Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Festsetzung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege wird wie vorgeschlagen zum 01.09.2020 und zum 01.09.2021 zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Die Kostenbeiträge im Ostalbkreis orientieren sich entsprechend den Empfehlungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) an den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen. Bei diesen ergab sich in der Vergangenheit in Anlehnung an die üblichen Kostensteigerungen in der Regel eine jährliche Steigerung von rund 3 %. Seit einigen Jahren aber geht die Steigerung der Kostenbeiträge teils über diese 3 % hinaus.
Die laufende Geldleistung an Tagespflegepersonen wurde seit der Einführung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege in der jetzigen Form nicht erhöht, weshalb auch der Kostenbeitrag seit 2013 nicht erhöht wurde. Zum 01.01.2019 wurde nun die laufende Geldleistung von 5,50 Euro auf 6,50 Da mit der Unterzeichnung des Vertrags zum Gute-Kita-Gesetz im September 2019 zwischen Baden-Württemberg und dem Bund feststeht, dass eine Entlastung bei den Kostenbeiträgen nicht vorgesehen ist, sollten nun auch die Kostenbeiträge angepasst werden, damit diese wieder der gewünschten Harmonisierung mit den Elternbeiträgen für Kindergärten entsprechen und nicht ein „Kostenbeitragsdumping“ gegenüber den Einrichtungen besteht. Den Eltern wird so ein echtes Wunsch- und Wahlrecht ermöglicht.
Mit der Einführung des stundenweisen Kostenbeitrags entsprechend den Empfehlungen des KVJS wurde 2013 ein gemeinsamer Kostenbeitrag für alle Kinder (unter und über Dreijährige) festgesetzt. Für Kostenbeitragssenkung sowie die Beratung, Begleitung und Vermittlung der Tagespflegepersonen für Kinder unter drei Jahren erhält der Ostalbkreis Mittel nach § 29b Finanzausgleichsgesetz (rund 68 % der Ausgaben für laufende Geldleistungen für U3-Betreuung), die auch einen großen Teil der Differenz zwischen laufender Geldleistung an die Tagespflegepersonen und Einnahmen aus Kostenbeiträgen decken. Die über Dreijährigen bezuschusst das Land lediglich mit 0,50 Euro pro Kind und Betreuungsstunde.
Aufgrund der aktuellen landesweiten Empfehlungen für Einrichtungen für das Kindergartenjahr 2019/2020 läge der Beitragssatz für Familien mit einem Kind bei 2,27 Euro pro Stunde, was einer Erhöhung von mehr als 22 % entspricht, weshalb die Verwaltung eine Erhöhung in zwei Schritten empfiehlt, die zunächst nur eine Erhöhung um 15 % vorsieht und im nächsten Jahr auf den derzeitigen Stand der Landesempfehlung erhöht.
Künftig sollten die Kostenbeiträge regelmäßig alle zwei bis drei Jahre an die Entwicklung der Kindergartenbeiträge angepasst werden.
Eltern mit geringem Einkommen können wie bisher und wie beim Kindergartenbeitrag den Erlass des Kostenbeitrags beantragen (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Durch das Gute-Kita-Gesetz hat sich zum 01.08.2019 der Personenkreis der Anspruchsberechtigten sogar erweitert.
Die Kostenbeitragstabelle sieht dann folgendermaßen aus:
Finanzierung und Folgekosten
Ausgehend von den Einnahmen durch Kostenbeiträge in der Kindertagespflege im Jahr 2018 ergäben sich für das Jahr 2020 Mehreinnahmen in Höhe von rund 24.000 Euro und für das Jahr 2021 in Höhe von rund 60.000 Euro.
Der Zuschussbedarf für die Kindertagespflege durch den Landkreis beträgt im Jahr 2019 (Prognose) 1,8 Mio. Euro. Dies ist der Fehlbetrag aus Ausgaben für die Tagespflegepersonen und für den Verein PATE e. V., und Einnahmen aus Kostenbeiträgen und Zuweisungen des Landes.
Anlagen
---
Sichtvermerke
gez. Funk, Geschäftsbereichsleiterin gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||