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Vorlage - 246/2019  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung des Pflegestützpunktes Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
05.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme und Zustimmung zur Ausbaustrategie des Pflegestützpunktes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Definition und Aufgaben des Pflegestützpunktes

 

Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Beratungsstellen zur Versorgung und Betreuung der Versicherten und deren Angehörigen nach § 7c SGB XI. Hierbei bieten die Pflegestützpunkte den Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung. Die Hilfesuchenden erhalten Informationen über erforderliche Hilfen und Unterstützungsleistungen aus einer Hand.

 

Die Aufgaben des Pflegestützpunktes sind nach § 7c Abs. 2 SGB XI die

 

  • umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote einschließlich der Pflegeberatung nach § 7a in Verbindung mit den Richtlinien nach § 17 Absatz 1a SGB XI,

 

  • Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen,

 

  • Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

 

Die Beratung, Begleitung und Unterstützung der Hilfesuchenden erfolgt nach den aktuellen anerkannten fachlichen Standards sowie neutral und anbieterunabhängig. Des Weiteren gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit wie die Durchführung von Fachvorträgen zu den Aufgaben des Pflegestützpunktes.

 

 

II. Entstehung des Pflegestützpunkts Ostalbkreis und Fallzahlenentwicklung

 

Die Pflegestützpunkte sind im Rahmen der Pflegereform entstanden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 22.01.2010 im Rahmen der Pflegereform die Einrichtung und Förderung von Pflegestützpunkten beschlossen. Zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift Pflegestützpunkte von den Pflegekassen, Krankenkassen und von den Landkreisen eingerichtet.

 

Der Pflegestützpunkt Ostalbkreis wurde am 15.07.2010 eröffnet mit einer Vollzeitkraft. Im Jahr 2013 wurde die personelle Ausstattung auf 1,5 Vollzeitkräfte erhöht. Derzeit arbeiten im Pflegestützpunkt 1,8 Vollzeitkräfte. Die Beratungsbüros des Pflegestützpunktes sind in den drei Großen Kreisstädten angesiedelt:

 

  • Landratsamt Ostalbkreis, Standort Aalen, Stuttgarter Straße 41,
  • Landratsamt Ostalbkreis, Standort Schwäbisch Gmünd, Haußmannstraße 29,
  • Landratsamt Ostalbkreis, Standort Ellwangen, Rindelbacher Straße 2.

Die telefonische Erreichbarkeit wird durch feste Telefonzeiten gewährleistet. Hierbei bietet der Pflegestützpunkt Telefonzeiten sowohl vormittags als auch nachmittags an. Die persönlichen Beratungstermine finden nach vorheriger Terminvereinbarung im jeweiligen Beratungsbüro in Aalen, Schwäbisch Gmünd oder Ellwangen oder bei Bedarf auch in der Häuslichkeit des Hilfesuchenden statt.

 

Seit Eröffnung des Pflegestützpunkts ist die Klientenzahl kontinuierlich angestiegen.

 

Abbildung 1: Fahlzahlenentwicklung des Pflegstützpunkts Ostalbkreis

 

 

III. Rahmenvertrag zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte

 

Zur Umsetzung des kommunalen Initiativrechts zur Errichtung von Pflegestützpunkten nach § 7c Abs. 1a SGB XI können in Baden-Württemberg weitere Stellen in den Pflegestützpunkten geschaffen werden. Der Pflegestützpunktvertrag zwischen dem Ostalbkreis und der AOK Baden-Württemberg, dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), dem Landesverband der Betriebskrankenkassen, der IKK classic, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und der Knappschaft ist am 01.03.2019 in Kraft getreten und ersetzt den vorhergehenden Pflegestützpunktvertrag vom 29.03.2010.

 

Die Finanzierung des Pflegestützpunkts erfolgt auf Basis einer Ist-Kosten-Abrechnung. Hierzu wird ein pro Vollzeitkraft im Pflegestützpunkt maximal abrechenbarer Betrag anhand tariflicher Eingruppierungsmerkmale zuzüglich 20prozentiger Gemeinkosten und zuzüglich einer Sachkostenpauschale von 9.750 € ermittelt. Die Aufwendungen, die für den Betrieb des Pflegestützpunktes erforderlich sind, werden bis zum maximal abrechenbaren Betrag von den Trägern des Pflegestützpunktes, also von den Kranken- und Pflegekassen und vom Landratsamt Ostalbkreis, mit je einem Drittel getragen.

 

Der Rahmenvertrag zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c

Abs. 6 SGB XI in Baden-Württemberg sieht eine grundsätzliche Orientierungsgröße von 1 VZK je 60.000 Einwohner vor. Daneben werden auch die Altersstruktur und die Einwohnerdichte berücksichtigt. Nach diesem Orientierungswert ergibt sich für den Ostalbkreis eine Soll-Ausstattung von sechs Vollzeitkräften. Auch von Seiten der Großen Kreisstädte wird ein zügiger Ausbau des Pflegestützpunktes aufgrund der demografischen Entwicklung und des zunehmenden Beratungsbedarfs befürwortet.

 

 

IV. Ausbaustrategie des Pflegestützpunkts Ostalbkreis

 

Im Ostalbkreis leben derzeit 314.108 Personen (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stand 30.06.2019). Davon leben insgesamt 124.770 Personen in der Raumschaft Aalen, 133.962 Personen in der Raumschaft Schwäbisch Gmünd und 55.376 Personen in der Raumschaft Ellwangen.

 

Tabelle 1: Ausbaustrategie des Pflegestützpunkts Ostalbkreis

Jahr

Planstellen neu

Stellenanteil gesamt

Raumschaft

Aalen

Raumschaft
Schwäbisch Gmünd

Raumschaft

Ellwangen

bis 30.11.2019

 

1,8 VZK

0,7 VZK

0,8 VZK

0,3 VZK

ab 01.12.2019

0,7 VZK

2,5 VZK

1,0 VZK

1,1 VZK

0,4 VZK

2020

1,5 VZK

4,0 VZK

1,6 VZK

1,7 VZK

0,7 VZK

 

Der Pflegestützpunkt Ostalbkreis soll in den nächsten Jahren bedarfsgerecht ausgebaut werden. Im Stellenplan für das Jahr 2020 sind bereits 1,5 Vollzeitstellen vorgesehen. Der weitere Ausbau soll dann entsprechend der Bedarfsentwicklung erfolgen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage aufgrund der demografischen Entwicklung weiter ansteigen wird.

 

Durch den Ausbau kann die bereits bestehende Netzwerkarbeit in den Kommunen des Landkreises weiterentwickelt werden. Der Pflegestützpunkt kann durch eine verbesserte Personalausstattung stärker in die Arbeit vor Ort eingebunden werden. Dadurch können Kooperationen intensiviert werden.

 

Des Weiteren unterstützt sich das Pflegestützpunktteam gegenseitig bei der Erfüllung seiner Aufgaben in den Raumschaften Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen. Durch die Teamarbeit können Nachfrageschwankungen in den einzelnen Raumschaften auf das Pflegestützpunktteam verteilt werden. Dadurch erhält jeder Hilfesuchende schnellstmöglich eine telefonische oder auch persönliche Beratung. Außerdem kann auch während Krankheits- und Urlaubszeiten eine wohnortnahe Beratung in den einzelnen Beratungsbüros gewährleistet werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Mehraufwand des Landkreises für die zusätzlichen 1,5 Stellen im Jahr 2020 beläuft sich auf rund 41.866 €. Diese Mittel sind bereits im Haushaltsplan berücksichtigt. Die restlichen Kosten werden von den Kranken- und Pflegekassen getragen.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

-

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Joklitschke, Stabstelle V/01

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat