Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
1. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)
a) den Jahresabschluss 2018 festzustellen und einen Defizitausgleich zu genehmigen
b) die Entnahme der Zuschüsse des Ostalbkreises aus 2018 aus der Kapitalrücklage zu genehmigen
c) dem Wirtschaftsplan 2020 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft zuzustimmen
d) das Büro Veit Reinhart Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aalen zum Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2019 zu bestellen.
2. Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zuzustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1 a) Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Genehmigung des
Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Als Ergänzung zum Prüfungsauftrag wurde eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vorgenommen.
Der Jahresabschluss 2018 wurde vom Büro Veit Reinhart Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aalen geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde am 21. Februar 2019 erteilt.
Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2018 weist eine Bilanzsumme (Anlage 1) in Höhe von 142.011,50 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 146.996,86 Euro aus. Berücksichtigt man die an die WiRO im Geschäftsjahr 2018 zugeflossenen Zuschüsse des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 105.000 Euro, ergibt sich ein Defizit von 41.996,86 Euro.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 27. März 2019 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 41.996,86 Euro auszugleichen. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Defizitausgleichsbetrag von 27.717,93 Euro. Der Zuschuss wird in die Kapitalrücklage mittels Bareinlage eingezahlt.
Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 1 b) Entnahme aus der Kapitalrücklage
Der unterjährige Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 105.000 Euro und der Defizitausgleichsbetrag von 41.996,86 Euro ist bzw. wird mittels Bareinlage in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Betrag von 146.996,86 Euro wird zur Deckung des Verlusts aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus der Kapitalrücklage entnommen.
Zu 1 c) Genehmigung des Wirtschaftsplans 2020 und des fünfjährigen Finanzplans
Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen (Anlage 3). Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2019 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Wirtschaftsplan 2020 und den fünfjährigen Finanzplan zu genehmigen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 1 d) Bestellung des Wirtschaftsprüfers
Gemäß § 17 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lageplan aufzustellen und durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen.
Der Aufsichtsrat der WiRO hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2019 der Gesellschafterversammlung empfohlen, das Büro Veit Reinhart Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aalen für die Prüfung 2019 zu bestellen.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 2. Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Gemäß § 7 k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.
Anlagen
Anlage 1: Handelsbilanz zum 31.12 2018 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2018 Anlage 3: Wirtschaftsplan 2020 und fünfjähriger Finanzplan Anlage 4: Jahresbericht über die Aktivitäten der WiRO
Sichtvermerke
geb. Kaiser, WIRO gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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