Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt
a) der Übernahme einer Bürgschaft durch den Landkreis in Höhe von 80 % der durch die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH vorgesehenen Kreditaufnahme mit einem Gesamtvolumen von 125.000 € zuzustimmen.
b) auf die Erhebung einer Bürgschaftsgebühr für o. g. Bürgschaft zu verzichten.
Sachverhalt/Begründung
Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR hat in seiner Sitzung vom 21. April 2018 auf Weisung des Kreistags der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Tochtergesellschaft der Kliniken Ostalb gkAöR in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie der Bestellung von Herrn Vorstand Thomas Schneider zum Geschäftsführer zugestimmt.
Die Praxis Dr. Dr. Friedrichson und Kluziak ist seit vielen Jahren eine sehr gut etablierte hausärztliche Schwerpunktpraxis in Westhausen. Neben dem hausärztlichen Basisspektrum bietet die Praxis vielfältige Spezialleistungen wie z. B.
Die Praxis verfügt aktuell über zwei Kassenarztsitze, die von Herrn Dr. Dr. Ulrich Friedrichson und Frau Krystyna Kluziak besetzt sind. Die Fallzahlen bei den Patienten liegen im Vergleich zur Fachgruppe auf einem weit überdurchschnittlichen Niveau. Darüber hinaus versorgt die Praxis die Mehrzahl der Bewohner des Pflegeheims für Menschen im Wachkoma Bopfingen hausärztlich.
In der Gemeinde Westhausen sind keine weiteren Hausärzte niedergelassen. Nach Angaben der KV Baden-Württemberg liegt der Versorgungsgrad für Hausärzte im Mittelbereich „Ostalb 5 Härtsfeld“ derzeit bei 97,4 %. Es besteht damit gemäß der gültigen Bedarfsplanungsrichtlinie keine Niederlassungssperre.
Dies zeigt, dass die hausärztliche Schwerpunktpraxis Dr. Dr. Friedrichson und Kluziak eine strategisch wichtige Bedeutung für die Versorgung der Menschen in der Region und auch für die Kliniken Ostalb hat. Deshalb ist es sinnvoll, im Rahmen der MVZ-Strategie der Kliniken Ostalb, diese Praxis als Teil des Klinik-MVZ fortzuführen.
Die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH hat mit Herrn Dr. Dr. Friedrichson Verhandlungen über den Praxiskauf geführt und die Konditionen geeint. Der Praxisübernahmevertrag und alle hierzu erforderlichen Anlagen (z. B. Inventarliste, Auflistung aller auf die MVZ Ostalb Kliniken gGmbH übergehenden Mitarbeiter/innen, Versicherungsschutz für den Praxisbetrieb) wird aktuell erstellt. Ebenso wurden mit Herrn Dr. Dr. Friedrichson und Frau Kluziak erfolgreich Verhandlungen über die Anstellungsverträge im MVZ geführt. Die beiden Ärzte verzichten entsprechend auf ihre Zulassung zur Anstellung im MVZ mit der Folge, dass sie dann noch mindestens drei Jahre im MVZ arbeiten müssen. Angesichts der Sitzungstermine des Zulassungsausschusses ist der früheste Umsetzungstermin der 01.10.2019.
Für die Praxis Dr. Dr. Friedrichson und Kluziak wurde von der Kliniken Ostalb gkAöR bei einem Sachverständigen ein indikatives Praxiswertgutachten nach Aktenlage in Auftrag gegeben. Das Wertgutachten ermittelt mit Hilfe der modifizierten Ertragswertmethode einen Unternehmenswert als Orientierungsgröße für die Verhandlung des Kaufpreises. Der für die Praxis Dr. Dr. Friedrichson und Kluziak verhandelte Praxiswert in Höhe von 125.000 € liegt deutlich unterhalb des Orientierungswerts aus dem Praxiswertgutachten.
Die MVZ Ostalb Kliniken gGmbH ist mit einem Eigenkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet, welches zum Erwerb der Praxis nicht ausreichend ist. Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR und der Betriebsausschuss Klinikimmobilien hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH zu einer Kreditaufnahme in Höhe von 125.000 € ermächtigt. Mit einer Bürgschaft des Ostalbkreises in Höhe von 80 % des Kreditbetrages wird das MVZ Ostalb Kliniken gGmbH mit den von der Bank als Voraussetzung für einen Kreditvertrag geforderten Sicherheiten ausgestattet.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Schneider, Geschäftsführer gez. Kurz, Dezernat II gez. Pavel, Landrat
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