Antrag der Verwaltung
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
I. Stimmberechtigte Mitglieder
1. Mitglieder des Kreistags
CDU-Fraktion (3 Mitglieder):
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Johannes Barth Inge Birkhold
Manfred Fischer Armin Burger
Ellen Eva Renz Erich Knödler
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Martina Häusler Ute Schlipf
SPD-Fraktion (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Bernhard Richter Gabi Schindelarz
Fraktion Freie Wähler Ostalbkreis (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Bernhard Ritter Heidi Borbély
2. Drei in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer auf
Vorschlag der Fraktionen
CDU-Fraktion (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Regina Gloning Franka Zanek
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Markus Hirsch Franz Brenner
SPD-Fraktion (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Rose Gaiser Marlies Büker
3. Drei Frauen und Männer auf Vorschlag der Jugendverbände
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Michael Wagner Elisabeth Burrmeister
1. Vorsitzender des KJR Mitglied des KJR
Lara von Alkier Jochen Wörner
2. Vorsitzende des KJR Beisitzer Vorstand des KJR
Dieter Popp Peter Schaile
Mitglied des KJR Mitglied des KJR
4. Frauen und Männer auf Vorschlag der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Gunter Schäfer Helga Jäkel
Arbeiterwohlfahrt Arbeiterwohlfahrt
Markus Mengemann Angelika Schweizer
Caritas Ostwürttemberg Caritas Ostwürttemberg
Sabine Nemesch Andreas Lasermann
DRK-Kreisverband Aalen DRK-Kreisverband Schwäbisch Gmünd
II. Beratende Mitglieder
1. Ein Mitglied des Kreistags
CDU-Fraktion (1 Mitglied):
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Dr. Peter Högerle Thomas Häfele
2. Vertreterinnen/Vertreter der Wohlfahrtsverbände
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Sylvia Caspari Jörg Dolmetsch
Kreisdiakonie Ostalbkreis Kreisdiakonie Ostalbkreis
Bodo Wiedenhöfer Jörg Sadowski
Förderverein Aufwind Aalen Lebenshilfe Schwäbisch Gmünd
3. Vertreterin/Vertreter der Katholischen Kirche
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Verena Zauner Patrick Grazer
Jugendreferentin Jugendseelsorger
4. Vertreterin/Vertreter der Evangelischen Kirche
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Reiner Kaupp Verena Gemperlein
Pfarrer Spraitbach Geschäftsführende Jugendreferentin
5. Vertreterin/Vertreter der Schule
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Matthias Bäuerle N.N.*
Schulrat
6. Vertreterin/Vertreter des Gesundheitswesens
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Dr. Dietrich Böhme N.N.*
Kinder- und Jugendarzt Ellwangen
7. Vertreterin/Vertreter der Rechtspflege
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Dr. Tanja Gunder Christine Werner
Richterin am Amtsgericht Aalen Richterin am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd
8. Vertreterin/Vertreter der Arbeitsverwaltung
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Rainer Strehle Karl-Heinz Fidelak
Agentur für Arbeit Aalen Agentur für Arbeit Aalen
9. Vertreterin/Vertreter der Polizei
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Hans Buchinger Helmut Sailer
Polizeipräsidium Aalen Polizeipräsidium Aalen
10. Vertreterin/Vertreter der im Ostalbkreis ansässigen Jugendhilfeeinrichtungen
Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Ralf Klein-Jung Detlev Wiesinger
Kinder- und Jugenddorf Marienpflege Franz von Assisi Gesellschaft
* Stellvertreter können erst zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden
Sachverhalt/Begründung
In der Sitzung des Ältestenrats am 3. Juni und 27. Juni 2019 und in Abstimmungsgesprächen mit den Vertretern der Fraktionen sowie den fraktionslosen Mitgliedern des neu gewählten Kreistags hat man sich darauf verständigt, dass die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien im Wege der Einigung erfolgt. Für die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses sind von den Fraktionen und fraktionslosen Mitgliedern die im Beschlussantrag der Verwaltung genannten Vorschläge gemacht worden. Durch die Besetzung im Wege der Einigung kann ein aufwändiges Wahlverfahren vermieden werden.
Der Jugendhilfeausschuss besteht gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über das Jugendamt des Ostalbkreis aus dem Vorsitzenden und aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, die sich wie folgt zusammensetzen:
a) 6 Mitglieder aus der Mitte des Kreistags,
b) 3 in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer auf Vorschlag der Fraktionen
c) 3 Frauen und Männer auf Vorschlag der Jugendverbände
d) 3 Frauen und Männer auf Vorschlag der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Die Mitglieder der Buchstaben c und d werden auf Vorschlag des Kreisjugendrings
Ostalb e.V. sowie der im Ostalbkreis wirkenden Liga der freien Wohlfahrtspflege
-unter angemessener Berücksichtigung von Vorschlägen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die keinem dieser Verbände angehören- bestellt.
Zusätzlich zu diesen stimmberechtigten Mitgliedern gehören dem Jugendhilfeausschuss noch folgende beratende Mitglieder nach § 71 Abs. 5 SGB VIII i. V. mit § 1 Abs. 2 Nr. 3 LKJHG und der Satzung über das Jugendamt an:
- 1 Kreisrätin/Kreisrat
- 2 Vertreter/-innen der Wohlfahrtsverbände
- 1 Vertreter der Katholischen Kirche
- 1 Vertreter/-in der Evangelischen Kirche
- 1 Vertreter/-in der jüdischen Kultusgemeinde
- 1 Vertreter/-in der Schule
- 1 Vertreter/-in des Gesundheitswesens
- 1 Vertreter/-in der Rechtspflege
- 1 Vertreter/-in der Arbeitsverwaltung
- 1 Vertreter/-in der Polizei
- 1 Vertreter/-in der im Ostalbkreis ansässigen Jugendhilfeeinrichtungen
Die Benennung der beratenden Mitglieder ist durch die jeweilige entsendende Institution erfolgt. Die Bestellung der beratenden Mitglieder erfolgt durch den Kreistag.