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Vorlage - 129/2019  

 
 
Betreff: Bildung beschließender Ausschüsse und sonstiger Gremien
- Stiftungsausschuss
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag
15.07.2019 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Dem Stiftungsausschuss gehören folgende Mitglieder des Kreistags an:

 

CDU-Fraktion (3 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder    Stellvertretende Mitglieder

 

Karl Bux      Armin Burger

Rainer Knecht      Manfred Fischer

Andrea Schnele     Ralf Leinberger

 

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2 Mitglieder):

 

Ordentliche Mitglieder    Stellvertretende Mitglieder

 

Volker Grab      Ute Schlipf

Hubert Thalheimer     Bennet Müller

 

 

SPD-Fraktion (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied    Stellvertretendes Mitglied

 

Herbert Hieber     Cav. Mario Capezzuto

 

 

Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied    Stellvertretendes Mitglied

 

Karl Hilsenbek     Armin Kiemel

Fraktion AfD (1 Mitglied):

 

Ordentliches Mitglied    Stellvertretende Mitglieder

 

Wolfgang Wacker     Susanne Mützel

       Dr. Frank Gläser

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

In den Sitzungen des Ältestenrats am 3. Juni und 27. Juni 2019 und in Abstimmungsgesprächen mit den Vertretern der Fraktionen sowie den fraktionslosen Mitgliedern des neu gewählten Kreistags hat man sich darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Für die Zusammensetzung des Stiftungsausschusses sind von den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern die im Beschlussantrag der Verwaltung genannten Vorschläge gemacht worden. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden.

 

Der Stiftungsausschuss besteht gemäß § 6 der Satzung der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen (Jagst) aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem Oberbürgermeister der Stadt Ellwangen und 8 weiteren vom Kreistag zu wählenden Mitgliedern. Von diesen weiteren Mitgliedern müssen zumindest 6 auch dem Kreistag angehören; dasselbe gilt entsprechend für die Stellvertreter.

 


 

 

 

 

 

 


Sichtvermerke

 

Geschäftsstelle Kreistag

__________________________________________

 

Hauber

 

 

Dezernat I

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel