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Antrag der Verwaltung
Zur Vorbereitung der Wahl des Landrats* wird gemäß § 39 Absatz 2 der Landkreisordnung ein besonderer beschließender Ausschuss gebildet, der sich aus 13 Mitgliedern zusammensetzt.
Entsprechend dem Vorschlag aus den Reihen der Fraktionen gehören dem besonderen beschließenden Ausschuss folgende Mitglieder des Kreistags an:
CDU-Kreistagsfraktion:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Dr. Joachim Bläse Christoph Konle Daniela Dinser Stephanie Eßwein Andrea Schnele Manfred Fischer Georg Ruf Inge Birkhold
Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Martina Häusler Veronika Gromann Bennet Müller Volker Grab
SPD-Kreistagsfraktion:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Dr. Carola Merk-Rudolph Sigrid Heusel Thilo Rentschler Frederick Brütting
Kreistagsfraktion Freie Wähler Ostalbkreis:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Peter Traub Herbert Witzany Karl Hilsenbek Gerd Dannenmann
AfD-Kreistagsfraktion:
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Susanne Mützel Andreas Wörner
Kreistagsfraktion DIE LINKE:
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Cynthia Schneider Alexander Relea-Linder
Gruppierung FDP:
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Manuel Reiger Michael Lang
*Gender-Erklärung Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Sachverhalt/Begründung
Zur Vorbereitung der Wahl des Landrats ist gemäß § 39 Abs. 2 Landkreisordnung Baden-Württemberg (LKrO) ein besonderer beschließender Ausschuss aus der Mitte des Kreistags zu bilden. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens sechs Mitgliedern (§ 35 Absatz 1 LKrO).
Die Zusammensetzung des besonderen beschließenden Ausschusses sollte einerseits dem Ergebnis der Kommunalwahlen vom 26. Mai 2019 entsprechen, andererseits sollten alle Fraktionen und Gruppierungen im Ausschuss vertreten sein. Gleichzeitig soll die Größe des Gremiums in einem überschaubaren Rahmen bleiben.
Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 30. September 2019 die Empfehlung ausgesprochen, dass dem besonderen beschließenden Ausschuss zur Vorbereitung der im Jahr 2020 stattfindenden Landratswahl 13 Mitglieder angehören sollen, welche sich auf die einzelnen Fraktionen bzw. Gruppierungen – analog der Zusammensetzung des Ältestenrats – wie folgt verteilen:
CDU-Fraktion: 4 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 2 SPD-Fraktion: 2 Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis: 2 AfD-Fraktion: 1 Fraktion Die Linke: 1 Gruppierung FDP: 1
Gemäß § 39 Abs. 2 S. 1 LKrO wählt der Ausschuss aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen oder mehrere Stellvertreter. Der Landrat selbst kann nicht Mitglied oder Vorsitzender sein (§ 39 Absatz 2 S. 2 LKrO). Die erste Sitzung ist von dem an Lebensjahren ältesten Ausschussmitglied einzuberufen.
Der besondere beschließende Ausschuss entscheidet über die öffentliche Ausschreibung der Stelle des Landrats, ist zuständig für die Vorlage der Bewerbungen an das Innenministerium und benennt gemeinsam mit dem Innenministerium den bzw. die geeigneten Bewerber. Der Kreistag wählt unter den vorgeschlagenen Personen den Landrat.
Sichtvermerke
gez. Rief, Geschäftsstelle Kreistag gez. Wolf, Dezernat I gez. Kurz, Dezernat II gez. Seefried, Erste Landesbeamtin
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