Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Umweltausschuss stimmt dem Entwurf der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung vom 19.02.2019 zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums zur EKrG-Vereinbarung einzuholen.
Sachverhalt/Begründung
Vorbemerkung und Beschreibung des Vorhabens
Im Bereich des Bahnhofs Goldshöfe werden drei Bahnübergänge wärterbedient mit Schrankenanlagen betrieben. Es sind dies die beiden Bahnübergänge Goldshöfe im Zuge der K 3335 bei Bahn-km 79,065 der Strecke Stuttgart-Bad Cannstatt - Nördlingen ("Riesbahn") und bei Bahn-km 0,253 der Strecke Goldshöfe - Crailsheim ("Obere Jagstbahn") sowie der Bahnübergang Wagenrain im Zuge eine Straße der Stadt Aalen bei Bahn-km 78,591 der Strecke Stuttgart-Bad Cannstatt - Nördlingen.
Schienengleiche Bahnübergänge stellen immer einen Gefahrenpunkt wegen der nicht vollständig auszuschließenden Kollisionsgefahr zwischen Straßen- und Schienenverkehr dar und sind deshalb nach § 3 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) möglichst zu beseitigen.
Auslöser und übergeordnete Veranlassung für die Maßnahmen zur Beseitigung der schienen-gleichen Bahnübergänge durch eine Straßenüberführung ist die Realisierung eines elektronischen Stellwerks (ESTW) im Bahnhof Goldshöfe durch die Deutsche Bahn. Dieses soll die veralteten und wartungsintensiven Bestandsstellwerke ersetzen. In das elektronische Stellwerk kann die derzeit vorhandene Bahnübergangstechnik nicht eingebunden werden. Daher müssen die Bahnübergänge (BÜ) entweder signaltechnisch und bautechnisch sehr aufwendig umgebaut oder durch Ersatzmaßnahmen beseitigt werden.
Nach umfangreichen Abstimmungen zwischen der Deutschen Bahn, dem Ostalbkreis und den beteiligten Kommunen Stadt Aalen, Gemeinde Hüttlingen und Gemeinde Rainau wurde Konsens erzielt, die betroffenen drei Bahnübergänge zu schließen und durch eine planfreie Kreuzung zu ersetzen.
Die Bahnübergänge Goldshöfe bestehen aus zwei getrennten Schrankenanlagen nördlich des Bahnhofs Goldshöfe, in dem die Jagstbahn von der Riesbahn in Richtung Crailsheim abzweigt. Sie liegen am südlichen Rand der Gemeinde Rainau auf Gemarkung Schwabsberg ca. 230 m nördlich des Bahnhofs Goldshöfe. Hier kreuzt die Verbindungsstraße von der K 3320 abzweigend in Richtung Aalen-Oberalfingen die dort bereits getrennt verlaufenden Bahnstrecken.
Im Rahmen der Abstufung der B 290 zwischen dem Kellerhaus und Schwabsberg in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts zu Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen war zwischen der heutigen L 1029 und der heutigen K 3320 lediglich der Streckenabschnitt auf Markung Aalen zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft worden. Die beabsichtigte Abstufung auf Markung der Gemeinde Rainau wurde wegen deren Widerspruch nicht vollzogen, so dass dieser Bereich mit Ausnahme der unmittelbaren Gleisbereiche, die aufgrund gesetzlicher Regelung der Deutschen Bahn zuzuordnen sind, noch weiter in der Baulast des Bundes stand. Zwischenzeitlich erfolgte die Aufstufung der Gemeindeverbindungsstraße zur Kreisstraße K 3335. Die bis dato verbliebenen Bundesstraßenteile wurden damit ebenfalls zur K 3335 umgewidmet. Nach den Umstufungen tritt der Ostalbkreis als Träger der Baulast und zugleich als übergreifender Vorhabensträger auf. Zwischen dem Ostalbkreis und der Stadt Aalen sowie den Gemeinden Hüttlingen und Rainau wurde eine Kostenaufteilung für die auf den Straßenbaulastträger entfallenden Kosten vereinbart.
Der Bahnübergang "Wagenrain" liegt am nördlichen Rand des Stadtgebiets Aalen auf Gemarkung Hofen, ca. 270 m südlich des Bahnhofs Goldshöfe. Hier kreuzt ein städtischer Weg, der den Wohnplatz Wagenrain erschließt, die Bahngleise. Er verbindet die Ortschaft Goldshöfe mit Wagenrain sowie verschiedenen Einzelwohnsitzen. Die ca. 500 m voneinander entfernt gelegenen Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain sollen durch eine gemeinsame Straßenüberführung (abgekürzt: "SÜ") mit Straßenanbindungen nach Wagenrain und zum Bahnhof Goldshöfe ersetzt werden. Der Brückenschlag über die Gleisanlagen erfolgt unmittelbar nördlich des bestehenden Bahnhofs Goldshöfe. Nach Fertigstellung der Ersatzmaßnahmen werden die Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain zurückgebaut. Das Reststück der Gemeindeverbindungsstraße östlich des Bahnübergangs Goldshöfe wird zukünftig als Wirtschaftsweg genutzt. Die Verbindungsstraße von Goldshöfe bis zum heutigen Bahnübergang Wagenrain, auch als "Nachbarschaftsweg" bezeichnet, wird als Wohnsitzzufahrt bzw. Feldweg belassen.
Die heutige K 3320 Goldshöfer Straße von Hüttlingen kommend mündet in den bevorrechtigten Streckenzug Aalener Straße Richtung Oberalfingen ein. Mit dem Wegfall der Bahnübergänge wird die Durchgangsbeziehung angepasst. Zur Vermeidung eines Knicks in der K 3320 im Bereich der heutigen Einmündung wird ihr Verlauf deshalb etwas gestreckt und durch eine Kurvenausrundung den neuen Verkehrsbedürfnissen angepasst. Nicht Gegenstand der vorliegenden Maßnahme und dieses Berichts sind die Um- und Rückbaumaßnahmen an den Infrastrukturmaßnahmen der DB infolge der Beseitigung der Bahnübergänge. Diese werden in einer separaten Planung der DB-Netz AG aufgestellt und planfestgestellt.
Stand der Planung
Die Planung ist bereits sehr detailliert erstellt. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren, mit dem die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung in den Jahren 2020 bis 2022 geschaffen werden sollen. Der Planfeststellungbeschluss wird bis zum Sommer 2019 erwartet. Parallel zum Rechtsverfahren haben erste Gespräche mit den Grundstückseigentümern zum größten Teil bereits stattgefunden, damit nach dem Planfeststellungsbeschluss der Grunderwerb rasch zum Abschluss gebracht und wie mit der Deutschen Bahn abgestimmt ab April 2020 mit dem Bau begonnen werden kann.
EKrG-Verfahren
Das EKrG regelt die Kostentragung von Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen. Danach ist eine EKrG-Vereinbarung zwischen den Straßenbaulastträgern und dem Baulastträger der Schienenstrecke abzuschließen, in der die Bestimmungen zu Bauausführung, Baulast, Grunderwerb und Grundstücksverteilung fixiert, vor allem aber die Kostenaufteilung zwischen den Kreuzungsbeteiligten detailliert beschrieben werden.
Nach § 13 EKrG werden die Kosten für die neue nicht höhengleiche Kreuzungen (Überführungen) durch
zu je einem Drittel getragen. In der zu teilenden Kostenmasse sind Herstellungskosten und Grunderwerbskosten enthalten.
Die Stadt Aalen hat als Baulastträger des "Nachbarschaftsweges" die EKrG-Vereinbarung ebenfalls zu unterzeichnen. Ihre Kostenbeteiligung wird im Innenverhältnis mit dem Ostalbkreis geregelt.
Die EKrG-Vereinbarung, über die mit der Deutschen Bahn bereits Einigkeit erzielt wurde, wird vom Regierungspräsidium Stuttgart geprüft, das dazu eine fachtechnische Stellungnahme des Eisenbahnbundesamtes bzgl. der Bahnbelange einholt. Danach wird die EKrG-Vereinbarung über das Landesverkehrsministerium dem Bundesminister für Verkehr zur Genehmigung vorgelegt.
Finanzierung und Folgekosten
Die Planungskosten trägt der Ostalbkreis. Er erhält aber von der DB Netz AG und vom Bund auf deren Kostendrittel jeweils einen Verwaltungskostenersatz in Höhe von 10 % zur Abgeltung der anteiligen Planungskosten.
Für die auf ihn entfallenden Herstellungskosten ohne Planungskosten, die nicht zuschussfähig sind, erhält der Straßenbaulastträger nach Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) einen Zuschuss in Höhe von 50 %. Verkehrsminister Hermann hat am 17.04.2014 die Aufnahme des Vorhabens in das Förderprogramm zugesagt. Damit ergeben sich folgende Kosten, die aus der Region zu finanzieren sind:
Anlagen Lageplan DIN A3 Bahnübergang Goldshöfe
Sichtvermerke
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