Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
1. Der Kreistag beschließt den in der Anlage beigefügten 2. Gleichstellungs-Aktionsplan.
2. Der Kreistag stellt jährlich 3.500 Euro für Maßnahmen in den Haushalt ein.
Sachverhalt/Begründung
1. Ausgangssituation
Nach der Beratung am 11.02.2014 im Sozialausschuss und Jugendhilfeausschuss und der Verabschiedung am 18.02.2014 im Kreistag unterzeichnete die Landkreisverwaltung im August 2014 die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (Eur.-Charta).
Die Eur.-Charta definiert Grundsätze, die auf lokaler Ebene zu konkretisieren sind. Durch die Unterzeichnung hat sich der Ostalbkreis zur Erarbeitung eines Gleichstellungs-Aktionsplans bereit erklärt. Der Gleichstellungs-Aktionsplan enthält Ziele, Prioritäten, Maßnahmen sowie Ressourcen. Außerdem sind Zeitziele für die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen festgeschrieben.
Für eine Umsetzung bzw. Erarbeitung eines Gleichstellungs-Aktionsplans sind unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche zu beteiligen. Der Ostalbkreis hat deshalb eine Gleichstellungskommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kreistagsfraktionen, Fachabteilungen und anderer Institutionen, gegründet.
Der erste Gleichstellungs-Aktionsplan wurde am 28.03.2017 im Kreistag beschlossen. Über die Umsetzung wurde ein Zwischenbericht erstellt. Dieser wurde dem Kreistag am 24.04.2018 vorgestellt.
2. Fortführung des Projekts
Beim Bürgerdialog am 22.07.2017 wurden Ziele und Maßnahmen in den fünf Handlungsfeldern erarbeitet. Zusätzlich wurden zu Beginn diesen Jahres Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, der Kommission Themen, Probleme und Ideen zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu nennen.
Die Mitglieder der Gleichstellungskommission hatten in intensiver Auseinandersetzung am 03.12.2018 und 27.03.2019 mit den Inhalten der fünf Handlungsfelder, den Ergebnissen des Bürgerdialogs und den Eingaben aus der Bevölkerung 21 Ziele und Maßnahmen definiert. Diese sind im 2. Gleichstellungs-Aktionsplan des Ostalbkreises zusammengestellt (Anlage). Außerdem wurde beschlossen, dass die Maßnahmen in bürgernaher Sprache zu formulieren sind.
Die Umsetzung des Gleichstellungs-Aktionsplan ist ein Prozess. Die Maßnahmen werden zum Teil punktuell oder fortlaufend im Zeitraum 2020-2024 umgesetzt. Über die Umsetzung von Maßnahmen wird im Kreistag und öffentlich berichtet. Hierzu wird 2022 ein Zwischenbericht veröffentlicht werden.
Der 3. Gleichstellungs-Aktionsplan ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Mit der Kommunalwahl gibt es folgende Neuerung in der Kommission:
Die seitherige Kommission empfiehlt einstimmig den 2. Gleichstellungs-Aktionsplan dem Kreistag zum Beschluss.
Finanzierung und Folgekosten
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung und deren Kooperationen. Um eine höhere Effizienz des Gleichstellungs-Aktionsplan zu erhalten, werden 3.500 Euro jährlichen in den Haushalt eingestellt. Es sollen Aktivitäten gefördert werden, die Gleichstellung, Vielfalt und Teilhabe begünstigen. So können Maßnahmen aus dem 2. Gleichstellungs-Aktionsplan wie Meinungsbildung und klischeefreie Berufswahl von Jugendlichen, Abbau von benachteiligenden Strukturen, Kooperationen mit verschiedenen Akteuren, Abbau von Gewalt und vieles mehr umgesetzt werden.
Anlagen
2. Gleichstellungs-Aktionsplan
Sichtvermerke
gez. Venus, Beauftragte für Chancengleichheit gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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