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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG am 16. Juli 2019
Sachverhalt/Begründung
An den Kommanditeinlagen in Höhe von 1.426.504,35 € ist der Ostalbkreis mit einer Einlage in Höhe von 102.258,38 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 7,17 %.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S GmbH & Co. KG mit 7,17 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1.) Feststellung des Jahresergebnisses 2018 und Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit den Kapitalverlustkonten
Der gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags erstellte Jahresabschluss für das Jahr 2018 wurde von der Kanzlei Helmer & Partner aus Heidenheim geprüft.
Der Jahresabschluss der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S GmbH & Co. KG zum 31.12.2018 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 935.875,84 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag von 121.630,93 € aus.
Der Gesellschafterversammlung wird empfohlen den Jahresabschluss festzustellen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 121.630,93 € wird mit den Verlustvortragskonten verrechnet.
Nach § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats für das Geschäftsjahr 2018
Analog § 46 Abs. 5 GmbHG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Beirat zu befürworten.
Zu 3.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Gemäß § 10 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 soll wiederum die Kanzlei Helmer & Partner aus Heidenheim beauftragt werden.
Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2019 zu befürworten.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
Anlage 1: Bilanz Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
Sichtvermerke
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