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Vorlage - 248/2019  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2020 - Haushalt Arbeit und Grundsicherung
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Vorberatung
05.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung stimmt den in seiner Zuständigkeit liegenden Ansätzen des Entwurfs des Haushaltsplans 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung zu.

 

Er empfiehlt dem Kreistag, die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, die in der Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung liegen, zu beschließen.

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Der Haushaltsplan des Jobcenters Ostalbkreis setzt sich aus Leistungen des Bundes, des Landes und kommunalen Leistungen zusammen. Diese umfassen:

 

- das Verwaltungsbudget

- das Eingliederungsbudget

  • Allgemeine Eingliederungsleistungen nach SGB II
  • Sonderzuteilung für § 16e SGB II (unbefristeter Beschäftigungszuschuss)

 

- das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“

- die passiven Leistungen

  • Arbeitslosengeld II
  • Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

 

Die im Entwurf des Haushaltsplans 2020 angesetzten Beträge für das Verwaltungs- und Eingliederungsbudget wurden auf Basis des geplanten Arbeitsmarktprogrammes sowie der voraussichtlichen Verwaltungskosten ermittelt.

 

Eine endgültige Zuteilung dieser Bundesmittel erfolgt erst nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2020. Dabei können die zugeteilten Mittel von den im Kreishaushalt veranschlagten Ansätzen leicht abweichen. Durch die vollständige Kostenträgerschaft im Bereich der Eingliederungsleistungen sowie der Übernahme von 84,8 % der Verwaltungskosten seitens des Bundes wirkt sich eine Änderung der beiden Budgets nur geringfügig auf den Kreishaushalt aus.

 

II. Verwaltungsbudget

 

Für das Verwaltungsbudget stehen dem Jobcenter Ostalbkreis nach derzeitiger Planung Mittel in Höhe von 13.000.000 € zur Verfügung. Das Budget finanziert sich aus 11.050.000 € Bundesanteil sowie 1.950.000 € kommunalem Finanzierungsanteil des Landkreises.

 

III. Eingliederungsbudget

 

Für Eingliederungsleistungen sind für das Jahr 2020 Mittel in Höhe von 6.045.000 € eingeplant. Die Mittel beinhalten auch Sonderzuteilungen für die unbefristeten Altfälle im Beschäftigungszuschuss in Höhe von 295.000 €. Den Ausgaben wurde im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms 2020 in der Sitzung des Ausschusses vom 08.10.2019 bereits zugestimmt.

 

Im Vergleich zum Ansatz des Jahres 2019 ergibt sich eine deutliche Erhöhung des Eingliederungsbudgets in Höhe von 1.335.000 €. Diese Erhöhung resultiert aus der erhöhten Zuteilung der Bundesmittel im Zusammenhang mit dem Teilhabechancengesetz, das zum 01.01.2019 in Kraft trat. Bereits die tatsächliche Zuteilung der Mittel für das Jahr 2019 lag rund eine Million Euro über der Planung.

 

Aufgrund der sehr späten Verabschiedung und Verkündigung des Teilhabechancengesetzes sowie der kurzfristigen Mittelzuteilung konnte die Erhöhung nicht in den Haushaltsplan 2019 aufgenommen werden. Die erhöhten Mittel wurden jedoch unterjährig bedarfsgerecht eingeplant.

 

 

IV. Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ - Passiv-Aktiv-

 Tausch PLUS

 

Durch die Neufassung des § 16e SGB II im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 lief der Passiv-Aktiv-Tausch PLUS im Rahmen des Landesprogramms „Gute und sichere Arbeit“ Ende 2018 aus, sodass bereits im laufenden Jahr keine neuen Förderungen mehr bewilligt werden konnten. Die vom Land bisher zugesagte Zuwendung endet zum 31.12.2019. Durch die quartalsweise nachträgliche Abrechnung erfolgt im Jahr 2020 jedoch zumindest die finanzielle Abwicklung der laufenden Fälle.

 

Die  Ausgaben für den Passiv-Aktiv-Tausch PLUS belaufen sich daher im Jahr 2020 auf nur noch maximal 34.000 €. Der Anteil des Landes beträgt dabei 28.000 €. Der Landkreis beteiligt sich nach Vorgabe des Landesprogramms mit einem kommunalen Zuschuss aus den eingesparten Kosten für Unterkunft und Heizung an den Arbeitgeber in Höhe von maximal 6.000 €.

 

Die darüber hinaus bewilligten 2-jährigen Förderungen von bis zu 75 % des Bruttoarbeitsentgelts der Teilnehmer sowie die Erstattungen der Kosten für die sozialpädagogische Betreuung laufen in Einzelfällen jedoch noch bis Ende 2020. Diese Förderungen werden über die bis 31.12.2018 geltenden Fassung des § 16e SGB II und somit vollständig aus Bundesmitteln ausfinanziert.

 

Neben den Ausgaben für den Passiv-Aktiv-Tausch PLUS in Höhe von 34.000 € beinhaltet der Haushaltansatz zusätzlich die finanzielle Unterstützung des Arbeitslosenberatungszentrums in Schwäbisch Gmünd durch den Ostalbkreis im Jahr 2020 in Höhe von 15.000 €. Der Gesamtansatz beträgt somit 49.000 €.

 

V. Passive Leistungen

 

Der Planansatz 2020 für die Bundesleistung Arbeitslosengeld II beläuft sich auf 36.400.000 € (2019: 37.900.000 €). In diesem Ansatz sind neben dem Arbeitslosen-geld II die Aufwendungen für Sozialgeld, Mehrbedarfe und die Sozialversicherung enthalten.

 

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 2020 wird mit jahresdurchschnittlich 5.050 prognostiziert (2019: 5.200). Der Haushaltsansatz  für die Kosten der Unterkunft (KdU) beträgt 23.970.000 € (2018: 25.068.000 €).

 

Durch die bislang noch weiterhin positive Lage auf dem Arbeitsmarkt blieb die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresverlauf 2019 unter den vor Jahresfrist prognostizierten jahresdurchschnittlichen 5.200 und ist im Vergleich zum Jahr 2018 (5.165) nochmals gesunken. Daher sind derzeit im Jahr 2019 anstelle von höheren dementsprechend niedrigere Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Für das Jahr 2020 wird mit einer Verfestigung auf diesem Niveau gerechnet. Die Ansätze für das Arbeitslosengeld II sowie für die Kosten der Unterkunft werden daher im Vergleich zu den zu hoch veranschlagten Ansätzen 2019 nochmals reduziert.

 

Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft beläuft sich für das Jahr 2020 auf voraussichtlich 10.610.000 €. Die prozentuale Beteiligung wurde für das kommende Jahr zunächst auf 51,1 % der laufenden Kosten der Unterkunft festgelegt. Hierin ist auch die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Bildung und Teilhabe, die vom Bund verlängerte Kostenerstattung für flüchtlingsbedingte Mehrkosten bei den Kosten der Unterkunft sowie ein Teil der Stärkung der Kommunalfinanzen enthalten.

 

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass wie auch in den vergangenen Jahren eine Umverteilung der Kostenerstattung für flüchtlingsbedingte Mehrkosten innerhalb Baden-Württembergs anhand der tatsächlichen Mehrausgaben stattfinden wird. Da im Ostalbkreis die Anzahl der anerkannten Asyl- und Schutzberechtigten im SGB II im Verhältnis geringer ist als in anderen Landkreisen, wird mit einer geminderten Bundesbeteiligung gerechnet. Dies wurde im Ansatz bereits berücksichtigt.

 

Im Bereich Kosten der Unterkunft werden weitere Einnahmen (Wohngeldentlastung vom Land sowie Einnahmen aus Erstattungen und Rückforderungen) in Höhe von insgesamt  3.649.500 € erwartet, so dass der Zuschussbedarf 2020 durch den Ostalbkreis 9.710.500 € beträgt.

 

Neben den laufenden und einmaligen Kosten der Unterkunft werden über den Ansatz KdU auch die Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II (Erstausstattung, Bekleidung und Wohnung) abgedeckt.

 

Der Ansatz 2020 für Bildung und Teilhabe wurde aufgrund der Änderungen durch das Starke-Familien-Gesetz, die zum 01.08.2019 in Kraft getreten sind, gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht und beträgt 950.000 € (2019: 735.000 €). Die Erstattung der Ausgaben durch den Bund erfolgt im Rahmen der KdU-Bundesbeteiligung und ist dort als Einnahme angesetzt.

 

In der vorliegenden Haushaltsplanung sind keine negativen Effekte der Arbeitsmarktentwicklung in den kommenden Monaten aufgenommen. Die konjunkturellen und strukturellen Veränderungen am Arbeitsmarkt werden voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2020 im SGB II spürbar sein.


 

Gesamtübersicht der veranschlagten Ausgaben

 

Budget

Kostenträger

2020

Mittelansatz 2020

Mittelansatz 2019

Veränderung

Verwaltungsbudget

Bund

= 11.050.000 €

Ostalbkreis (KFA)

= 1.950.000€

13.000.000 €

12.200.000 €

+800.000 €

 

Eingliederungsbudget

Bund 100 %

6.045.000 €

 

4.710.000 €

+1.335.000 €

 

Landesprogramm

„Gute und sichere Arbeit“

Land BW

= 28.000 €

Ostalbkreis

= 21.000 €

49.000 €

 

240.000 €

-191.000 €

Passive Leistungen Arbeitslosengeld II

Bund

= 33.720.000€

Rückforderungen

= 2.680.000 €

36.400.000 €

 

37.900.000 €

-1.500.000 €

Passive Leistungen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU)

Bund

= 10.610.000 €

Land BW

= 1.550.000 €

Rückforderungen

= 2.099.500 €

Ostalbkreis

= 9.710.500 €

23.970.000 €

 

25.068.000 €

-1.098.000 €

Passive Leistungen Bildung und Teilhabe

Bundesbeteiligung in KdU enthalten

 

Rückforderungen

= 10.000 €

950.000 €

 

735.000 €

+215.000 €

Gesamt

 

 

80.414.000 €

 

80.853.000 €

-439.000 €

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

siehe Tabellenübersicht

 

 


Anlagen

 

--

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat