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Vorlage - 226/2019  

 
 
Betreff: Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2020 und weitere Gültigkeit der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises vom 01.01.2019
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
22.10.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung ungeändert beschlossen   
Kreistag
05.11.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1. Abfallgebührenkalkulation 2020
2. Abfallwirtschaftssatzung vom 01.01.2019

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

 

I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 wird zugestimmt.

 

3.        Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
 

  1. Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) bleibt unverändert.

 

  1. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 3 AWS) sowie die Gebührensätze für Bioabfälle (§ 31 AWS) bleiben unverändert.

 

  1. Die Gebühr für die mit den Entsorgungsscheinen beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Eilservice“ bleibt unverändert (§ 29 Abs. 5 AWS).

 

  1. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 AWS) und die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) bleibt unverändert.

 

  1. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
     
  2. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem derzeit vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst. Die Verzinsung bzw. geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2020 beläuft sich auf 386.816,33 €.

 

  1.               Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt 1.031.144 € als Einnahme zugeführt.
     
  2. Im Hausmüllbereich wird der Überschuss aus dem Jahr 2015 in Höhe von

703.798,46 €, sowie der Überschuss aus dem Jahr 2016 in Höhe von 168.796,97 € als Einnahme verrechnet. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Überschuss aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1.576,44 €, sowie ein anteiliger Überschuss aus dem Jahr 2017 in Höhe von 7.412,54 € abgedeckt. 

 

 

II. Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 01.01.2019 gilt unverändert weiter (Anlage 2).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I.  Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2020

 

Die Abfallgebühren wurden nach einer Gebührensenkung im Jahr 2014 um rd. 5,0 %, einer Senkung im Jahr 2016 um rd. 3,6 %, einer weiteren Senkung im Jahr 2017 um rd. 8,0 % und somit um insgesamt 16,6 % in den vergangen Jahren gesenkt. Seit 2018 können die Gebühren zum dritten Mal in Folge stabil gehalten werden.

 

Im Hausmüllbereich wird der Überschuss aus dem Jahr 2015 in Höhe von 703.798,46 , sowie der Überschuss aus dem Jahr 2016 in Höhe von 168.796,97 € als Einnahme verrechnet. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Überschuss aus dem Jahr 2016 in Höhe von 1.576,44 €, sowie ein anteiliger Überschuss aus dem Jahr 2017 in Höhe von 7.412,54 € abgedeckt.

Für das Jahr 2019 zeichnet sich in beiden Bereichen ab, dass voraussichtlich kein belastender Fehlbetrag entstehen wird.

 

Die Abfallmengen und Veranlagungszahlen des Jahres 2020 wurden unter den Prämissen aus Hochrechnungen der bisher angefallenen Mengen und Veranlagungsstatistiken geplant.

 

Neben den bereits genannten Faktoren wurden folgende wesentliche Punkte in die Kalkulation der Abfallgebühren 2020 einbezogen:

 

a)         Die kalkulatorische Abschreibung der Deponie Reutehau erfolgt wie bisher mengenmäßig. Die kalkulatorische Verzinsung wurde auch für das Jahr 2020 in Anlehnung an das weiterhin niedrige Zinsniveau sowohl für das Eigen- als auch Fremdkapital nach der Durchschnittswertmethode mit einem Mischzinssatz in Höhe von 3 % angesetzt. Diesen Kosten steht die von der GOA zu entrichtende Pacht für die Nutzung der Deponie (nach Übertragung der Entsorgungspflicht für die im Rahmen der Selbstanlieferung überlassenen Abfälle) als Einnahme gegenüber.

 

b)        Für die Nachsorge der stillgelegten Hausmülldeponien Ellert, Heubach-Buch, Blasienberg sowie Teile der Deponie Reutehau und Herlikofen sind Entnahmen von rund 1,0 Mio. € aus den angesammelten Rücklagen vorgesehen. Den Nachsorgerücklagen wird wie in den Vorjahren die Verzinsung (aktuell mit 3 %) des angesammelten Kapitals zugeführt.

 

 Der geplante Rücklagenstand zum 31.12.2020 beträgt:

 

 - für die Hausmülldeponien 11.179.941,55

 - für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen 1.599.347,56

 

c)         Die Kosten und Erlöse der GOA wurden entsprechend den Verträgen nach der Ausschreibung der abfallwirtschaftlichen Leistungen geplant. Das Entgelt beträgt für die gebührenrelevanten abfallwirtschaftlichen Leistungen im hoheitlichen Bereich rund 18,4 Mio. € und ist Ergebnis der Ausschreibung der abfallwirtschaftlichen Dienstleistung.

 

d)        Aus dem zu erwartenden Gewinn der GOA werden dem Abfallhaushalt rund 1.031.144 als Einnahme zugeführt. 

 

e)         Die Verteilung der gebührenfähigen Kosten auf die Jahresgebühren und die Leerungsgebühren erfolgt wie in den Vorjahren.

 

Insgesamt ergeben sich nach der Kalkulation im Abfallhaushalt 2020 mit rund 21,23 Mio. € etwas höhere über Gebühren abzudeckende Kosten wie im Vorjahr (20,9 Mio. €). Nach der Mengenplanung decken die erzielbaren Einnahmen mit gleichbleibenden Gebührensätzen die geplanten Kosten in der Abfallwirtschaft des Jahres 2020 ab. Eine Änderung der Gebühren ist somit nach der Planung nicht erforderlich.

 

Die Gebührenkalkulation 2020 ist als Anlage 1 beigefügt.
 

 

II. Weitere Gültigkeit der bisherigen Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises

 

Die derzeit gültige Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wurde am 06.11.2018 im Kreistag beraten und beschlossen und ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten.

 

Für das Jahr 2020 ergeben sich keine Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung - weder grundsätzlicher noch redaktioneller Art. Diese soll daher unverändert weitergelten.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Ergeben sich aus den Kalkulationsunterlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

1. Abfallgebührenkalkulation 2020

2. Abfallwirtschaftssatzung vom 01.01.2019

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Bernhard, Geschäftsbereich Controlling und Beteiligungsmanagement

gez. Kuhn, GOA

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Abfallgebührenkalkulation 2020 (117 KB)    
Anlage 2 2 2. Abfallwirtschaftssatzung vom 01.01.2019 (233 KB)