Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
a) Der Ostalbkreis beantragt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums vom 27.01.2003 Landesmittel zur Förderung der Strukturen in der Tagespflege
b) Die Fördermittel des Landes werden dem Verein P.A.T.E. e.V. während des Bewilligungszeitraums bis zum 31.12.2006 in der jeweils gewährten Höhe zum Ausbau der Strukturen in der Tagespflege im Ostalbkreis zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt/Begründung:
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Der Jugendhilfeausschuss und der Verwaltungs- und Finanzausschuss haben in ihren Sitzungen am 01.12.2000 bzw. 12.12.2000 beschlossen, die nachfolgenden Aufgaben der Tagespflege nach § 23 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ab 01.01.2001 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an den freien Träger und Verein Pflegeeltern, Adoptiveltern, Tagesmütter und Eltern - P.A.T.E. e.V. zu übertragen:
Zur Finanzierung dieser übertragenen Aufgaben unterstützt der Ostalbkreis den Verein P.A.T.E. durch die Übernahme der entstehenden Bruttopersonalaufwendungen für eingesetzte Fachkräfte im Gesamtumfang von 100 % einer Personalstelle auf der Basis der Vergütung nach Vb/IVb BAT sowie für eine Verwaltungskraft auf der Basis eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses.
Neben diesen Bruttopersonalaufwendungen trägt der Ostalbkreis auch noch die Kosten der dem freien Träger im Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung entstehenden Fahrten durch den Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen.
Im Haushaltsjahr 2003 sind für den Verein P.A.T.E. e.V. Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 57.250 € eingestellt.
Nach § 5 Abs. 1 des Kooperationsvertrages legt der Verein P.A.T.E. e.V. jeweils zum 30.04. eines Jahres dem Ostalbkreis einen Tätigkeitsbericht vor. Dieser Bericht für das Jahr 2002 ist zwischenzeitlich beim Kreisjugendamt eingegangen und belegt die Anstrengungen des Trägers im Bereich der Tagespflege.
Nach der vorliegenden Jahresstatistik begleitete der Verein zum 31.12.2002 insgesamt 179 Tageseltern von denen 290 Tageskinder im Alter von 0 – 14 Jahren betreut wurden. Davon konnten 55 Tageskinder im Jahre 2002 neu vermittelt werden.
Zur Beratung von Tageseltern/Eltern wurden 583 Beratungsgespräche geführt.
Von 177 abgebenden Eltern waren 104 alleinerziehend. Dabei lässt die Altersstruktur der Tageskinder - 90 Tagespflegekinder von 0 – 3 Jahren, 77 Tagespflegekinder von 3 – 6 Jahren und 123 Tagespflegekinder von 6 – 14 Jahren -, die Bedeutung der Tagespflege als Ergänzung zur Tagesunterbringung in Kinderkrippe und Kindergarten, insbesondere für Alleinerziehende, deutlich erkennen.
Das Engagement des Vereins P.A.T.E. stellt auch eine wesentliche Entlastung für den Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes dar. Durch regelmäßige Gespräche und zwischenzeitlich gemeinsam erarbeitete Arbeitsgrundlagen hat sich auch die Kooperation sehr gut weiterentwickelt.
II. Landesprogramm zur Förderung der Strukturen in der Tagespflege
Am 04.02.2003 hat der Ministerrat von Baden-Württemberg eine Verwaltungsvorschrift über die Förderung der Strukturen in der Tagespflege und über die Gewährung von Zuwendungen zur Altersvorsorge von Tagespflegepersonen, rückwirkend zum 01.01.2003, beschlossen.
Die finanziellen Zuwendungen des Landes sollen das vorhandene Angebot an Tagespflegestellen sichern und den Trägern einen flächendeckenden, bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau dieser Form der Kinderbetreuung ermöglichen. Die wesentliche Zielsetzung der Förderung besteht in der Erweiterung des Betreuungsangebotes für Kleinkinder, auch um damit die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit zu verbessern.
Die Verwaltungsvorschrift beinhaltet folgende wesentliche Regelungen:
a) die Werbung und Gewinnung von Tagespflegepersonen und damit den Ausbau an Tagespflegeplätzen zum Ziel haben;
b) die Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen gewährleisten oder
c) die Beratung, Vermittlung und Begleitung der Personen, die Interesse an der Ausübung der Tagespflege haben, sowie von Tagespflegepersonen und Personensorgeberechtigten der betreuten Kinder sicherstellen und
d) zur Leistungserbringung geeignete Fachkräfte einsetzen.
Die Zuwendungen des Landes werden bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen jedoch nur gewährt, wenn die Stadt- und Landkreise sich mit einem mindest gleich hohen Betrag an der Förderung der Strukturen in der Tagespflege beteiligen.
Die Höhe der Zuwendung des Landes beläuft sich bei Landkreisen mit mehr als 300.000 Einwohnern auf 60.000,00 € pro Jahr. Die Frist zur Antragstellung endet am 30.06.2003. Das Landesprogramm endet am 31.12.2006.
III. Förderung des Vereins P.A.T.E. über das neue Landesprogramm
Der Verein P.A.T.E. ist als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt und nimmt nach dem geltenden Kooperationsvertrag mit dem Ostalbkreis im Rahmen der Delegation seit 01.01.2001 die flächendeckende Organisation der Tagespflegestruktur innerhalb des Ostalbkreises wahr.
Durch seine Arbeit erfüllt der Verein die für den Erhalt der Landesmittel erforderlichen Kriterien. Mit der Erstattung von Personal- und Sachkosten des Ostalbkreises an den Verein P.A.T.E. in Höhe von derzeit 57.250 € sind auch die Voraussetzungen der erforderlichen Komplementärfinanzierung bis auf einen Restbetrag von 2.750 € erfüllt. Dieser ist insofern unerheblich, da der Ostalbkreis zusätzlich noch die eigene Leistung im Bereich der Tagespflege anerkannt bekommt.
IV. Zuwendungen zur Altersvorsorge von Tagespflegepersonen
Mit der Verwaltungsvorschrift über die Förderung der Strukturen in der Tagespflege wurde gleichzeitig auch die Gewährung von Zuwendungen zur Altersvorsorge von Tagespflegepersonen entsprechend angepasst.
Ab 01.07.2003 gewährt das Land für alle Tagespflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Altersvorsorge in Höhe des monatlich hälftigen Mindestbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung, höchstens jedoch 32,00 €. Voraussetzung dafür ist die Leistung eines mindestens gleich hohen Beitrags durch den öffentlichen Jugendhilfeträger. Bis 30.06.2003 belief sich dieser Beitrag zur Altersvorsorge auf monatlich 25,56 €.
Nachdem von seiten des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern beabsichtigt ist, seine seitherigen Empfehlungen zur Tagespflege fortzuschreiben und in diesem Zusammenhang auch die weitere Anpassung der Zuwendungen zur Altersvorsorge von Tagespflegepersonen neu zu regeln, beabsichtigt die Verwaltung, diesen Teil der genannten Verwaltungsvorschrift in Form der erhöhten Altersvorsorgebeträge, nach Vorlage der Empfehlungen des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern in einer der nächsten Sitzungen des Jugendhilfeausschusses gesondert zur Beratung vorzulegen.
V. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund der beispielhaften und kompetenten Arbeit des Vereins P.A.T.E. ist es aus Sicht der Verwaltung, insbesondere auch im Interesse eines Ausbaus der Kleinkindbetreuung, geboten, das Angebot der Landesförderung bis zum 31.12.2006 zu nutzen um damit das Gesamtangebot der Tagesbetreuung im Ostalbkreis maßgeblich zu erweitern.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Landesförderung zu beantragen und dem Verein P.A.T.E. e.V. zum Ausbau der Tagespflege zur Verfügung zu stellen.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuß wurde durch das Sozialdezernat zur Wahrung der Antragsfrist ein Förderanntrag beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt.
VI. Finanzierungen und Folgekosten:
Durch die befristete Inanspruchnahme der Landesförderung entstehen dem Ostalbkreis keine Folgekosten.
Anlagen:
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Sichtvermerke:
Fachamt __________________________________________________ Dauser
Fachdezernent __________________________________________________ Rettenmaier
Hauptamt __________________________________________________ Wolf
Kämmerei __________________________________________________ Hubel
Landrat __________________________________________________ Pavel |
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