Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Die Herren Jürgen Scherer (Feuerwehr Aalen), Klaus Kurz (Feuerwehr Bopfingen), Uwe Schubert (Schwäbisch Gmünd) und Wolfgang Hörmann (Feuerwehr Ellwangen) werden auf Vorschlag der Kommandanten der Feuerwehren des Ostalbkreises zu stellvertretenden Kreisbrandmeistern für den Ostalbkreis (Ehrenbeamter) für den Zeitraum vom 1.11.2019 bis 31.10.2024 wiederbestellt.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 23 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat jeder Landkreis einen oder mehrere Kreisbrandmeister und deren Stellvertreter zu bestimmen. Sie sind als Ehrenbeamte auf die Dauer von 5 Jahren zu berufen.
Der Kreistag des Ostalbkreises hat am 21.10.2014 die Herren Jürgen Scherer (Feuerwehr Aalen), Klaus Kurz (Feuerwehr Bopfingen), Uwe Schubert (Feuerwehr Schwäbisch Gmünd) und Wolfgang Hörmann (Feuerwehr Ellwangen) als stellvertretende Kreisbrandmeister gewählt. Nachdem die fünfjährige Amtszeit mit Ablauf des 31. Oktober 2019 endet, ist eine Wiederbestellung vorzunehmen. Die oben genannten Personen haben sich bereit erklärt, die Funktion des stellvertretenden Kreisbrandmeisters für weitere fünf Jahre auszuüben. Die gesetzlich notwendige Anhörung der Feuerwehrkommandanten im Ostalbkreis fand am 26. September 2019 im Rahmen einer Dienstbesprechung statt. Dabei wurde der Wiederbestellung einstimmig zugestimmt. Finanzierung und Folgekosten
Nach der derzeit gültigen Satzung für die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit erhalten derzeit die stellvertretenden Kreisbrandmeister eine monatliche Entschädigung von je 50,00 EUR, also 600 EUR im Jahr.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |