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Vorlage - 196/2019  

 
 
Betreff: Landratswahl 2020 - Bildung eines besonderen beschließenden Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
05.11.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Zur Vorbereitung der Wahl des Landrats* wird gemäß § 39 Absatz 2 der Landkreisordnung ein besonderer beschließender Ausschuss gebildet, der sich aus 13 Mitgliedern zusammensetzt.

 

Entsprechend dem Vorschlag aus den Reihen der Fraktionen gehören dem besonderen beschließenden Ausschuss folgende Mitglieder des Kreistags an:

 

 

CDU-Kreistagsfraktion:

 

Ordentliche Mitglieder  Stellvertretende Mitglieder

 

Dr. Joachim Bläse   Christoph Konle

Daniela Dinser   Stephanie Eßwein

Andrea Schnele   Manfred Fischer

Georg Ruf    Inge Birkhold

 

 

Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Ordentliche Mitglieder  Stellvertretende Mitglieder

 

Martina Häusler   Veronika Gromann

Bennet Müller    Volker Grab

 

 


SPD-Kreistagsfraktion:

 

Ordentliche Mitglieder  Stellvertretende Mitglieder

 

Dr. Carola Merk-Rudolph  Sigrid Heusel

Thilo Rentschler   Frederick Brütting

 

 

Kreistagsfraktion Freie Wähler Ostalbkreis:

 

Ordentliche Mitglieder  Stellvertretende Mitglieder

 

Peter Traub    Herbert Witzany

Karl Hilsenbek   Gerd Dannenmann

 

 

AfD-Kreistagsfraktion:

 

Ordentliches Mitglied  Stellvertretendes Mitglied

 

Susanne Mützel   Andreas Wörner

 

 

Kreistagsfraktion DIE LINKE:

 

Ordentliches Mitglied  Stellvertretendes Mitglied

 

Cynthia Schneider   Alexander Relea-Linder

 

 

Gruppierung FDP:

 

Ordentliches Mitglied  Stellvertretendes Mitglied

 

Manuel Reiger   Michael Lang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Gender-Erklärung

Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Zur Vorbereitung der Wahl des Landrats ist gemäß § 39 Abs. 2 Landkreisordnung Baden-Württemberg (LKrO) ein besonderer beschließender Ausschuss aus der Mitte des Kreistags zu bilden. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens sechs Mitgliedern (§ 35 Absatz 1 LKrO).

 

Die Zusammensetzung des besonderen beschließenden Ausschusses sollte einerseits dem Ergebnis der Kommunalwahlen vom 26. Mai 2019 entsprechen, andererseits sollten alle Fraktionen und Gruppierungen im Ausschuss vertreten sein. Gleichzeitig soll die Größe des Gremiums in einem überschaubaren Rahmen bleiben.

 

Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 30. September 2019 die Empfehlung ausgesprochen, dass dem besonderen beschließenden Ausschuss zur Vorbereitung der im Jahr 2020 stattfindenden Landratswahl 13 Mitglieder angehören sollen, welche sich auf die einzelnen Fraktionen bzw. Gruppierungen – analog der Zusammensetzung des Ältestenrats – wie folgt verteilen:

 

CDU-Fraktion:      4

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:    2

SPD-Fraktion:       2

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis:    2

AfD-Fraktion:       1

Fraktion Die Linke:      1

Gruppierung FDP:      1

 

Gemäß § 39 Abs. 2 S. 1 LKrO wählt der Ausschuss aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen oder mehrere Stellvertreter. Der Landrat selbst kann nicht Mitglied oder Vorsitzender sein (§ 39 Absatz 2 S. 2 LKrO). Die erste Sitzung ist von dem an Lebensjahren ältesten Ausschussmitglied einzuberufen.

 

Der besondere beschließende Ausschuss entscheidet über die öffentliche Ausschreibung der Stelle des Landrats, ist zuständig für die Vorlage der Bewerbungen an das Innenministerium und benennt gemeinsam mit dem Innenministerium den bzw. die geeigneten Bewerber. Der Kreistag wählt unter den vorgeschlagenen Personen den Landrat.

 


 

 

 

 


Sichtvermerke

 

gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Seefried, Erste Landesbeamtin