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Vorlage - 113/2019  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad
GmbH & Co.KG
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
03.06.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

 

Der Ausschusses für Bildung und Finanzen beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG am 24. Juni 2019

 

  1. den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einem Jahresüberschuss von 2.852,23 € festzustellen und der Verrechnung des Jahresüberschusses mit den Kapitalverlustkonten zuzustimmen,

 

  1. den Konzernprüfer der Stadtwerke Aalen GmbH für die Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2019 zu bestellen,

 

  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

 

Die Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG wurde am 01.10.1982 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb eines Thermal-Mineralbades in Aalen mit medizinischer Abteilung und anderen das Bad ergänzenden Einrichtungen, die sonstige Verwertung von Mineralwasser und die Beteiligung an Gesellschaften, die solche Einrichtungen betreiben.

 

Am Stammkapital in Höhe von 7.158.086,34 € ist der Ostalbkreis in Form einer Kommanditeinlage mit 255.645,90 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 3,57 %.

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG mit 3,57 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach

§ 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Zustimmung zum

 Gewinnvortrag

 

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2018 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf geprüft, die am 4. Februar 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG zum 31.12.2018 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 4.669.101,92 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 2.852,23 € aus.

 

Der Aufsichtsrat der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat über den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 06.05.2019 beraten. In der Vorlage wird der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und den Jahres-überschuss in Höhe von 2.852,23 € gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags den Kapitalverlustkonten gutzuschreiben. 

 

Nach § 9 Abs. 11 Ziff. b) und c) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2019

 

Entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrats der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist der Konzernprüfer der Stadtwerke Aalen GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zu beauftragen. Da die Entscheidung zur Beauftragung des Wirtschaftsprüfers der Stadtwerke Aalen GmbH erst Mitte 2019 im Gemeinderat der Stadt Aalen getroffen wird, ist derzeit noch nicht bekannt, welche Prüfungsgesellschaft die Abschlussprüfung durchführen wird.

 

Gemäß § 9 Abs. 11 b) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2019 zu befürworten.

 

 

Zu 3.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Gemäß § 9 Abs. 11 Ziff. e) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

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Bernhard

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel