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Vorlage - 214/2019  

 
 
Betreff: Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für
Arbeit und Grundsicherung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung
08.10.2019 
Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Es werden folgende stellvertretende Vorsitzende, die den Landrat als Vorsitzenden des Kreistags und seiner Ausschüsse im Verhinderungsfall im Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung vertreten, aus der Mitte des Ausschusses gewählt:

 

1. Stellvertreter:     Manfred Fischer (CDU)

 

2. Stellvertreter:    Dr. Rolf Siedler (Bündnis 90/Die Grünen)

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 17 Kreisrätinnen und Kreisräten. Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfall vertreten. Die Reihenfolge der Stellvertretung bestimmt der Ausschuss.

 

In Absprache der Fraktionen werden folgende Personen für den Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung vorgeschlagen:

 

1. Stellvertreter:     Manfred Fischer (CDU)

 

2. Stellvertreter:    Dr. Rolf Siedler (Bündnis 90/Die Grünen)

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Erhardt i. V. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat