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Vorlage - 133/2019  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag
15.07.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg gehören folgende Mitglieder des Kreistags sowie folgende sonstige Personen an:

 

CDU-Fraktion (11 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder    Ersatzpersonen

 

Klaus Pavel      Ralf Leinberger

Wolfgang Steidle     Wolfgang Hofer

Celestino Piazza     Reinhardt Langer

Karl Bux      Inge Birkhold

Andrea Schnele     Michael Dambacher

Dr. Gunter Bühler     Raimund Müller

Georg Ruf      Manfred Traub

Stefanie Eßwein     Werner Jekel

Erich Knödler      Jochen König

Johannes Barth

Thomas Häfele

 

 

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (6 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder    Ersatzpersonen

 

Volker Grab      Dr. Susanne Garreis

Ulrike Richter      Veronika Gromann

Jupp Jünger      Walter Haveman

Erwin Schweizer     Dr. Reiner Garreis

Bennet Müller      Berthold Weiß

Barbra Bijok      Karl Miller

SPD-Fraktion (5 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder    Ersatzpersonen

 

Frederick Brütting     Jakob Unrath

Selczuk Özer      Jochen Pahlke

Michael Deusch     Herbert Hieber

Ariane Bergerhoff     Sarah Sperfeldt

Quynh Le      Tina Werner

 

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis (5 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder    Ersatzpersonen

 

Herbert Witzany     Johannes Thalheimer

Gerd Dannenmann     Peter Traub

Karl Hilsenbek     Borbély Heidi

Armin Kiemel      Thomas Riede

Martin Mager      Willibald Freihart

 

 

 

Fraktion AfD (2 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder    Ersatzpersonen

 

Jan-Hendrik Czada     Manuel Frey

Michael Hartmann     Henry Gleisdorf

 

 

 

Fraktion Die LINKE (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied    Ersatzperson

 

Luzia Denke      Alexander Relea-Linder 

 

 

 

FDP (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied    Ersatzperson

 

Manuel Reiger     Michael Lang

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 3. Juni und 27. Juni 2019 und in Abstimmungsgesprächen mit den Vertretern der Fraktionen sowie den fraktionslosen Mitgliedern des neu gewählten Kreistags hat man sich darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien grundsätzlich im Wege der Einigung erfolgt. Die Besetzung für die Verbandsversammlung des Regionalverbands kann jedoch nicht im Wege der Einigung erfolgen, da die Wahl zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Von den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern sind die im Beschlussantrag der Verwaltung genannten Wahlvorschläge gemacht worden.

 

Gemäß 35 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) sind die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Amtszeit des neugewählten Kreistags zu wählen. Die Amtszeit des am 26. Mai 2019 gewählten Kreistag beginnt am 15. Juli 2019. Somit sind die Mitglieder der Verbandsversammlung der Regionalverbände zwischen dem 15. Juli 2019 und dem 31. August 2019 zu wählen.

 

Die Gesamtzahl der Mitglieder der Verbandsversammlung errechnet sich nach § 35 Abs. 3 LPlG aus der Einwohnerzahl des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim. Die Zahl der Mitglieder beträgt mindestens 40, in Regionalverbänden mit mehr als 400.000 Einwohnern in der Region erhöht sich diese Zahl für je weitere angefangene 30.000 Einwohner um zwei, höchstens jedoch auf 80. Bei einer Einwohnerzahl von 313.370 Einwohnern im Ostalbkreis und 132.327 Einwohnern im Kreis Heidenheim sind für den Ostalbkreis 31 Mitglieder, für den Kreis Heidenheim 13 Mitglieder in die Verbandsversammlung zu wählen.

 

Das Verfahren zur Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung der Regionalverbände richtet sich nach § 36 Abs. 1 und 2 LPlG, wonach die Mitglieder der Verbandsversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt werden. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt.

 


 


Sichtvermerke

 

Geschäftsstelle Kreistag

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Hauber

 

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel