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Vorlage - 227/2019  

 
 
Betreff: Dienstleistungsangebot der Unteren Forstbehörde Ostalbkreis für den Kommunal- und Privatwald ab dem 01.01.2020
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
22.10.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung      
Kreistag Entscheidung
05.11.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Dem beschriebenen Organisations- und Dienstleistungskonzept der Unteren Forstbehörde Ostalbkreis wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Ostalbkreis – ein waldreicher Landkreis

 

40 Prozent der Kreisfläche, das sind rund 60.000 ha, sind bewaldet. Damit ist der Wald ein prägendes Element der Kulturlandschaft.

 

Der Wald erfüllt in klassischer Weise sämtliche Wohlfahrtswirkungen als ökologischer Ausgleichsraum. Dazu gehören Klimaschutz, Wasser- und Bodenschutz, Erholungsfunktion, Holzproduktion etc. Rund 10.000 Waldbesitzer kümmern sich um die Pflege unserer Wälder, die obwohl sie häufig in Privatbesitz stehen doch in besonderem Maße der Allgemeinheit dienen.

 

Rund 37 Prozent der Waldfläche befinden sich im Besitz des Landes Baden-Württemberg (Staatswald). 46 Prozent sind in privater Hand inklusive Kirchen- und Gemeinschaftswälder (Privatwald). Der Anteil des Kleinprivatwaldes von 29 Prozent am Gesamtwald ist sehr hoch. Rund 17 Prozent stehen im Eigentum der 42 Städte und Gemeinden und des Landkreises (Kommunalwald).

 

Ostalbkreis- Forst

 

Im Zuge der Forstverwaltungsreform ist die Untere Forstbehörde, die sich in besonderer Weise als Dienstleister für die Waldbesitzer versteht, neu zu ordnen. Die organisatorischen Veränderungen sind zum 01.01.2020 umzusetzen.

 

Der Wald im Eigentum des Landes Baden-Württemberg wird dabei in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR-ForstBW) umfirmiert und künftig nicht mehr von der Unteren Forstbehörde bewirtschaftet.

 

Der Dienstleistungsbereich des Kreisforstamtes bezieht sich künftig auf die breite Palette der nichtstaatlichen Wälder (s.o.) Sie ist darüber hinaus mit dem Vollzug des Landeswaldgesetzes und der einschlägigen Verwaltungs- und Fördervorschriften (Forstpolizei, Forsthoheit) betraut und Genehmigungsinstanz für die forstlichen Betriebspläne der Kommunen.

 

Waldnaturschutz und der Vollzug der EU-Naturschutzrichtlinie Natura 2000 im Wald sowie die in zunehmendem Maße gesellschaftlich nachgefragte Waldpädagogik gehören ebenfalls zu den Kernaufgaben.

 

Das Kreisforstamt

 

Die Struktur der Unteren Forstbehörde orientiert sich an den Bedürfnissen der Kunden nach räumlicher Nähe und ist dezentral organisiert.

 

Als Beratungs- und Betreuungsinstanz verfügt sie neben den drei Verwaltungsstandorten in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Bopfingen über ein lückenloses Netz von Forstrevieren. Damit verbinden sich hohe fachliche Kompetenz und unmittelbare örtliche und zeitliche Verfügbarkeit für die betreuten Waldbesitzer.

 

Die Geschäftsbereichsleitung und die wichtigen zentralen Sachgebiete mit den Inhalten Hoheit, Öffentlichkeitsarbeit, Waldpädagogik, Waldnaturschutz und Förderung befinden sich am zentralen Standort in Aalen.

 

 

 

 

 

Die Zuständigkeit für die Forstreviere und die forsttechnische Betriebsleitung verteilen sich so auf die Verwaltungsstandorte, dass plausible Führungsspannen realisiert werden können.

 

 

Quantifizierung der Aufgaben:

 

  • Hoheitliche Aufgaben auf 60.000 ha
  • Beratung und Betreuung auf 30.000 ha
  • Ansprechpartner für über 10.000 Waldbesitzer
  • 130 länger laufende Betreuungsverträge
  • 43 Kommunalwaldbetriebe
  • 6 Real- und Waldgenossenschaften
  • 62 Kirchenwälder
  • 12 sonstige Körperschaften
  • 10 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Waldpädagogik im Kontext mit Bildung für nachhaltige Entwicklung: Mindestens ein Drittel aller Schüler soll (mehrfach) erreicht werden (gesetzlich verankert).

 

 

Kostenkalkulation

 

Personal- und Sachkosten belaufen sich im Haushaltsjahr 2020 auf 2.412.077 Euro.

Da es sich bei der Unteren Forstbehörde um eine staatliche Behörde handelt, muss die Finanzierung grundsätzlich vom Land geleistet werden. Dies wird durch verschiedene Regelmechanismen gewährleistet.

 

 

 

 

1. Hoheitliche Aufgaben

 

    Die Kosten werden im Zuge des Finanzausgleichs (FAG) direkt dem Kreis erstattet.

 

2. Forsttechnische Betriebsleitung und Beförsterung im Körperschaftswald

    (ca. 130 Betriebe incl. Kirchenwälder und sonst. Körperschaften)

 

    Die forsttechnische Betriebsleitung erfolgt kostenfrei durch das Land (Untere

    Forstbehörde). Für die Beförsterung (Leistungen der Revierleitungen) ist ein Entgelt

    zu entrichten. Das Land gewährt einen Mehrbelastungsausgleich.

 

3. Forsttechnische Betriebsleitung und Beförsterung im vertraglich betreuten Privatwald

    (ca. 10 Betriebe)

 

   Für Betriebsleitung und Beförsterung ist ein Entgelt zu entrichten.

    Die Betriebe können staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen.

 

4. Fallweise Betreuung des Kleinprivatwaldes

    (ca. 10.000 Waldbesitzer)

 

    Die Entgeltabrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Die Waldbesitzer erhalten einen

    landeseinheitlichen, ermäßigten Satz. Der Förderanteil wird dem Kreis vom Land

    erstattet.

 

5. Der Kreis leistet einen finanziellen Interessensausgleich für den positiven Beitrag

    der Wälder zum Klimaschutz und das Gemeinwohl.

    Ein Beitrag bis zu 10% der Gesamtkosten erscheint angemessen.

 

6.  Die Kalkulation der anteiligen Kosten macht für die vertraglich betreuten

     Waldbesitzer (Kommunal- und Privatwald) eine Entgelterhöhung von durchschnittlich

    10 % im Vergleich zum derzeitigen Niveau erforderlich.

     Die individuelle staatliche Förderung bzw. der Mehrbelastungsausgleich bei

     Kommunen wird dabei berücksichtigt.

     Eine Preisanpassung ist seit dem Jahr 2005 nicht mehr erfolgt.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Im Rahmen der Gesamtkostenkalkulation leistet der Ostalbkreis einen Interessensausgleich für Gemeinwohlleistungen und für den Klimaschutz der Wälder in Höhe von maximal 240.000 €.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Reck, Dezernat III

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat