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Vorlage - 192/2019  

 
 
Betreff: Versetzung in den Ruhestand von Herrn Kreisoberverwaltungsrat Wolfgang Klement, Leiter des Geschäftsbereichs Sicherheit und Ordnung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen
01.10.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen      
Kreistag
15.10.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Dem Antrag von Herrn Kreisoberverwaltungsrat Wolfgang Klement auf Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Abs. 1 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit Ablauf des

31. März 2020 wird zugestimmt.

 

 

Anmerkung

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2019 den Beschluss dem Kreistag einstimmig empfohlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Herr Kreisoberverwaltungsrat Wolfgang Klement leitet seit 01.05.2000 den Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung in hervorragender Weise. Herr Klement hat seine Versetzung in den Ruhestand gemäß § 40 Abs. 1 Ziffer 1 des Landesbeamtengesetzes mit

Ablauf des 31. März 2020 schriftlich beantragt. Herr Klement erfüllt die maßgeblichen Voraussetzungen.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Einstellung und Entlassung der leitenden Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Die anfallenden Personalkosten werden über den Personaletat abgewickelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

- Antrag auf Versetzung in den Ruhestand     

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Erhardt, Geschäftsbereich Personal

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Pavel, Landrat