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Antrag der Verwaltung
a) Dr. Eberhard Schwerdtner (CDU) zum 1. weiteren stellvertretenden Vorsitzenden und b) Volker Grab (B90/Die Grünen) zum 2. weiteren stellvertretenden Vorsitzenden.
a) Dr. Eberhard Schwerdtner (CDU) zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und b) Volker Grab (B90/Die Grünen) zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Sachverhalt/Begründung
Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Kliniken Ostalb gkAöR ist der Landrat kraft Amtes Mitglied und Vorsitzender des Verwaltungsrats. Der Kreistag wählt einen Stellvertreter, der den Landrat als Vorsitzender des Verwaltungsrats im Verhinderungsfall vertritt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 29.11.2016 mit Wirkung ab 01.01.2017 für eine fünfjährige Wahlzeit die Erste Landesbeamtin, Frau Gabriele Seefried, zur Stellvertreterin nach § 8 Abs. 1 S. 4 der Satzung der Kommunalanstalt gewählt.
Nach § 8 Abs. 3 der Anstaltssatzung wählen die Mitglieder des Verwaltungsrats aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitz innehaben, wenn sowohl der Vorsitzende als auch dessen Vertreter nach § 8 Abs. 1 S. 4 verhindert sind.
Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien ist nach dem Eigenbetriebsgesetz und gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs ein beschließender Ausschuss des Kreistags. Die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt nach § 35 der Landkreisordnung.
In Absprache mit den Fraktionen wird vorgeschlagen, Dr. Eberhard Schwerdtner (CDU) zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Volker Grab (B90/Die Grünen) zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien zu wählen. Die Personenidentität in beiden Gremien ist zu empfehlen, da der Verwaltungsrat der Kliniken und der Betriebsausschuss Klinikimmobilen in der Regel gemeinsam tagen.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Wagenknecht, Stabsstelle 01 gez. Pavel, Verwaltungsratsvorsitzender
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