Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse gehören folgende Mitglieder des Kreistags sowie folgende sonstige Personen an:
CDU-Fraktion (3 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Dr. Eberhard Schwerdtner Christoph Konle Georg Ruf Dr. Gunter Bühler Dr. Joachim Bläse Ellen Eva Renz
Mitglieder, die nicht dem Kreistag angehören (1 Mitglied)
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Rosalinde Kottmann Otto Schieber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Volker Grab Veronika Gromann
Mitglieder, die nicht dem Kreistag angehören (1 Mitglied)
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Karin Boldyreff-Duncker Claudia Wagner
SPD-Fraktion (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Thilo Rentschler Sigrid Heusel
Mitglieder, die nicht dem Kreistag angehören (1 Mitglied)
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Marlies Büker Senta D`Onofrio
Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Karl Hilsenbek Heidi Borbély
Mitglieder, die nicht dem Kreistag angehören (1 Mitglied)
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Willibald Freihart Sabine Heidrich
Fraktion AfD (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Wolfgang Wacker Siegfried Schwarzl
Sachverhalt/Begründung
In den Sitzungen des Ältestenrats am 3. Juni und 27. Juni 2019 und in Abstimmungsgesprächen mit den Vertretern der Fraktionen sowie den fraktionslosen Mitgliedern des neu gewählten Kreistags hat man sich darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Für die Zusammensetzung des Verwaltungsrats der Kreisparksasse Ostalb sind von den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern die im Beschlussantrag der Verwaltung genannten Vorschläge gemacht worden. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden.
Der Verwaltungsrat besteht als Organ der Kreissparkasse Ostalb aus dem Landrat des Ostalbkreises als Vorsitzenden sowie aus elf weiteren Mitgliedern und sechs Vertretern der Beschäftigten. Die elf weiteren Mitglieder werden vom Kreistag bestellt. Dabei soll mindestens ein Drittel (vier Mitglieder) bzw. dürfen höchstens zwei Drittel (sieben Mitglieder) dem Kreistag angehören.
Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats soll Gewähr dafür bieten, dass bei der Erfüllung der Aufgaben der Sparkasse die Interessen des gesamten Kundenkreises berücksichtigt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Stellvertreter sollen wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde besitzen und geeignet sein, die Sparkasse zu fördern und bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen. Außerdem müssen die Mitgliedes Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte besitzen und der Wahrnehmung ihrer Aufgabe ausreichend Zeit widmen (§ 25 d Kreditwesengesetz).
Sichtvermerke
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