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Antrag der Verwaltung
Dem beschriebenen Organisations- und Dienstleistungskonzept der Unteren Forstbehörde Ostalbkreis wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Ostalbkreis – ein waldreicher Landkreis
40 Prozent der Kreisfläche, das sind rund 60.000 ha, sind bewaldet. Damit ist der Wald ein prägendes Element der Kulturlandschaft.
Der Wald erfüllt in klassischer Weise sämtliche Wohlfahrtswirkungen als ökologischer Ausgleichsraum. Dazu gehören Klimaschutz, Wasser- und Bodenschutz, Erholungsfunktion, Holzproduktion etc. Rund 10.000 Waldbesitzer kümmern sich um die Pflege unserer Wälder, die – obwohl sie häufig in Privatbesitz stehen – doch in besonderem Maße der Allgemeinheit dienen.
Rund 37 Prozent der Waldfläche befinden sich im Besitz des Landes Baden-Württemberg (Staatswald). 46 Prozent sind in privater Hand inklusive Kirchen- und Gemeinschaftswälder (Privatwald). Der Anteil des Kleinprivatwaldes von 29 Prozent am Gesamtwald ist sehr hoch. Rund 17 Prozent stehen im Eigentum der 42 Städte und Gemeinden und des Landkreises (Kommunalwald).
Ostalbkreis- Forst
Im Zuge der Forstverwaltungsreform ist die Untere Forstbehörde, die sich in besonderer Weise als Dienstleister für die Waldbesitzer versteht, neu zu ordnen. Die organisatorischen Veränderungen sind zum 01.01.2020 umzusetzen.
Der Wald im Eigentum des Landes Baden-Württemberg wird dabei in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR-ForstBW) umfirmiert und künftig nicht mehr von der Unteren Forstbehörde bewirtschaftet.
Der Dienstleistungsbereich des Kreisforstamtes bezieht sich künftig auf die breite Palette der nichtstaatlichen Wälder (s.o.) Sie ist darüber hinaus mit dem Vollzug des Landeswaldgesetzes und der einschlägigen Verwaltungs- und Fördervorschriften (Forstpolizei, Forsthoheit) betraut und Genehmigungsinstanz für die forstlichen Betriebspläne der Kommunen.
Waldnaturschutz und der Vollzug der EU-Naturschutzrichtlinie Natura 2000 im Wald sowie die in zunehmendem Maße gesellschaftlich nachgefragte Waldpädagogik gehören ebenfalls zu den Kernaufgaben.
Das Kreisforstamt
Die Struktur der Unteren Forstbehörde orientiert sich an den Bedürfnissen der Kunden nach räumlicher Nähe und ist dezentral organisiert.
Als Beratungs- und Betreuungsinstanz verfügt sie neben den drei Verwaltungsstandorten in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Bopfingen über ein lückenloses Netz von Forstrevieren. Damit verbinden sich hohe fachliche Kompetenz und unmittelbare örtliche und zeitliche Verfügbarkeit für die betreuten Waldbesitzer.
Die Geschäftsbereichsleitung und die wichtigen zentralen Sachgebiete mit den Inhalten Hoheit, Öffentlichkeitsarbeit, Waldpädagogik, Waldnaturschutz und Förderung befinden sich am zentralen Standort in Aalen.
Die Zuständigkeit für die Forstreviere und die forsttechnische Betriebsleitung verteilen sich so auf die Verwaltungsstandorte, dass plausible Führungsspannen realisiert werden können.
Quantifizierung der Aufgaben:
Kostenkalkulation
Personal- und Sachkosten belaufen sich im Haushaltsjahr 2020 auf 2.412.077 Euro. Da es sich bei der Unteren Forstbehörde um eine staatliche Behörde handelt, muss die Finanzierung grundsätzlich vom Land geleistet werden. Dies wird durch verschiedene Regelmechanismen gewährleistet.
1. Hoheitliche Aufgaben
Die Kosten werden im Zuge des Finanzausgleichs (FAG) direkt dem Kreis erstattet.
2. Forsttechnische Betriebsleitung und Beförsterung im Körperschaftswald (ca. 130 Betriebe incl. Kirchenwälder und sonst. Körperschaften)
Die forsttechnische Betriebsleitung erfolgt kostenfrei durch das Land (Untere Forstbehörde). Für die Beförsterung (Leistungen der Revierleitungen) ist ein Entgelt zu entrichten. Das Land gewährt einen Mehrbelastungsausgleich.
3. Forsttechnische Betriebsleitung und Beförsterung im vertraglich betreuten Privatwald (ca. 10 Betriebe)
Für Betriebsleitung und Beförsterung ist ein Entgelt zu entrichten. Die Betriebe können staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen.
4. Fallweise Betreuung des Kleinprivatwaldes (ca. 10.000 Waldbesitzer)
Die Entgeltabrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Die Waldbesitzer erhalten einen landeseinheitlichen, ermäßigten Satz. Der Förderanteil wird dem Kreis vom Land erstattet.
5. Der Kreis leistet einen finanziellen Interessensausgleich für den positiven Beitrag der Wälder zum Klimaschutz und das Gemeinwohl. Ein Beitrag bis zu 10% der Gesamtkosten erscheint angemessen.
6. Die Kalkulation der anteiligen Kosten macht für die vertraglich betreuten Waldbesitzer (Kommunal- und Privatwald) eine Entgelterhöhung von durchschnittlich 10 % im Vergleich zum derzeitigen Niveau erforderlich. Die individuelle staatliche Förderung bzw. der Mehrbelastungsausgleich bei Kommunen wird dabei berücksichtigt. Eine Preisanpassung ist seit dem Jahr 2005 nicht mehr erfolgt.
Finanzierung und Folgekosten
Im Rahmen der Gesamtkostenkalkulation leistet der Ostalbkreis einen Interessensausgleich für Gemeinwohlleistungen und für den Klimaschutz der Wälder in Höhe von maximal 240.000 €.
Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Reck, Dezernat III gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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