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Vorlage - 249/2019  

 
 
Betreff: Vereinbarung zum Umgang mit Schulabsentismus im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
04.12.2019 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Vereinbarung zum Umgang mit Schulabsentismus
Ordnungswidrige Schulversäumnisse
Bußgeldkatalog Schulpflichtversäumnis
Ablaufdiagramm

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

  1. Schulabsentismus

Unter Schulabsentismus wird das wiederholte Fernbleiben von der Schule verstanden. Verlässliche statistische Zahlen stehen zum Schulabsentismus leider nicht zur Verfügung. Auf der Grundlage von Befragungen wird von fünf bis zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler ausgegangen, die regelmäßig schulabsentes Verhalten zeigen. Schulabsentismus entwickelt sich oft über einen längeren Zeitraum, meist beginnend mit stunden- und tageweisem Fernbleiben bis hin zur manifesten Schulverweigerung. In der Folge ist nicht nur der schulische Erfolg massiv gefährdet. Häufig drohen Desintegrationsprozesse in allen sozialen Lebensbereichen. So ist aufgrund eines fehlenden oder sehr schlechten Schulabschlusses der Übergang von Schule in Ausbildung und Erwerbsleben überaus stark erschwert. Schule ist für junge Menschen zudem nicht nur Lernort, sondern das zentrale soziale Bezugsfeld. Fällt das „Eingebunden sein“ in diese Bezugsgröße weg, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für psychische oder soziale Auffälligkeiten.  Bisweilen ist nicht (mehr) klar, ob Schulabsentismus Ursache oder Folge psychosozialer Auffälligkeiten ist. Darüber hinaus ist eine signifikante Korrelation von Schulschwänzen und Jugenddelinquenz nachgewiesen. Schulabsentismus verursacht im weiteren Lebensverlauf eines jungen Menschen regelmäßig immense Folgekosten für die Gesellschaft. Es ist daher dringend geboten, mit allen verfügbaren Mitteln dem Phänomen Schulabsentismus bestmöglich entgegen zu wirken.

 

 

  1. Ursachen und Lösungsansätze

Die Ursachen und Hintergründe von Schulabsentismus sind vielfältig und lassen sich nicht auf einige wenige Faktoren reduzieren. Dahinter verbergen sich individuelle, familiäre, soziale und schulische Problemlagen, die lediglich durch das Fernbleiben von der Schule augenscheinlich werden.

 

Durch die vielfältigen Ursachen von Schulabsentismus ergeben sich gleichzeitig auch viele Stellschrauben, an denen der Problematik begegnet werden kann. Allen voran sind präventive Maßnahmen von Bedeutung, die im Handlungsfeld der Schulen und im Weiteren der Schulsozialarbeit und der schulpsychologischen Beratungsstellen liegen. Hilfreich sind Maßnahmen, die Schülerinnen und Schülern ein positives Erleben der Schule ermöglichen. Dazu zählen ein zugewandtes Lehrerverhalten, eine Kultur der Freundlichkeit, Wertschätzung und des Hinhörens sowie das Herstellen einer vertrauensvollen Beziehung im Dreieck „Schüler – Lehrer – Eltern“.

 

Ein weiterer wichtiger Baustein sind klar definierte und kommunizierte innerschulische Standards zum Umgang mit Schulabsentismus und deren einheitliche und konsequente Umsetzung. Kernelemente sind dabei die engmaschige Dokumentation und Auswertung von Fehlzeiten sowie die Vereinbarung verbindlicher Handlungsschritte bei beginnender Schulabsens.

 

 

  1. Vereinbarung zum Umgang mit Schulabsentismus im
    Ostalbkreis

Auch bei fortgesetztem Schulabsentismus dürfen die beteiligten Stellen nicht „die Flinte ins Korn werfen“. Manifestiert sich schulabsentes Verhalten werden seitens der Schule früher oder später das Jugendamt, die Polizei oder die Ordnungsbehörden hinzugezogen.  Auch hier kann durch transparentes, schnelles und gut abgestimmtes Handeln der weiteren Entwicklung von Schulabsentismus entgegen gewirkt werden. Dazu soll die zwischen dem Geschäftsbereich Jugend und Familie, dem Referat Prävention der Polizei, der Bußgeldstelle des Landkreises sowie den Ordnungsämtern Schwäbisch Gmünd, Aalen und Ellwangen abgestimmte „Vereinbarung zum Umgang mit Schulabsentismus im Ostalbkreis“ beitragen.

 

Ziel der Vereinbarung ist eine verbindliche und schnelle Reaktion bei unerlaubten Schulversäumnissen durch die Vereinbarungspartner und eine einheitliche Verfahrensweise. Neben der optimierten Abstimmung zwischen den Vereinbarungspartnern soll die Vereinbarung ein Angebot an die Schulen sein, die verschiedenen Stellen in geeigneter Weise und zum bestmöglichen Zeitpunkt zu aktivieren.

 

Konkrete Verbesserungen durch die Schulabsentismusvereinbarung:

 

  • Der Geschäftsbereich Jugend und Familie bietet den Schulen, den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten seine Unterstützung durch die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes sehr zeitnah (innerhalb drei Wochen persönliche Beratungsgespräche) an.
  • Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens kann seitens der Schulen künftig mit Hilfe eines einheitlichen Vordrucks beantragt werden. Darüber hinaus finden sich im Antrag Orientierungshilfen hinsichtlich der Abläufe und des erforderlichen Vorverfahrens.
  • Die Bußgelder bei ordnungswidrigen Schulversäumnissen werden durch die Vereinbarung kreisweit einheitlich geregelt.
  • Durch die frühzeitige Einbindung der Polizei in das ordnungsrechtliche Verfahren ist u.a. die polizeiliche Zuführung eines Schülers zur Schule möglichst wirksam realisierbar.
  • Die Vereinbarung macht den gesamten Verfahrensablauf zwischen Schule – Jugendamt – Polizei und Ordnungsbehörde transparent und nachvollziehbar. Dazu dient auch das Schaubild in der Anlage zur Vereinbarung.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Vereinbarung zum Umgang mit Schulabsentismus im Ostalbkreis

Anlage 1: Ordnungswidrige Schulversäumnisse

Anlage 2: Bußgeldkatalog Schulpflichtversäumnis

Anlage 3: Ablaufdiagramm

 


 

Sichtvermerke

 

gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung zum Umgang mit Schulabsentismus (71 KB)    
Anlage 2 2 Ordnungswidrige Schulversäumnisse (113 KB)    
Anlage 3 3 Bußgeldkatalog Schulpflichtversäumnis (37 KB)    
Anlage 4 4 Ablaufdiagramm (90 KB)