Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderliche Bedarfsbestätigung und Zustimmung für das Neubauprojekt der Samariterstiftung zu erteilen.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation
Der Ostalbkreis hat mit den beiden Sozial- bzw. Teilhabeplänen für Menschen mit Behinderungen schon frühzeitig die Weichen für ein zukunftsfähiges Hilfenetz gestellt. Ziel war und ist es, ein regional ausgewogenes, dezentrales und möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot zu schaffen, das sich am Bedarf der behinderten Menschen orientiert.
In den vergangenen Jahren sind auf der Grundlage dieser Teilhabeplanungen wichtige Weichenstellungen im Ostalbkreis erfolgt und die Behindertenhilfe wurde entsprechend der Planvorgaben stetig weiterentwickelt. Dabei war es immer wichtig, die bestehenden Versorgungsstrukturen immer wieder zu überprüfen und dem aktuellen und künftigen Bedarf anzupassen.
Der erste Teilhabeplan aus dem Jahr 2006 für geistig und geistig mehrfach behinderte Menschen wird derzeit fortgeschrieben.
II. Bauvorhaben der Samariterstiftung
Die Samariterstiftung als einer der großen Träger der Behindertenhilfe im Ostalbkreis bietet unter anderem verschiedene Wohn-, Beschäftigungs- und Betreuungsangebote an, insbesondere in Neresheim, Bopfingen und Aalen. In Bopfingen sind in der Werkstatt am Ipf aktuell 83 Personen und im Förder- und Betreuungsbereich in der Villa Bergstraße und im Haus an der Eger 31 Personen beschäftigt.
Die Werkstatt und der Förder- und Betreuungsbereich in der Bergstraße liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Firma VAF GmbH, einem Hersteller von Sondermaschinen und Sonderanlagen für Automobilhersteller und deren Zulieferer. Durch ihre führende Position und ihr Alleinstellungsmerkmal hat die Firma VAF in den letzten Jahren eine steile Entwicklung genommen. Bereits im Jahr 2014 plante die Firma, das Werk innerhalb der nächsten Jahre durch mehrere Bauabschnitte um insgesamt drei weitere Hallenteile und einen Büroanbau zu erweitern. Inzwischen sind wesentliche Teile bereits realisiert, jedoch steht die Werkstatt der Samariterstiftung einer weiteren Expansion der Firma im Weg. Dies gilt auch für die am Rand des Geländes gelegene Förder- und Betreuungsgruppe für schwerstmehrfach behinderte Menschen.
Bereits seit 2014 gibt es Gespräche zwischen der Firma VAF, der Stadt Bopfingen, der Samariterstiftung, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und dem Ostalbkreis. Ziel dieser Gespräche war es, eine geeignete Immobilie bzw. einen Bauplatz als Ersatz für die jetzigen Gebäude der Samariterstiftung zu finden und die Finanzierung sicherzustellen. Gleichzeitig wurde der künftige Bedarf im Werkstatt- und Förder- und Betreuungsbereich ermittelt.
Zwischenzeitlich konnte ein Grundstück gefunden werden, das den Vorstellungen der Samariterstiftung für den Ersatzneubau entspricht. Es handelt sich um das innerstädtische und für die Beschäftigten besser als der bisherige Standort erreichbare sogenannte Sperberviertel. Der Kauf des erschlossenen Geländes erfolgt durch die Firma VAF. Der KVJS schlägt für die Erstellung des Ersatzneubaus das Erwerbsmodell vor, das heißt der Ersatzneubau wird von der Firma VAF erstellt, die Samariterstiftung beantragt und erhält die Fördermittel und erwirbt dann das Gebäude zum Festpreis der zuwendungsfähigen Kosten. Das Erwerbsmodell hat für die Firma VAF den Vorteil, dass nach positivem Förderbescheid sofort mit dem Bau begonnen werden kann. Wenn die Samariterstiftung selbst bauen würde, müsste mit dem Baubeginn bis zum Eingang des Bewilligungsbescheids gewartet werden. Die Firma VAF ist bereit, den Ersatzneubau zu erstellen, um dadurch die Standortverlagerung zu beschleunigen oder zumindest zeitlich gesichert realisieren zu können.
Im neuen Gebäude sollen 80 Werkstattplätze sowie 40 Plätze im Förder- und Betreuungsbereich entstehen. Dies trägt der aktuellen Belegung sowie dem steigenden Bedarf im Förder- und Betreuungsbereich Rechnung.
III. Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung
Die Planung eines Ersatzneubaus für die Werkstatt und den Förder- und Betreuungsbereich in Bopfingen sind dem Expansionswunsch der Firma VAF geschuldet. In vielen Gesprächen zwischen der Firma VAF, der Samariterstiftung, der Stadt Bopfingen, dem KVJS und dem Ostalbkreis konnte nun eine für alle befriedigende und zukunftsfähige Lösung gefunden werden. Auch aus Sicht der Sozialplanung des Ostalbkreises wird das Vorhaben befürwortet und unterstützt.
Die Samariterstiftung wird für den Erwerb des Ersatzneubaus öffentliche Fördermittel beantragen. Hierfür benötigt sie eine entsprechende Bedarfsbestätigung des Ostalbkreises.
Finanzierung und Folgekosten
Nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums Baden-Württemberg zur Förderung von dezentralen Wohnangeboten sowie von Betreuungs- und Werkstattangeboten für Menschen mit Behinderungen können der Erwerb, die Schaffung, die Erweiterung, der Umbau und die Modernisierung sowie im Ausnahmefall auch der Ersatzneubau gefördert werden. Die Förderung erfolgt aus Landesmitteln und aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Eine Förderung setzt voraus, dass der Standortkreis als Träger der Eingliederungshilfe den Bedarf für das Vorhaben bestätigt und dem Vorhaben zustimmt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind vom Ostalbkreis im Rahmen der Einzelfallhilfe als Pflichtaufgabe zu erbringen und über den Eingliederungshilfeetat des Landkreises zu finanzieren.
Anlagen
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Sichtvermerke
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