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Vorlage - 255/2019  

 
 
Betreff: Verwendung der eingesparten Mittel für Unterkunft und Heizung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes (§ 16i SGB II) - Beratung der SGB II Empfänger bei der Wohnungssuche
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Entscheidung
05.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung beschließt, Teile der eingesparten Mittel für Unterkunft und Heizung durch das Teilhabechancengesetzes für die Beratung von SGB II-Kunden im Rahmen der Wohnrauminitiative des Landkreises und der Caritas Ost-Württemberg zu verwenden.

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wurde zum 01.01.2019 mit dem § 16i SGB II ein neues Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt, das zum Teil durch einen Passiv-Aktiv-Transfer finanziert wird. Grundgedanke des Passiv-Aktiv-Transfers ist, dass Mittel für „passive Leistungen“, also für Arbeitslosengeld II und für Kosten der Unterkunft und Heizung, die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, zusätzlich zur Förderung von SGB II-Beziehern herangezogen werden können.

 

Seitens des Bundes wird beim Arbeitslosengeld II die Möglichkeit eingeräumt, die durch die Förderung nach § 16i SGB II eingesparten Finanzmittel in Form eines Pauschalbetrages für die Finanzierung der Förderung nach § 16i SGB II einzusetzen. In Abhängigkeit der Größe der Bedarfsgemeinschaft beträgt dieser Pauschalbetrag monatlich 500 €, 600 € oder 700 € pro Förderfall.

 

Auf kommunaler Seite beträgt die Einsparung bei den Kosten der Unterkunft und Heizung im Durchschnitt über 100 € pro Förderfall und Monat. Bei durchgängig rund 70 laufenden Förderfällen sind dies rund 85.000 € im Jahr. Diese Einsparung soll als kommunaler Passiv-Aktiv-Transfer aktiviert und zur Unterstützung von anderen Leistungsberechtigten im SGB II eingesetzt werden. Bereits im Rahmen des auslaufenden Landesarbeitsmarktprogramms wurden die eingesparten KdU in Höhe von 100 € pro Förderfall und Monat aktiviert und als kommunale Förderung eingesetzt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung am 08.10.2019 wurde bereits der finanziellen Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd mit 15.000 € aus den eingesparten Mitteln zugestimmt.

Für die Beratung von SGB II-Kunden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung des Ostalbkreises und der Caritas Ost-Württemberg zur Wohnrauminitiative sollen nun bis zum Auslaufen des §16i SGB II zum 31.12.2024 jährlich bis zu 70.000 € aus den eingesparten kommunalen Mitteln bereitgestellt werden.

 

Jährlich sollen ca. 150 bis 200 SGB II-Kunden des Jobcenters Ostalbkreis beim Thema Wohnen individuell unterstützt werden. Diese können eine ausführliche Beratung und Unterstützung durch die Caritas Ost-Württemberg in Anspruch nehmen. Die Beauftragung und Abrechnung der Beratungen erfolgen über das Jobcenter Ostalbkreis aus den bereitgestellten Budgetmitteln.

 

 

II. Herausforderungen der SGB II-Kunden bei der Wohnungssuche

 

Erhebungen im Rahmen der Einführung des Schlüssigen Konzepts haben gezeigt, dass rund zwei Drittel aller freien Wohnungen im Ostalbkreis nicht auf dem öffentlichen Wohnungsmarkt angeboten werden. Sie werden ohne Veröffentlichung in Print- oder Internetmedien über verschiedenste Netzwerke (Familie, Bekannte, Kollegen, etc.) vergeben.

Dies führt zu einer weiteren Verknappung des Wohnraumangebotes, weil diese Wohnungen nicht in den öffentlich zugänglichen Wohnungsmarkt einfließen. Insbesondere Wohnungen, die innerhalb der Angemessenheitsgrenzen für SGB II-Kunden liegen, stehen daher nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.

 

Dies hat zur Folge, dass Wohnraumsuche und Wohnraumsicherung überdurchschnittlich häufig Thema bei den Integrations- oder Leistungsberatungsgesprächen sind. Eine nicht gesicherte bzw. eine zu teure Unterkunft und die damit verbundene Suche ist für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln und oftmals einhergehenden weiteren Hemmnissen (Alleinerziehung, Krankheit, ungepflegtes Äußeres) eine schwer zu überwindende Hürde im Alltag. Sie führt allzu oft zu Resignation und noch größeren finanziellen Einbußen (z.B. bei Verbleib in einer zu teuren Wohnung).

 

 

III. Gezielte Unterstützung durch die kirchliche Wohnrauminitiative

    der Caritas Ost-Württemberg

 

Durch den Einsatz von eingesparten kommunalen Mitteln im Rahmen des § 16i SGB II können hier nun in Zusammenarbeit mit der Caritas Ost-Württemberg SGB II-Kunden individuell beraten und begleitet werden, wenn es darum geht, den Zugang zu an-gemessenem Wohnraum zu finden oder aber auch vorhandenen Wohnraum zu erhalten. Coaching zu Bewerbungsschreiben für eine Wohnung, persönliches Auftreten bei einer Wohnungsbesichtigung, aber auch Hilfestellung bei der Suche nach vorhandenem Wohnraum sollen Bausteine der Beratung sein. Auch die anschließende Begleitung des Umzuges und die Pflichten als Mieter stehen im Fokus der Beratungsarbeit.

Resignation, Vorurteile und Ängste sollen abgebaut werden. Durch die Stabilisierung der Lebensumstände kann die Integration in den Arbeitsmarkt wieder in den Vordergrund rücken.

 

Dieses Konzept ergänzt die bereits bestehende Kooperationsvereinbarung „Kirchliche Wohnrauminitiative der Caritas Ost-Württemberg“ des Landkreises mit der Caritas Ost-Württemberg vom 10.12.2018.

     


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung der Beratung und Unterstützung von wohnungssuchenden SGB II-Kunden durch die Caritas Ost-Württemberg  wird durch die Verwendung der eingesparten Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen eines kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers erfolgen. Hierfür werden unter dem Produkt 31.20.01.02.00 „Wohnraumbeschaffung“  bis 2024 jährlich 70.000 € zusätzlich im Haushalt des Jobcenter Ostalbkreis eingeplant. Im Gegenzug reduzieren sich die jährlichen Belastungen für den Ostalbkreis im Bereich laufende Kosten der Unterkunft und Heizung um ebenfalls 70.000 €.

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat