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Antrag der Verwaltung
Dem nachstehenden Arbeitsmarktprogramm 2020 des Jobcenters Ostalbkreis wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Ausgangssituation und Allgemeines
Als zugelassener kommunaler Träger (zkT) ist der Ostalbkreis für die Verwendung der zu 100 % bundesfinanzierten Haushaltsmittel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jobcenter zuständig. Mit diesen Haushaltsmitteln des Bundes werden die jährlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration in Arbeit finanziert. Die ausgewählten Maßnahmen sind geeignet, um die vom Bund vorgegebenen Ziele bestmöglich zu erreichen. Gleichzeitig sind die vom Beirat und Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung festgelegten Schwerpunkte und Zielgruppen für 2020 berücksichtigt. Im Weiteren wird der Haushaltsentwurf des Jobcenters für den Bereich dieser Eingliederungsleistungen im Arbeitsmarktprogramm vorgestellt.
Abbildung 1: Entstehungsprozess des Arbeitsmarktprogramms
Die vorläufige Aufstellung des Verwaltungshaushaltes 2020 des Jobcenters Ostalbkreis, sowie die geplanten bzw. prognostizierten Aufwendungen für die vom Ostalbkreis zu tragenden Kosten der Unterkunft (KdU) werden in den Gesamthaushaltsplan eingebracht. Mit der endgültigen Zuteilung der Bundesmittel für die Eingliederungsleistungen und das Verwaltungsbudget ist nach den Haushaltsplanberatungen Ende 2019 zu rechnen.
Die Abweichungen zwischen Planung und Prognose 2019 von rund einer Million Euro sind bedingt durch zusätzliche Zuteilungen des Bundes im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sowie nicht planbare Rückzahlungen an das Jobcenter.
Zielgruppen und Schwerpunkte im Arbeitsmarktprogramm 2020
Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung und der Beirat des Jobcenters Ostalbkreis haben anhand der Profillagen der Kunden, der Entwicklungen des Arbeitsmarkts, der Integrationen im vergangenen Jahr sowie der Dauer im Leistungsbezug
- Jugendliche unter 25 Jahren - Ältere ab 50 Jahren - Alleinerziehende und Erziehende - Langzeitarbeitslose über 24 Monate und Langzeitleistungsbezieher über 72 Monate (Zielgruppen des Teilhabechancengesetzes) - Flüchtlinge
als Zielgruppe für das Arbeitsmarktprogramm 2020 festgelegt.
Zielgruppenunabhängig werden Maßnahmen für Menschen mit Integrationsperspektiven, Maßnahmen für Benachteiligte mit mehrfachen aber abbaubaren Hemmnissen sowie Maßnahmen in Verbindung mit Gesundheitsförderung geplant.
Gesundheitsförderung und kommunale Leistungen
Das Thema Gesundheit nimmt in der Beratungs- und Integrationsarbeit eine immer wichtigere Rolle ein. Hier gilt es kluge Strategien zu entwickeln, die berufliche Integrationsmaßnahmen und Gesundheitsförderung verbinden. Durch die Kooperation mit der AOK Ostwürttemberg im Rahmen der gesetzlich verankerten Regelungen zur Primärprävention, betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren konnten bereits einige Projekte umgesetzt werden. Verschiedene Arbeitsgruppen entwickeln jährlich neue Angebote für unterschiedliche Zielgruppen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des SGB V. Die Maßnahmen ergänzen jobcenterfinanzierte Projekte zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Die kommunal finanzierten Leistungen wie Sucht-/Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung werden mit einbezogen.
Gesellschaftliche Teilhabe im Ostalbkreis - Freiwillig dabei
Für Menschen, die auch über das Teilhabechancengesetz nicht mehr in den sozialen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, gibt es das Projekt „Freiwillig dabei“. In Kooperation mit dem regionalen Bündnis für Arbeit und vielen gemeinnützigen Trägern und Institutionen wird durch eine niedrigschwellige, stundenweise Beschäftigung eine soziale Teilhabe ermöglicht. Das Projekt steht unter dem Motto „sich einbringen, mitwirken und teilhaben“. Das Jobcenter kooperiert mit den Trägern Diakonie, Caritas, Kreisverband Aalen des Deutschen Roten Kreuzes, Werkhof Ost, Katholische Betriebsseelsorge, Tafelläden und der a.l.s.o. Schwäbisch Gmünd, um arbeitsmarktfernen Menschen eine ehrenamtliche und sinnbringende Tätigkeit zu bieten. Hier sollen die Menschen neue gesellschaftliche Kontakte knüpfen und ihre Talente und Stärken einsetzen können. Die von den Trägern angebotenen Tätigkeiten sind z.B. in der Unterstützung von sozialen und kirchlichen Einrichtungen, bei der Arbeit mit Senioren, Kranken und pflegebedürftigen Menschen, in der Nachbarschaftshilfe, im Verkauf bei den Tafelläden und Hausmeistertätigkeiten angesiedelt. Unterstützt wird das Projekt vom Regionalen Bündnis für Arbeit. Mit den Fördermitteln können die Träger weitere Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die Teilnehmer/-innen mit der Übernahme von Fahrtkosten unterstützen.
Einzelheiten des Arbeitsmarktprogramms 2020
Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Ostalbkreis beinhaltet die Mittelansätze für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die Förderungen werden je nach gesetzlicher Grundlage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) an Arbeitnehmer (erwerbsfähige Leistungsberechtigte), Arbeitgeber oder Träger gewährt.
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Überblick
Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Mit 2.057.000 Euro sind 35,8 % der Eingliederungsmittel im Bereich Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant. Darunter subsumieren sich die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget (z. B. Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen), Vermittlungs- und Aktivierungsgutscheine für individuelle Maßnahmen zur Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt (z. B. Einzelcoaching), Maßnahmen bei Arbeitgebern (Praktika) sowie Gruppenmaßnahmen bei Trägern, die dem Wettbewerbsrecht unterliegen. Diese Maßnahmen werden ausgeschrieben oder die Verlängerungsoption wird in Anspruch genommen.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) sind fester Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms. Diese Maßnahmen, an denen die Teilnehmer durch individuelle Gutscheine teilnehmen können, müssen nicht ausgeschrieben werden, setzen aber eine Zertifizierung des Trägers voraus. Im Ostalbkreis sind nahezu alle Träger zertifiziert, so dass einige Maßnahmen, die früher noch als Gruppenmaßnahmen ausgeschrieben wurden, über dieses Instrument individuell durchgeführt werden können. Einige Träger von Arbeitsgelegenheiten haben ihre Maßnahmen auf die sog. „produktionsorientierten Tätigkeiten“ umgestellt. Die Vorteile dieser Maßnahmeform sind die Verbindung von Qualifizierung, Arbeit und sozialpädagogischer Betreuung sowie die Möglichkeit, Teilnehmer auch über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus zu fördern. Außerdem müssen die produktionsorientierten Tätigkeiten nicht wettbewerbsneutral sein und kommen somit einer Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt näher. Für Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund sind 273.000 Euro im Mittelansatz enthalten. Die individuelle Vorgehensweise bei den Maßnahmen ermöglicht es, geflüchteten Menschen bei ihrer beruflichen Orientierung und Integration zu unterstützen. Die Maßnahmen können vor der Sprachförderung oder auch parallel oder im Anschluss ergänzend stattfinden. Mit den Maßnahmen werden insgesamt rund 1.000 Menschen jährlich aktiviert, unterstützt und an den allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt. Im Arbeitsmarktprogramm 2020 wurde besonders Wert auf Individualität in Verbindung mit aufsuchender Integrationsarbeit gelegt.
60.000 Euro wurden für Dienstleistungen des ärztlichen Dienstes und des Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit eingeplant. Die Dienstleistungen sind arbeitsmedizinische und psychologische Begutachtungen zum Leistungsvermögen und Fallbesprechungen zwischen Ärzten, Psychologen und Mitarbeiter/-innen des Jobcenters. Durch diese Maßnahmen können die knappen Ressourcen noch passgenauer und zielgerichteter für die Kunden eingesetzt werden.
Maßnahmen zur Qualifizierung
Ein Berufsabschluss oder eine marktnahe Weiterqualifizierung sind wichtige Voraussetzungen, um Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Viele qualifizierungswillige Arbeitsuchende sind den Anforderungen von klassischen Bildungsmaßnahmen zur Erlangung eines qualifizierten Abschlusses aus verschiedenen Gründen jedoch nicht gewachsen. Sie besitzen oft nicht die dafür notwendigen kognitiven oder persönlichen Voraussetzungen.
Der Mittelansatz im Bereich der klassischen Qualifizierungen beträgt mit 200.000 Euro 3,5 % der Eingliederungsleistungen. Gegenüber 2019 wurde der Ansatz um 80.000 Euro erhöht. Trotz dem Jahr für Jahr sinkenden Kundenpotenzial konnten niedrigschwellige Bildungsmaßnahmen konzipiert werden, die dazu geeignet sind, mehr Menschen den Zugang zu ermöglichen. Dies sind beispielsweise Qualifizierungen zur Auslieferungsfahrerin/zum Auslieferungsfahrer (inklusive Erwerb des Führerscheins) und Qualifizierungen für Haushaltsdienstleistungen im Zusammenhang mit Pflegestufen. Obwohl es Bedarfe für qualifizierte Mitarbeiter gibt, ist ein höherer Mittelansatz nicht zielführend. Unter den wenigen potenziellen Teilnehmern entscheiden sich viele eher für eine Arbeitsaufnahme bzw. geben die Maßnahmen frühzeitig zugunsten einer Tätigkeit im Helferbereich auf. Häufig gibt es auch Abbrüche wegen Überforderung und/oder gesundheitlicher Probleme.
Weitere Schwerpunkte der beruflichen Qualifizierung sind der Erwerb eines Berufsabschlusses durch betriebliche Umschulungen in Voll- und Teilzeit sowie marktnahe Qualifizierungen in den Bereichen Metall, Lager, Dienstleistungen, Pflege und Erziehung. Insbesondere Alleinerziehende sollen durch die Förderung einer Umschulung in Teilzeit unterstützt werden. Im Ansatz sind auch Mittel für Flüchtlinge enthalten.
Beschäftigung begleitende Leistungen
Für beschäftigungsbegleitende Leistungen sind Mittel in Höhe von 1.338.000 Euro (23,3 % der Eingliederungsmittel) geplant. Der gegenüber 2019 erneut erhöhte Mittelansatz ergibt sich aus den neuen Instrumenten des Teilhabechancengesetzes.
Den größten Teil nimmt das neue Regelinstrument § 16i SGB II - Teilhabe am Arbeitsmarkt - ein. Mit diesem Instrument können Leistungsbezieher, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre im Leistungsbezug gestanden haben gefördert werden. Die Förderdauer beträgt 5 Jahre und es wird in den ersten beiden Jahren 100 % des Mindestlohns bzw. des Arbeitsentgelts gefördert. In den Förderjahren 3-5 wird der Zuschuss an den Arbeitgeber dann jeweils um 10 % reduziert. Im Eingliederungsbudget werden hier zusätzlich zu den bereits in 2019 bewilligten Mitteln (s. Vorbindungen) 450.000 Euro für neue Förderfälle geplant. Neben den 50 geförderten Arbeitsplätzen in 2019 entspricht dies 20 zusätzlichen Förderungen. Perspektivisch strebt das Jobcenter in einem Zeitraum von 5 Jahren die Förderung von 150 Arbeitsplätzen am sozialen Arbeitsmarkt an. Die Arbeitsplätze werden bei Beschäftigungsträgern, im Umfeld von Behinderten- und Pflegeeinrichtungen, Kommunen und bei besonders sozial engagierten Unternehmen in Industrie und Handwerk finanziell unterstützt.
Der Mittelansatz der Beschäftigung begleitenden Leistungen wird durch Sonderzuteilungen für den unbefristeten Beschäftigungszuschuss in Höhe von 295.000 Euro ergänzt. Insgesamt werden für die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen 2.483.000 Euro (Alt-und Neubindungen) zur Verfügung gestellt.
Spezielle Maßnahmen für Jüngere
Im Bereich spezielle Maßnahmen für Jüngere sind 5,4 % der Ausgaben geplant. Die Gesamtausgaben für Jugendliche unter 25 Jahren belaufen sich jedoch tatsächlich auf rund 15 % (933.000 Euro) des Budgets, da ein Großteil der Projekte im Bereich Vermittlung, Aktivierung und berufliche Eingliederung enthalten sind. Der Anteil der Jugendlichen an den Gesamtarbeitslosen SGB II beträgt 5,3 %. Die Erhöhung der speziellen Maßnahmen ergibt sich aus einer Erhöhung der Plätze und Förderhöhe für die Einstiegsqualifizierung sowie den Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher nach § 16h SGB II. Die Maßnahmen sollen Jugendliche, die nicht mehr bei den sozialen Sicherungssystemen angedockt sind, wieder an diese heranführen. Klassischerweise sind dies Wohnsitzlose, Schul- und Ausbildungsverweigerer, „Ausreißer“ etc. In enger Zusammenarbeit mit der mobilen Jugendarbeit in den Städten Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen wird das Ziel „Im Ostalbkreis geht uns kein junger Mensch verloren“ verfolgt. Die Maßnahmen laufen bereits seit 01.09.2018 und sollen mit einem Mittelansatz von insgesamt 250.000 Euro fortgeführt werden.
Leistungen für Menschen mit Behinderung
Der Mittelansatz bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beträgt 0,9 % der Gesamtausgaben. Dies entspricht 50.000 Euro. Die Erfahrung aus den Vorjahren zeigt, dass Rehabilitanden häufiger den Zugang zu den allgemeinen Maßnahmen finden und gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen von deren Inhalt profitieren. Der Ansatz der Inklusion wird hier mit gutem Erfolg umgesetzt. Nur noch sehr vereinzelt werden spezielle Reha-Maßnahmen benötigt. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen werden Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaften vorrangig gefördert.
Beschäftigung schaffende Maßnahmen
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten (AGH) zugewiesen werden (§16d SGB II). Diese müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten kommt nur dann in Frage, wenn keine Vermittlung in Arbeit und keine anderen Maßnahmen möglich sind.
Im Ostalbkreis werden AGH von Kommunen (z. B. Aufsicht in Bibliotheken, zusätzliche Betreuung in Kindergärten oder Sonderschulen), sozialen Institutionen und Vereinen (z.B. zusätzliche Altenbetreuung, Mithilfe in Tafelläden) sowie bei Beschäftigungsträgern angeboten. Die Beschäftigungsträger bieten Arbeitsmöglichkeiten wie z. B. im Möbellager an, die speziell zur Beschäftigung von besonders arbeitsmarktfernen Arbeitslosen eingerichtet wurden. Sie bieten eine auf die Bedarfe der Kunden ausgerichtete Arbeitsanleitung an. Träger von Arbeitsgelegenheiten erhalten eine Maßnahmekostenpauschale. Diese deckt die im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten erforderlichen Kosten (wie z. B. Anleitungspersonal, Mieten, Sachkosten und sozialpädagogische Betreuung) ab. Der Haushaltsansatz bei den Arbeitsgelegenheiten beläuft sich auf 300.000 Euro und entspricht 7,5 % des Eingliederungstitels.
Altbindungen aus den Vorjahren
Im Arbeitsmarktprogramm 2020 sind Altbindungen aus den Vorjahren in Höhe von 1.475.000 Euro beinhaltet. Diese Vorbindungen ergeben sich aus längerfristigen Förderungen, wie z. B. Qualifizierungen, Maßnahmen, die über den Jahreswechsel hinaus gehen, Rehabilitationsmaßnahmen für Behinderte in Höhe von 625.000 Euro und langfristigen Zuschüssen zu Arbeitsentgelten an Arbeitgeber im Rahmen des Teilhabechancengesetzes in Höhe von 850.000 Euro.
Ausgaben ohne Sonderzuteilungen
Die Ausgaben im Arbeitsmarktprogramm 2019 belaufen sich ohne Sonderzuteilungen auf 4.000.000 Euro.
Zweckgebundene Sonderzuteilungen
Das Jobcenter Ostalbkreis erhält in 2019 Sonderzuteilungen für die Förderung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse mit Beschäftigungszuschuss in Höhe von 300.000 Euro sowie Sonderzuteilungen zur Ausfinanzierung des ESF-Bundesprogramms in Höhe von 10.000 Euro. Die Zuteilungen sind zweckgebunden und können nicht innerhalb des Arbeitsmarktprogramms umgeschichtet werden. Die Fördermittel des Landes Baden-Württemberg für die Jobinitiative Ostalbkreis finden im Haushaltsplan des Ostalbkreises Berücksichtigung. Gesamtsumme Eingliederungsmittel
Mit den Sonderzuteilungen stehen für das Arbeitsmarktprogramm 2019 insgesamt 6.045.000 Euro zur Verfügung.
Zusammenfassung
Wie bereits 2019 soll die Förderung von Arbeitsverhältnissen ein besonderer Schwerpunkt in 2020 sein, nach dem Grundsatz „Wir fördern Arbeit statt Arbeitslosigkeit“. Das neue Teilhabechancengesetz trat am 01.01.2019 in Kraft. Mit den Regelinstrumenten werden Menschen gefördert, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind oder seit mindestens sechs Jahren im Leistungsbezug sind. Die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Arbeit und Arbeitsgelegenheiten umfasst zusammen mit den Altbindungen 2.783.000 Euro. Das entspricht rund 46 % des Gesamtbudgets.
Der weitere Schwerpunkt liegt im Bereich der Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt.
Finanzierung und Folgekosten
Gem. § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit diese von den Jobcentern erbracht werden. Ausgenommen von der Finanzierung durch den Bund sind die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II wie Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Der Eingliederungstitel für Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung und die Sonderzuteilungen werden zu 100 % aus Bundesmitteln finanziert.
Anlagen
Arbeitsmarktprogramm 2020 des Jobcenters Ostalbkreis in Zahlen.
Sichtvermerke
gez. Koch, Geschäftsbereichsleiter gez. Urtel, Dezernat V gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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