Bürgerinformationssystem

Vorlage - 146/2019  

 
 
Betreff: Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistags
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
15.07.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung
Neufassung der Geschäftsordnung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistags des Ostalbkreises.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen hat am 2. Oktober 2018 beschlossen, ab der neuen Legislaturperiode die Ratsarbeit auf den digitalen Sitzungsdienst umzustellen und Tablets einzuführen (siehe Sitzungsvorlage 201/2018). Für die papierlose Ratsarbeit muss auch die Geschäftsordnung des Kreistags angepasst werden.

 

Auch wirkt sich das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften, welches insbesondere die Landkreisordnung (LKrO) sowie die Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Landkreisordnung (DVO LKrO) betrifft, auf die vom Kreistag beschlossenen Vorschriften der Geschäftsordnung des Kreistags aus. Im Rahmen der Neufassung der Geschäftsordnung werden dieses Regelungen entsprechend angepasst.

 

Insgesamt soll durch die Neuerungen der Landkreisordnung eine umfassendere Information der Kreisrätinnen und Kreisräte erreicht werden. Außerdem soll deren Beteiligung in den Gremien noch weiter ausgebaut werden. Durch den Einsatz neuer Medien Bekanntgabe von Sitzungsterminen und Inhalten auf der Internetseite der Landkreisverwaltung (Bürgerinformationssystem) sowie die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet soll auch eine größere Transparenz zu Themen des Kreistags und seiner Ausschüsse geschaffen werden. Die Verwaltung hat sich schon frühzeitig dem Thema Digitalisierung geöffnet.

 

 

Elektronischer Sitzungsdienst

 

Nach § 29 Abs. 1 S. 1 der Landkreisordnung (LKrO) kann die Einberufung der Sitzung durch den Landrat „schriftlich oder elektronisch“ erfolgen, dies schließt die Einladung des Kreistags per E-Mail ein. Auch sind entsprechend dieser Regelung die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Das Gesetz selbst enthält zur Form der Bereitstellung keine Aussage. Es steht jedoch der Weg offen, die Nutzung von Ratsinformationssystemen und das Verfahren durch die Geschäftsordnung zu regeln.

 

Künftig erfolgt der Versand der Einladungen zu Sitzungen sowie die Bereitstellung der Sitzungsvorlagen auf elektronischen Weg. Für die Gremiumsmitglieder ist die Stellung von Anträgen und Anfragen künftig auch elektronisch möglich.

 

 

Fraktionen

 

Der in die LKrO neu mitaufgenommene § 26 definiert den Zusammenschluss von Kreisräten zu Fraktionen. Das Nähere über die Bildung der Fraktionen, die Mindestanzahl ihrer Mitglieder sowie die Rechte und Pflichten der Fraktionen regelt die Geschäftsordnung.

 

Da die Geschäftsordnung des Kreistags bereits eine entsprechende Regelung enthält, wird § 3 um die Vorschrift des § 26 a LKrO ergänzt. Es handelt sich hierbei um eine rein redaktionelle Änderung.

 

 


Einberufung der Sitzungen

 

§ 29 Abs. 1 LKrO regelt die Einberufung der Sitzungen, dieser wurde dahingehend geändert, dass der Landrat den Kreistag mit angemessener Frist einzuberufen und rechtzeitig in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag die Verhandlungsgegenstände mitzuteilen hat.

 

§ 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung wird um die genannten Fristen entsprechend den Anforderungen der Landkreisordnung ergänzt.

 

 

Veröffentlichung von Informationen

 

Ergänzend zum § 29 LKrO − Einberufung der Sitzungen i. V. m. Mitteilung der Verhandlungsgegenstände und Beifügen der erforderlichen Unterlagen – wurde die Landkreisordnung um den § 36 a LKrO Veröffentlichung von Informationen ergänzt. Darin ist geregelt, dass der Landkreis auf seiner Internetseite Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse veröffentlicht.

 

Der Ostalbkreis erfüllt dieses Erfordernis bereits seit dem Jahr 2014 in Form eines Bürgerinformationssystems auf seiner Internetseite:

 

https://web.ostalbkreis.de/bi

 

Darum wird auch § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags wie folgt geändert:

„Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen werden gem. § 36 a LKrO auf der Internetseite des Ostalbkreises veröffentlicht.“

 

 

 

Aus Gründen der Vereinfachung sowie der Transparenz ist vorgesehen, die Geschäftsordnung komplett neu zu fassen und nicht nur eine Änderung der betroffenen Paragraphen zu beschließen. In der als Anlage beigefügten Synopse sind die geänderten Paragraphen ersichtlich.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

      Synopse der von der Änderung betroffenen Paragraphen der Geschäftsordnung des Kreistags

      Neufassung der Geschäftsordnung des Kreistags


Sichtvermerke

 

Geschäftsstelle Kreistag

__________________________________________

 

Hauber

 

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung (45 KB)    
Anlage 1 2 Neufassung der Geschäftsordnung (174 KB)