Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung und Bewirtschaftung des LEADER-Förderprojekts „Mitfahrbänke-Netzwerk in der Jagstregion“.
Sachverhalt/Begründung
Grundidee
In der LEADER-Jagstregion soll unter Federführung des Landratsamts Ostalbkreis ein Mitfährbänke-Netzwerk als den ÖPNV ergänzendes, freiwilliges Mitnahmesystem aufgebaut werden. Durch einen interkommunalen Ansatz kann die Mobilität über Gemeindegrenzen hinaus verbessert und eine „kritische Masse“ über Information und Einbindung vieler Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Ein einheitlicher Auftritt schafft dabei einen Wiedererkennungswert und Sichtbarkeit.
LEADER-Jagstregion
Die LEADER-Kulisse Jagstregion beteiligt sich in der Förderperiode 2014 - 2020 am EU-Förderinstrument LEADER zur Stärkung und Weiterentwicklung des ländlichen Raums. Auf Basis eines regionalen Entwicklungskonzepts wählt die Aktionsgruppe Projekte aus, die eine LEADER-Förderung erhalten und kann hierbei bis zu 2,7 Mio. EUR an EU-Fördermitteln abrufen.
Die Jagstregion deckt den östlichen Teil des Landkreises ab. Ihr gehören insgesamt 18 Kommunen des Ostalbkreises und 9 Kommunen des Landkreises Schwäbisch Hall an. Im Ostalbkreis sind folgende Kommunen an der Jagstregion beteiligt: Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (ohne Stadtkern), Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört.
Hintergrund
Das Projekt wurde durch den Regionalverband Ostwürttemberg, die LEADER-Aktionsgruppe Jagstregion sowie einigen Kommunen aus der Jagstregion initiiert. Der Ostalbkreis fungiert als Antragsteller in LEADER und übernimmt die Federführung des Projekts für die Kommunen.
Im Projekt Komobil2035 erforscht der Regionalverband Ostwürttemberg, wie Engagement-basierte Mobilitätslösungen den ÖPNV im ländlichen Raum sinnvoll ergänzen können. Die Mitfahrbänke können hier als praxisorientiertes Ergebnis des Projekts implementiert werden. Durch das Projekt wird gleichzeitig der soziale Zusammenhalt der Ortsgemeinschaft gefördert, die Mobilität jedes Einzelnen erhöht und die Umwelt entlastet. Denn bei jeder Fahrgemeinschaft wird automatisch der ökologische Fußabdruck verringert.
Die LEADER-Kulisse Jagstregion bietet sich dabei als Pilotraum für ein Mitfahrbänke-Netzwerk an, da inhaltliche Anknüpfungspunkte zum regionalen Entwicklungskonzept bestehen. Attraktiv ist hier die Förderung durch das LEADER-Programm, deren Antragstellung durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Aktionsgruppe am 24. Juli 2019 zugestimmt wurde.
Projektinhalte und -bestandteile
• Infrastruktur: In den Kommunen der Jagstregion werden Mitfahrbänke aufgestellt. Hierzu identifizieren die Projektgemeinden geeignete Standplätze für die Bänke. Diese werden mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet; wo sinnvoll und notwendig, kann mit den Schildern auch signalisiert werden, in welche Richtung der Fahrtwunsch besteht. Dadurch entsteht ein Netz aus Mitfahrpunkten, das sowohl eine Hin- als auch Rückfahrt ermöglicht.
• Gemeinsame Gestaltung und Werbemaßnahmen: Um einen Wiedererkennungswert zu schaffen, sollen die Bänke einheitlich gestaltet werden. Hierbei ist zu recherchieren, welche Gemeinden schon bestehende Mitfahrbänke aufweisen und wie man diese in das Mitfahrbänke-Netzwerk integrieren kann. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Werbemaßnahmen sollen die Bürgerinnen und Bürger über Zweck und Funktionsweise des Mitfahrbänke-Netzwerks informiert werden.
• Netzwerkkoordination: Die Einführung des Mitfahrbänke-Netzwerks soll durch ein Projektbüro koordiniert werden.
Aufgaben des Ostalbkreises
• Antragstellung in LEADER: Ausarbeitung eines Bewilligungsantrags • Bewirtschaftung des Projekts in Zusammenarbeit mit dem zu beauftragenden Projektbüro • Nach Projektabschluss: Erstellung eines Verwendungsnachweises und Zahlungsantrags; Abrechnung des Projekts mit den Kommunen • Vorfinanzierung der LEADER-Förderung (Zuschuss fließt nach Projektabschluss)
Haftung und Sicherheit
Nach Auskunft der WGV wird hinsichtlich der Aufstellung einer Bank über die bloße Verkehrssicherungspflicht hinaus keine gesteigerte Verantwortlichkeit seitens der Kommunen aus Folgen der Mitnahme von Personen, die diese Bank nutzen, gesehen. Für die Kommune besteht daher Versicherungsschutz über die kommunale Haftpflichtversicherung.
Die Mitnahme von Mitfahrern/-innen ist eine nichtgewerbliche und unentgeltliche Tätigkeit. Aufgrund dessen greift bei Haftungsfragen die private KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Der Versicherungsschutz für Beifahrer umfasst sowohl körperliche als auch Sachschäden. Auch Schäden, die Beifahrer verursachen, sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Wagens gedeckt.
Eine Registrierung von Fahrern in den Gemeinden wird vorgesehen, damit das öffentlich geförderte System eine gewisse Mindestsicherheit für die Mitfahrer bietet. Ein Aufkleber für die Windschutzscheibe kennzeichnet die registrierten Fahrer. Diese Registrierung hat sich in den Kommunen, die bereits Mitfahrbänke aufgestellt haben, bewährt. Die Idee der Mitfahrbänke basiert auf der Solidarität der ländlichen Bevölkerung und einer sozialen Gemeinschaft, darauf dass man sich gegenseitig kennt und hilft. Die Mitfahrt erfolgt eigenverantwortlich. Bei Bedarf kann eine Benutzerordnung für die Mitfahrbänke erarbeitet und bei den Bänken angebracht werden.
Resonanz
Von 27 Kommunen in der Jagstregion haben 16 Kommunen ihre Teilnahme bereits zugesagt. Von sieben Kommunen steht die Rückmeldung noch aus. Drei Kommunen möchten sich nicht am Projekt beteiligen. Finanzierung und Folgekosten
Vorläufiger Kostenplan: Es sind noch Angebote einzuholen.
Für Aufstellung, Pflege und Erhalt der Bänke ist die jeweilige Kommune zuständig.
Finanzierung
Durch den Ostalbkreis findet lediglich eine Vorfinanzierung der Projektkosten statt, die nach Projektabschluss mit den beteiligten Kommunen abgerechnet wird. Insoweit dürften nach Abschluss des Projekts keine Kosten beim Ostalbkreis verbleiben.
Anlage
Anlage 1: Karte der LEADER-Kulisse Jagstregion
Sichtvermerke
gez. Herr Fünfgelder, Wirtschaftsförderung 02 gez. Frau Kurz, GB Nahverkehr gez. Herr Wagenblast, Dezernat VII gez. Herr Kurz, Dezernat II gez. Herr Pavel, Landrat
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