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Vorlage - 231/2019  

 
 
Betreff: Überlassung des Dampfkesselhauses auf dem UNION-Areal an die Stadt Aalen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudewirtschaft   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
05.11.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan UNION-Gelände
Vorlage 6019-031 Stadt Aalen
Vorlage 6019-031 Stadt Aalen - Anlage
Impressionen zum Dampfkesselhaus

 

 

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt:

 

  1. Das ehemalige Dampfkesselhaus der UNION-Werke auf dem kreiseigenen Areal Wilhelm-Merz-Straße 20 wird der Stadt Aalen zur Nutzung auf eigene Kosten überlassen.

 

  1. Die Stadt Aalen hat damit ab sofort die Verkehrssicherungspflicht sowie Aufwendungen zum Erhalt und zur Sicherung des Gebäudekomplexes zu tragen. Dies betrifft insbesondere Sicherungsmaßnahmen vor Beginn der Bauarbeiten für den Neubau des zweiten Standorts der Landkreisverwaltung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Aalen zur Regelung der Einzelheiten der Nutzungsüberlassung eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen.     

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Stadt Aalen und der Ostalbkreis haben sich im Juli 2017 auf eine gemeinsame Auslobung eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs für das Gebiet „Aalen-Süd/UNION-Areal“ verständigt, um so bestmögliche Ergebnisse für Städtebau und Hochbau zu erzielen. Der Kreistag wurde am 16.10.2018 über die Ergebnisse informiert.

 

Eine Aufgabe des Realisierungsteils für den Neubau eines zweiten Verwaltungsstandortes der Landkreisverwaltung auf dem Gelände der ehemaligen UNION-Werke war die mögliche Einbindung des Dampfkesselhauses.

 

Der Kreistag hat am 12.03.2019 das Büro Hirner und Riehl Architekten und Stadtplaner BDA PartG mbB (München) als ersten Preisträger mit der Objektplanung der Leistungsphasen 1-3 HOAI für den zweiten Verwaltungsstandort beauftragt, um so die Grundlage für einen Baufreigabebeschluss zu erhalten. Der beauftragte Siegerentwurf des Büros Hirner und Riehl hat das Dampfkesselhaus als Energiezentrale und Standort von Erdgas-Blockheizkraftwerken angedacht.

 

Bei Abstimmungsgesprächen zwischen der Verwaltung und dem beauftragten Objektplaner in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 26.02.2019 und in der Klausursitzung des Begleitgremiums UNION-Areal am 28.05.2019 wurde die Lage des neuen Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück und das Zusammenwirken mit dem ehemaligen Dampfkesselhaus diskutiert.

 

 

Lage des Dampfkesselhauses im Entwurf des beauftragten Architekturbüros Hirner und Riehl

 

 


Nach zwei Vor-Ort-Begehungen des Dampfkesselhauses zur Inaugenscheinnahme des Gebäudezustandes und des Zustandes der Kaminanlage haben sich das Begleitgremium UNION-Areal am 23.09.2019 und der Kreistag am 24.09.2019 darauf festgelegt, dass der Ostalbkreis als Grundstücks- und Gebäudeeigentümer kein Interesse an einer Nutzung des Dampfkesselhauses hat. Daraufhin hat die Stadtverwaltung Aalen die Initiative ergriffen und sich für den Erhalt und die dauerhafte Nutzung des Dampfkesselhauses als prägenden Bau der Aalener Industriekultur ausgesprochen.

 

Zur Darstellung der möglichen Nutzungszwecke wurde dem städtischen Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik (ATUS) am 10.10.2019 zur Vorberatung und dem Gemeinderat am 24.10.2019 zur Entscheidung die beigefügte Vorlage Nr. 6019/031 „Erhalt des ehemaligen Dampfkesselhauses auf dem UNION-Areal im Sanierungsgebiet Aalen-Süd“ vorgelegt. Der städtische Ausschuss hat bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen am 10.10.2019 den Antrag der Stadtverwaltung, das Dampfkesselhaus zu übernehmen und zu sichern, dem Gemeinderat zur Zustimmung empfohlen. Der Gemeinderat hat dem Antrag in seiner Sitzung am 24.10.2019 mehrheitlich zugestimmt.

 

Der Ostalbkreis bleibt Eigentümer des Grundstücks. Es ist angedacht, dass der Stadt Aalen das Dampfkesselhaus zur eigenverantwortlichen Nutzung überlassen und hierüber eine vertragliche Vereinbarung abgeschlossen wird. In dem abzuschließenden Überlassungsvertrag ist sicher zu stellen, dass alle Pflichten zur Sicherung und zum Erhalt des Gebäudekomplexes auf die Stadt Aalen übergehen. Ebenso sind auch die Zuwegung und Erschließung sowie Medienversorgung (Wasser/Abwasser, Strom, Erdgas, Telekommunikation etc.) zu klären. Die Abgrenzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 

Zur ausführlichen Darstellung der möglichen Nutzungszwecke wird auf die beiliegende Vorlage der Stadt Aalen verwiesen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die Überlassung des Dampfkesselhauses an die Stadt Aalen soll kostenfrei erfolgen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

      Lageplan zur Abgrenzung und Überlassung des Dampfkesselhauses

      Sitzungsvorlage Nr. 6019/031 der Stadt Aalen: „Erhalt des ehemaligen Dampf-kesselhauses auf dem UNION-Areal im Sanierungsgebiet Aalen-Süd“

      Impressionen zum Dampfkesselhaus aus der Festschrift „50 Jahre Aktiengesellschaft UNION Kavalier-Werke“ (herausgegeben im Jahr 1932)

 


Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

____ ______________________________________

 

Bihr

 

 

Dezernent I      

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Lageplan UNION-Gelände (633 KB)    
Anlage 1 2 Vorlage 6019-031 Stadt Aalen (65 KB)    
Anlage 2 3 Vorlage 6019-031 Stadt Aalen - Anlage (800 KB)    
Anlage 3 4 Impressionen zum Dampfkesselhaus (2666 KB)