbildungszeit (mindestens 10% während eines jeden Einsatzes) formuliert.
Die bisherige Zusatzqualifikation zum Praxisanleiter ermöglichte die Ausführung der Tätigkeit nur in der Altenhilfe. Die im neuen Beruf der Pflegefachfrau/des Pflegefachmanns angelegte Durchlässigkeit muss auch für die Praxisanleitung gelten.
Öffentliche Schulen, die eine Altenpflegeausbildung (zukünftig Pflegeausbildung) anbieten, haben ab dem Schuljahr 2019/2020 die Möglichkeit solch eine Praxisanleiterqualifizierung im Rahmen einer Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen, Fachbereich Pflege, Schwerpunkt Qualifizierung von Praxisanleiterinnen und -anleitern bereits (Arbeitstitel) im Umfang von 300 Stunden anzubieten, sofern der Schulträger einen entsprechenden Einrichtungsantrag beim Kultusministerium stellt.
Bei entsprechendem Interesse der Pflegeeinrichtungen im Einzugsbereich der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd (mindestens 16 Teilnehmer) würde die Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd diesen Bildungsgang ab Februar 2020 im Umfang von 300 Stunden anbieten.
Da sowohl das Kreisberufsschulzentrum Ellwangen als auch die Agnes-von-Hohenstau-fen-Schule Schwäbisch Gmünd Pflegecluster im Ostalbkreis sind, soll für beide Schulen der Antrag auf Teilnahme am Schulversuch gestellt werden.
Sichtvermerke
gez. Freytag, Stellv. Geschäftsbereichsleiterin gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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