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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Den neuen Tarifen von OstalbMobil wird entsprechend der Sitzungsvorlage (Sachverhalt/Begründung) mit Wirkung zum 1. August 2019 zugestimmt. Die Änderung der Satzung über die Allgemeine Vorschrift zur Festsetzung des OstalbMobil-Tarifs als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Ostalbkreis „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ wird mit ihrer Anlage 1, Teil 2 und 3 beschlossen.
Sachverhalt/Begründung
Vorbemerkung
Alljährlich obliegt es dem Landkreis/dem Kreistag die Ausgestaltung bzw. Höhe der landkreisweiten Fahrpreise („OstalbMobil-Tarif“) festzulegen. Dabei sind neben der verkehrspolitischen Agenda auch die Auskömmlichkeit der Haushaltsansätze, sowie die vorgegebenen rechtlichen Umstände (ÖPNV-Gesetzgebung EU/Bund/Land) zu beachten.
Gemäß Kooperationsvertrag besitzt der Tarifverbund OstalbMobil das Vorschlagsrecht. Normiert werden die Abgabepreise letztlich in der „ÖPNV-Höchsttarifsatzung“ (Allgemeine Vorschrift) des Ostalbkreises. Die vergangene Anpassung erfolgte zum 1. August 2018 mit einem Umfang von 1,84 %.
Entwicklung von Angebot und Nachfrage von OstalbMobil
Die Produktpalette der Tarifangebote ist im vergangenen Jahr unverändert geblieben.
Die an dieser Stelle alljährlich skizzierte Entwicklung der Nachfragezahlen konnte zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung aufgrund der nicht funktionierenden Abrechnungssoftware leider nicht erfolgen.
Anhand der nun ersatzweise erfolgten analogen Datenabfrage soll dem Ausschuss in der Sitzung am 4. Juni 2019 mündlich berichtet werden.
Bereits jetzt kann aber festgestellt werden, dass die abgerechnete Anzahl an Zeitkarten im Ausbildungsverkehr weiter rückläufig ist. Dies betrifft sowohl die Ostalb-Abos (Eigenanteilspflichtige Vollzeitschülerinnen und -schüler) als auch die vor allem an Auszubildenden orientierten OstalbMobil-Abos.
Auch deutet es sich an, dass die Zeitkarten für Erwachsene, also der wahlfreien Nutzerinnen und Nutzer, nach den Wachstumszahlen der vergangenen Jahre leicht sinken. Dieser Umstand ist betrüblich, über die Hintergründe kann nur spekuliert werden. Es besteht die Hoffnung, dass das ab Juni 2019 deutlich aufgewertete und hoffentlich stabile Schienenpersonennahverkehrsangebot mehr Nutzerinnen und Nutzer im Zeitkarten-Segment generieren wird.
Vorschlag zur Änderung der OstalbMobil-Tarife
Alljährlicher Regeltermin für die Anpassung der OstalbMobil-Fahrpreise ist der 1. August.
Insgesamt sieht der Vorschlag zur Anpassung der OstalbMobil-Tarife eine geringfügige Steigerung um ca. 1,38 % vor und liegt damit unter der Erhöhung der vergangenen Jahre. Dieser Prozentwert stellt jedoch bloß das Ergebnis einer ungewichteten Durchschnittsermittlung dar. Einzelne Fahrkartensortimente steigen hingegen deutlicher an. Hintergrund sind die Landesvorgaben. Im Einzelnen:
Der Fahrpreis für rabattierte und im Barverkauf veräußerte Einzelfahrscheine erhöht sich um je ca. 2,34 % bzw. 1,86 %.
Die Abo-Preise und bar verkauften „Monatskarten Erwachsene“ erhöhen sich durchschnittlich um 2,46 % bzw. 3,11 %.
Bei den Zeitkarten im Ausbildungsverkehr wird im Segment der Abos nicht bloß auf eine Preiserhöhung verzichtet, es ist gar eine Senkung um insgesamt 3,47 % vorgesehen. Laut Vorgabe des Landes im Rahmen der ÖPNV-Finanzierungsreform („§ 45 a PBefG“), müssen Monatskarten im Ausbildungsverkehr gegenüber den Monatskarten für Erwachsene bis 2021 um 25 % abgesenkt werden. Um diese verpflichtend einzuführende Mindestrabattierung bereits jetzt abzuschließen, ergibt sich in diesem Jahr die entsprechende Absenkung. Die Einzelpreis-Tarife steigen derweil um 2,46 %.
Die Monatskarten im Abo im Ausbildungsverkehr gelten fortan ab Zone 9 im gesamten OstalbMobil-Bediengebiet ohne zeitliche und räumliche Einschränkung. Somit wird dem immer wieder vorgetragenen Wunsch entsprochen, eine Netzwirkung für Auszubildende mit z. B. mehreren Ausbildungsstandorten anzubieten.
Die Orts- und Stadttarife wurden in analoger Höhe angepasst.
Benachbarte bzw. vergleichbare Verbünde haben ihre Fahrpreise wie folgt fortentwickelt: Filsland/Göppingen erhöhte zum Jahresbeginn um 1,94 %, in Schwäbisch Hall wurde 2,89 % aufgeschlagen. Landesweit am kräftigsten stiegen die Fahrpreise in Tuttlingen (3,7 %). Der Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) erhöhte seine Fahrpreise nicht, senkte sie gar im Zug der großen Tarifreform zum 1. April 2019 mit finanzieller Beteiligung („ein sechstel“) des Landes mitunter massiv ab. Über diesen Umstand wurde der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in der Sitzung vom 5. Februar 2019 unterrichtet.
Perspektivisch herrscht auf operativer Ebene Konsens, dass das tarifliche Konstrukt von OstalbMobil einer grundlegenden Reform bedarf, hinsichtlich der Tarifzonenzahl (derzeit 218, zum Vergleich: VVS = 5), der Anzahl der Preisstufen (OstalbMobil = 18, VVS = 5) und des Tarifsortiments. Das Land bietet bei Einhaltung gewisser Kriterien eine Beteiligung am Abmangel an. Klar ist aber auch, dass vor allem der Landkreis hierfür weitere Eigenmittel einsetzen muss. Mit einer umfassenden Reform ist nicht vor 2021 zu rechnen.
Die Entwicklung der Haustarife indes war im vergangenen Jahr uneinheitlich. Vereinzelt wurden die Haustarife um bis zu 40 % angepasst um die Mindereinnahmen durch die AVS (Ausbildungsverkehrssatzung, bzw. „§ 45 a PBefG“) und Personalkostensteigerungen auszugleichen. Viele Unternehmen passten ihre Haustarife aber auch gar nicht an. Finanzierung und Folgekosten
Für das Haushaltsjahr 2019 sind im Haushaltsplan THH7-73 Nahverkehre ÖPNV (Erläuterungen lfd. Nr. 17 Produktsachkonto 5470010001 43180015 Aufwendungen für landkreisweite Fahrpreiskooperation) mit einem Betrag in Höhe von 8,5 Mio. Euro veranschlagt. Es kann von einer (Haushalts-)Wirkung von ca. 150.000 Euro je Prozentpunkt Abgabepreiserhöhung ausgegangen werden. Im Rahmen der Zwischenberichte zum Kreishaushalt im Ausschuss für Bildung und Finanzen wird über die Entwicklung regelmäßig berichtet.
Anlagen
Anlage 1: Satzungsänderung ÖPNV – Höchsttarifsatzung Anlage 2: OstalbMobil – Festlegung der Abgabepreise
Sichtvermerke
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