Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg gehören folgende Mitglieder des Kreistags sowie folgende sonstige Personen an:
CDU-Fraktion (11 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Ersatzpersonen
Klaus Pavel Ralf Leinberger Wolfgang Steidle Wolfgang Hofer Celestino Piazza Reinhardt Langer Karl Bux Inge Birkhold Andrea Schnele Michael Dambacher Dr. Gunter Bühler Raimund Müller Georg Ruf Manfred Traub Stefanie Eßwein Werner Jekel Erich Knödler Jochen König Johannes Barth Thomas Häfele
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (6 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Ersatzpersonen
Volker Grab Dr. Susanne Garreis Ulrike Richter Veronika Gromann Jupp Jünger Walter Haveman Erwin Schweizer Dr. Reiner Garreis Bennet Müller Berthold Weiß Barbra Bijok Karl Miller SPD-Fraktion (5 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Ersatzpersonen
Frederick Brütting Jakob Unrath Selczuk Özer Jochen Pahlke Michael Deusch Herbert Hieber Ariane Bergerhoff Sarah Sperfeldt Quynh Le Tina Werner
Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis (5 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Ersatzpersonen
Herbert Witzany Johannes Thalheimer Gerd Dannenmann Peter Traub Karl Hilsenbek Borbély Heidi Armin Kiemel Thomas Riede Martin Mager Willibald Freihart
Fraktion AfD (2 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Ersatzpersonen
Jan-Hendrik Czada Manuel Frey Michael Hartmann Henry Gleisdorf
Fraktion Die LINKE (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Ersatzperson
Luzia Denke Alexander Relea-Linder
FDP (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Ersatzperson
Manuel Reiger Michael Lang
Sachverhalt/Begründung
In den Sitzungen des Ältestenrats am 3. Juni und 27. Juni 2019 und in Abstimmungsgesprächen mit den Vertretern der Fraktionen sowie den fraktionslosen Mitgliedern des neu gewählten Kreistags hat man sich darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien grundsätzlich im Wege der Einigung erfolgt. Die Besetzung für die Verbandsversammlung des Regionalverbands kann jedoch nicht im Wege der Einigung erfolgen, da die Wahl zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Von den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern sind die im Beschlussantrag der Verwaltung genannten Wahlvorschläge gemacht worden.
Gemäß 35 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPlG) sind die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Amtszeit des neugewählten Kreistags zu wählen. Die Amtszeit des am 26. Mai 2019 gewählten Kreistag beginnt am 15. Juli 2019. Somit sind die Mitglieder der Verbandsversammlung der Regionalverbände zwischen dem 15. Juli 2019 und dem 31. August 2019 zu wählen.
Die Gesamtzahl der Mitglieder der Verbandsversammlung errechnet sich nach § 35 Abs. 3 LPlG aus der Einwohnerzahl des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim. Die Zahl der Mitglieder beträgt mindestens 40, in Regionalverbänden mit mehr als 400.000 Einwohnern in der Region erhöht sich diese Zahl für je weitere angefangene 30.000 Einwohner um zwei, höchstens jedoch auf 80. Bei einer Einwohnerzahl von 313.370 Einwohnern im Ostalbkreis und 132.327 Einwohnern im Kreis Heidenheim sind für den Ostalbkreis 31 Mitglieder, für den Kreis Heidenheim 13 Mitglieder in die Verbandsversammlung zu wählen.
Das Verfahren zur Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung der Regionalverbände richtet sich nach § 36 Abs. 1 und 2 LPlG, wonach die Mitglieder der Verbandsversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt werden. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber statt.
Sichtvermerke
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