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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag stimmt gemäß § 48 LKrO i. V. m. § 102b GemO sowie § 105a GemO und 106 GemO der Verschmelzung der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH und der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH auf die Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH nach §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 46 ff. UmwG vorbehaltlich der Abstimmung mit der Finanzverwaltung zu.
Sachverhalt/Begründung
Die Bereitstellung der Service-Dienstleistungen (Küche, Reinigung etc.) für die Betriebsstätten der Kliniken Ostalb gkAöR erfolgt aktuell noch über eine historisch gewachsene Struktur aus drei selbständigen Servicegesellschaften der drei bis zum 31. Dezember 2016 noch bestehenden Klinik-Eigenbetriebe. Diese drei Servicegesellschaften sind
Im Zuge der Neustrukturierung der Kliniken Ostalb gkAöR soll nun auch eine Verschmelzung der drei Servicegesellschaften zu einer klinikeigenen Tochtergesellschaft erfolgen, welche die Service-Dienstleistungen in eigener Führungs-, Leitungs- und Organisationsstruktur für die Betriebsstätten der Kliniken mit hoher Qualität und Wirtschaftlichkeit erbringt. Hierzu sollen die Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH und die Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH auf die Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH nach den Bestimmungen der §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 46 ff. des Umwandlungsgesetzes (UmwG) verschmolzen werden. Die übertragenden Gesellschaften sollen ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die übernehmende Gesellschaft übertragen. Aus umwandlungsrechtlichen Gründen ist bei den übertragenden Gesellschaften eine Schlussbilanz zugrunde zu legen, die auf einen höchstens 8 Monate vor der Anmeldung zurück liegenden Stichtag (hier: 31. Juli 2019) aufgestellt worden ist. Wirksam werden die Verschmelzungen mit der Eintragung in das Handelsregister bei der übernehmenden Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH, die gleich Anfang Januar 2020 erfolgen soll.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 23. September 2019 den Grundsatzbeschluss zur Verschmelzung gefasst. Die Gesellschaft soll zukünftig in eigener Führungs- und Organisationsstruktur ohne externes Management als 100%iges Tochterunternehmen der Kliniken Ostalb gkAöR geführt werden.
Gemäß § 48 der Landkreisordnung (LKrO) i.V.m § 102b Abs. 3 Gemeindeordnung
Im Zuge der Übernahme des Geschäftsanteils des privaten Minderheitsgesellschafters KDS an der damaligen Ostalb-Klinikum Service GmbH zum 1. Juli 2019 wurde mit Zustimmung des Verwaltungsrats am 4. Juni 2019 auch der Gesellschaftsvertrag bereits neu gefasst (vgl. Anlage 1) und die Gesellschaft in „Servicegesellschaft Ostalb Klinken mbH“ umfirmiert. Der Gesellschaftsvertrag wurde so gestaltet, dass die Aufnahme der beiden anderen Servicegesellschaften ohne eine weitere Änderung an diesem möglich ist. Die formellen Bestimmungen der GemO wurden in der Neufassung des Gesellschaftsvertrags beachtet und deren Gesetzmäßigkeit am 24. Juni 2019 von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.
Nachdem bei der Verschmelzung gesellschaftsrechtliche Aspekte im Vordergrund stehen und Aufgaben bzw. Leistungsumfang sowie Kapital der bisher getrennten Geschäftstätigkeit der Gesellschaften durch die Verschmelzung keine Änderungen erfahren sollen, werden auch die materiellen Voraussetzungen der GemO erfüllt.
Finanzierung und Folgekosten
Aus der Verschmelzung der drei Servicegesellschaften zu einer Servicegesellschaft
Anlagen
Anlage 1: Bestehender Gesellschaftsvertrag Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH Anlage 2: Schlussbilanz der Servicegesellschaft St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen mbH zum 31. Juli 2019 Anlage 3: Schlussbilanz der Servicegesellschaft Stauferklinikum mbH zum 31. Juli 2019 Anlage 4: Entwurf Verschmelzungsverträge
Sichtvermerke
gez. Wagenknecht, Stabsstelle gez. Schneider, Vorstand gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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