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Antrag der Verwaltung
Dem Antrag von Herrn Kreisoberverwaltungsrat Wolfgang Klement auf Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Abs. 1 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31. März 2020 wird zugestimmt.
Anmerkung Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2019 den Beschluss dem Kreistag einstimmig empfohlen.
Sachverhalt/Begründung
Herr Kreisoberverwaltungsrat Wolfgang Klement leitet seit 01.05.2000 den Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung in hervorragender Weise. Herr Klement hat seine Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Abs. 1 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des 31. März 2020 schriftlich beantragt. Herr Klement erfüllt die maßgeblichen Voraussetzungen.
Gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Einstellung und Entlassung der leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Finanzierung und Folgekosten
Die anfallenden Personalkosten werden über den Personaletat abgewickelt.
Anlagen
- Antrag auf Versetzung in den Ruhestand
Sichtvermerke
gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Wagenblast, Dezernat VII gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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