Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme
Sachverhalt/Begründung
Unter Schulabsentismus wird das wiederholte Fernbleiben von der Schule verstanden. Verlässliche statistische Zahlen stehen zum Schulabsentismus leider nicht zur Verfügung. Auf der Grundlage von Befragungen wird von fünf bis zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler ausgegangen, die regelmäßig schulabsentes Verhalten zeigen. Schulabsentismus entwickelt sich oft über einen längeren Zeitraum, meist beginnend mit stunden- und tageweisem Fernbleiben bis hin zur manifesten Schulverweigerung. In der Folge ist nicht nur der schulische Erfolg massiv gefährdet. Häufig drohen Desintegrationsprozesse in allen sozialen Lebensbereichen. So ist aufgrund eines fehlenden oder sehr schlechten Schulabschlusses der Übergang von Schule in Ausbildung und Erwerbsleben überaus stark erschwert. Schule ist für junge Menschen zudem nicht nur Lernort, sondern das zentrale soziale Bezugsfeld. Fällt das „Eingebunden sein“ in diese Bezugsgröße weg, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für psychische oder soziale Auffälligkeiten. Bisweilen ist nicht (mehr) klar, ob Schulabsentismus Ursache oder Folge psychosozialer Auffälligkeiten ist. Darüber hinaus ist eine signifikante Korrelation von Schulschwänzen und Jugenddelinquenz nachgewiesen. Schulabsentismus verursacht im weiteren Lebensverlauf eines jungen Menschen regelmäßig immense Folgekosten für die Gesellschaft. Es ist daher dringend geboten, mit allen verfügbaren Mitteln dem Phänomen Schulabsentismus bestmöglich entgegen zu wirken.
Die Ursachen und Hintergründe von Schulabsentismus sind vielfältig und lassen sich nicht auf einige wenige Faktoren reduzieren. Dahinter verbergen sich individuelle, familiäre, soziale und schulische Problemlagen, die lediglich durch das Fernbleiben von der Schule augenscheinlich werden.
Durch die vielfältigen Ursachen von Schulabsentismus ergeben sich gleichzeitig auch viele Stellschrauben, an denen der Problematik begegnet werden kann. Allen voran sind präventive Maßnahmen von Bedeutung, die im Handlungsfeld der Schulen und im Weiteren der Schulsozialarbeit und der schulpsychologischen Beratungsstellen liegen. Hilfreich sind Maßnahmen, die Schülerinnen und Schülern ein positives Erleben der Schule ermöglichen. Dazu zählen ein zugewandtes Lehrerverhalten, eine Kultur der Freundlichkeit, Wertschätzung und des Hinhörens sowie das Herstellen einer vertrauensvollen Beziehung im Dreieck „Schüler – Lehrer – Eltern“.
Ein weiterer wichtiger Baustein sind klar definierte und kommunizierte innerschulische Standards zum Umgang mit Schulabsentismus und deren einheitliche und konsequente Umsetzung. Kernelemente sind dabei die engmaschige Dokumentation und Auswertung von Fehlzeiten sowie die Vereinbarung verbindlicher Handlungsschritte bei beginnender Schulabsens.
Auch bei fortgesetztem Schulabsentismus dürfen die beteiligten Stellen nicht „die Flinte ins Korn werfen“. Manifestiert sich schulabsentes Verhalten werden seitens der Schule früher oder später das Jugendamt, die Polizei oder die Ordnungsbehörden hinzugezogen. Auch hier kann durch transparentes, schnelles und gut abgestimmtes Handeln der weiteren Entwicklung von Schulabsentismus entgegen gewirkt werden. Dazu soll die zwischen dem Geschäftsbereich Jugend und Familie, dem Referat Prävention der Polizei, der Bußgeldstelle des Landkreises sowie den Ordnungsämtern Schwäbisch Gmünd, Aalen und Ellwangen abgestimmte „Vereinbarung zum Umgang mit Schulabsentismus im Ostalbkreis“ beitragen.
Ziel der Vereinbarung ist eine verbindliche und schnelle Reaktion bei unerlaubten Schulversäumnissen durch die Vereinbarungspartner und eine einheitliche Verfahrensweise. Neben der optimierten Abstimmung zwischen den Vereinbarungspartnern soll die Vereinbarung ein Angebot an die Schulen sein, die verschiedenen Stellen in geeigneter Weise und zum bestmöglichen Zeitpunkt zu aktivieren.
Konkrete Verbesserungen durch die Schulabsentismusvereinbarung:
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Vereinbarung zum Umgang mit Schulabsentismus im Ostalbkreis Anlage 1: Ordnungswidrige Schulversäumnisse Anlage 2: Bußgeldkatalog Schulpflichtversäumnis Anlage 3: Ablaufdiagramm
Sichtvermerke
gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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