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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises.
Sachverhalt/Begründung
Ausgangslage:
Die Hauptsatzung des Ostalbkreises wurde letztmals am 20. Dezember 2016 geändert. Auslöser der damaligen Satzungsänderung war die Strukturveränderung der Kliniken des Ostalbkreises und deren Überführung in eine gemeinnützige kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts. Gleichzeitig sind auf Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA-BW) formale Richtigstellungen bei der Zuständigkeit des Landrats (§ 12 der Hauptsatzung) erfolgt. Im Übrigen wurde der Begriff des Beschäftigten einheitlich verwendet, da seit Inkrafttreten der neuen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst –TVöD und TV-L – die Unterscheidung von Angestellten und Arbeitern aufgegeben wurde.
Änderungen durch die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung:
Sitzzahl in den Ausschüssen des Kreistags
Im Vorfeld der Konstituierung des Kreistags am 15. Juli 2019 fanden am 3. Juni 2019 und am 27. Juni 2019 Sitzungen des Ältestenrats anlässlich der Neubesetzung der Ausschüsse des Kreistags und der sonstigen Gremien nach den Kommunalwahlen 2019 statt. Dabei haben sich die Sitzungsteilnehmer darauf verständigt, die Sitzzahl für den Ausschuss für Bildung und Finanzen auf 18 Personen zu erhöhen und die Sitzzahl aller weiteren Hauptausschüsse auf 17 Personen festzulegen. Die Änderung der Sitzzahl in den jeweiligen Ausschüssen ergibt sich aus der beigefügten Synopse.
Klarstellende Zuordnung von Themenfeldern und Aufgabenbereichen
Seit der letzten Änderung der Hauptsatzung haben sich Themenfelder entwickelt, für welche noch keine klare Zuordnung zu einzelnen Ausschüssen erfolgt ist. Die den Bereich Digitalisierung betreffenden Themen sollen aus diesem Grund künftig dem Ausschuss für Bildung und Finanzen zugeordnet werden. Die Themen der Bereiche Breitbandversorgung, Veterinärwesen und Katastrophenschutz sollen dem Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung zugewiesen werden.
Die geänderten Paragraphen sind in der als Anlage beigefügten Synopse ersichtlich.
Anlagen
− Synopse der von der Änderung betroffenen Paragraphen der Hauptsatzung des Ostalbkreises − Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Sichtvermerke |
Geschäftsstelle Kreistag | __________________________________________ |
| Hauber |
Dezernat I | __________________________________________ |
| |
Dezernat II | __________________________________________ |
| Kurz |
Landrat | __________________________________________ |
| Pavel |
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Synopse der Änderung der Hauptsatzung (35 KB) | |||
2 | Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (40 KB) |