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Vorlage - 243/2019  

 
 
Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2020 - Jugendhilfehaushalt
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
04.12.2019 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsunterlagen 2020

Antrag der Verwaltung

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf des Haushaltsplanes 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Er empfiehlt, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltsplans 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsansätze, die in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen.

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

In die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen die Planansätze der Jugendhilfe des Teilhaushaltes 5.

 

 

Gesamterträge

Gesamtaufwendungen

Anlage 7

13.206.958

32.250.300

 

Die Anlage 7 des Haushaltsplanentwurfs zeigt die Leistungsausgaben und die Erträge im Bereich der Jugendhilfe auf. Der Zuschussbedarf für die Leistungsbereiche Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Förderung von Kindern in Tagesseinrichtungen und Tagespflege sowie Unterhaltsvorschussgesetz ist mit 19.043.342 € veranschlagt.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

siehe Haushaltsplanentwurf

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

Haushaltsunterlagen für beratende Mitglieder

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin

gez. Urtel, Dezernat V

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsunterlagen 2020 (330 KB)