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Vorlage - 176/2019  

 
 
Betreff: Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien
Status:öffentlich  
Federführend:Stabsstelle Persönliche Referentin und Leiterin Diversity / Kliniken und Gesundheitsstrategie / Pressereferentin   
Beratungsfolge:
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien Entscheidung
23.09.2019 
Gemeinsame Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

  1. Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR wählt aus seiner Mitte zwei weitere stellvertretende Vorsitzende. Zur Wahl werden in Absprache mit den Fraktionen vorgeschlagen:

a)      Dr. Eberhard Schwerdtner (CDU) zum 1. weiteren stellvertretenden Vorsitzenden und

b)      Volker Grab (B90/Die Grünen) zum 2. weiteren stellvertretenden Vorsitzenden.

 

  1. Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb wählt aus seiner Mitte zwei stellvertretende Vorsitzende. Zur Wahl werden in Absprache mit den Fraktionen vorgeschlagen:

a)      Dr. Eberhard Schwerdtner (CDU) zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und

b)     Volker Grab (B90/Die Grünen) zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Kliniken Ostalb gkAöR ist der Landrat kraft Amtes Mitglied und Vorsitzender des Verwaltungsrats. Der Kreistag wählt einen Stellvertreter, der den Landrat als Vorsitzender des Verwaltungsrats im Verhinderungsfall vertritt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 29.11.2016 mit Wirkung ab 01.01.2017 für eine fünfjährige Wahlzeit die Erste Landesbeamtin, Frau Gabriele Seefried, zur Stellvertreterin nach § 8 Abs. 1 S. 4 der Satzung der Kommunalanstalt gewählt.

 

Nach § 8 Abs. 3 der Anstaltssatzung wählen die Mitglieder des Verwaltungsrats aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitz innehaben, wenn sowohl der Vorsitzende als auch dessen Vertreter nach § 8 Abs. 1 S. 4 verhindert sind.

 

Der Betriebsausschuss Klinikimmobilien ist nach dem Eigenbetriebsgesetz und gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs ein beschließender Ausschuss des Kreistags. Die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt nach § 35 der Landkreisordnung.

 

In Absprache mit den Fraktionen wird vorgeschlagen, Dr. Eberhard Schwerdtner (CDU) zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Volker Grab (B90/Die Grünen) zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien zu wählen. Die Personenidentität in beiden Gremien ist zu empfehlen, da der Verwaltungsrat der Kliniken und der Betriebsausschuss Klinikimmobilen in der Regel gemeinsam tagen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

gez. Wagenknecht, Stabsstelle 01

gez. Pavel, Verwaltungsratsvorsitzender